Ganze vier Jahre nach dem Beginn des von Edward Snowden angestoßenen NSA-Skandals hat der Generalbundesanwalt seine Untersuchung beendet. Für eine massenhafte und systematische Internetüberwachung konnten keine belastbaren Hinweise gefunden werden, begründete die Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof die Entscheidung.
Wie die Behörde in einem Statement mitteilte, hätten die Untersuchungen zur möglichen massenhaften Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bevölkerung in Deutschland durch britische und US-amerikanische Nachrichtendienste "keine belastbaren Hinweise für eine gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtete geheimdienstliche Agententätigkeit (§99 StGB) oder andere Straftaten erbracht".
Die Generalbundesanwaltschaft bejaht zwar, dass US-amerikanische und britische Nachrichtendienste eine strategische Fernmeldeaufklärung betreiben und das Telekommunikations- und Internetaufkommen unter anderem nach Verkehrsdaten wie beispielsweise IP-Adressen oder Zeiteinstellungen filtern. Es gebe aber keine belastbaren Anhaltspunkte dafür, dass US-amerikanische oder britische Nachrichtendienste das deutsche Telekommunikations- und Internetaufkommen rechtswidrig systematisch und massenhaft überwachten.
Zu diesem Schluss kommt die Generalbundesanwaltschaft nach einer mehrjährigen Prüfung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die Betreiber des DECIX. Die von Edward Snowden in Umlauf gebrachten Dokumente hätten keine konkreten Hinweise "auf tatsächlich fassbare Spionagehandlungen der NSA in oder gegen Deutschland ergeben".
Diese hätten zwar Aussagen zu den technischen Möglichkeiten der NSA gemacht, nicht aber darüber, ob diese "zielgerichtet gegen Deutschland" eingesetzt würden. Auch für tatsächlich durchgeführte Abhörmaßnahmen gebe es keine konkreten Anhaltspunkte, weshalb weitere Ermittlungen keinen Raum hätten.
Für viele Beobachter ist damit genau das eingetreten, was sie vermutet hatten. Der NSA-Skandal ist im Sande verlaufen und mit der Entscheidung des Generalbundesanwalts auch in Deutschland offiziell beendet. Über die tatsächliche Spionagepraktik der NSA sagt dies allerdings kaum etwas aus.