Richtergenehmigungen auch für Telekom-Netzkunden gültig
Laut BGH-Urteil sind die von 1&1 geteilten Nutzerdaten aber als Beweismittel zulässig, da es sich dabei nicht um Internet-Verkehrsdaten wie IP-Adresse, Tag und Uhrzeit handelte, sondern um Bestandsdaten. Diese hätten aber auch ohne ein zusätzliches Gestattungsverfahren mitgeteilt werden können. Nach dem BGH-Urteil muss der Fall jetzt neu verhandelt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Beklagte schließlich rechtskräftig verurteilt wird, da die Beweismittel ja bereits vorliegen und jetzt auch verwertet werden dürfen.Das BGH-Urteil könnte für viele Softwarepiraten, die sich bislang hinter Netzkunden der Deutschen Telekom verstecken konnten, teuer werden. Eine einmalig ausgestellte Richtergenehmigung ist demnach automatisch auch für diese gültig. Bislang musste in solchen Fällen eine weitere Richtergenehmigung beantragt werden. Mit dem Urteil sorgen die BGH-Richter nicht nur für Gleichheit vor dem Recht für alle Softwarepiraten, sondern auch für eine Entlastung der zuständigen Gerichte. Diese sind aufgrund der systematischen Suche nach Rechtsverstößen durch Abmahnkanzleien und Lizenzinhaber bereits mehr als ausgelastet. Für aktive Filesharer auf BitTorrent und anderen Plattformen hat sich das Risiko erwischt und belangt zu werden, mit dem BGH-Urteil jedenfalls deutlich erhöht.