Vergangene Woche sorgte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Aufregung. Denn dieses hat vereinfacht gesagt festgestellt, dass ein Angebot wie The Pirate Bay (TPB) bereits als Urheberrechtsverletzung gesehen werden kann, selbst hosten muss eine Seite illegale Dateien indes nicht. Das Urteil wird Konsequenzen haben, allerdings am wenigsten für die Seite, gegen das es gerichtet ist.
Hintergrund des EuGH-Urteils ist der Versuch einer niederländischen Anti-Piraterie-Organisation, zwei Provider des Landes zum Blockieren von The Pirate Bay zu zwingen. Diese hatten sich zunächst geweigert, da sie das unter anderem als nicht effektives Mittel angesehen haben. Der Fall landete letztlich bei der EU und die hat sich auf die Seite der Filesharing-Gegner gestellt.
In einer ersten Reaktion hat sich The Pirate Bay unbeeindruckt gezeigt und darauf verwiesen, dass die Nutzer dennoch auf die Seite kommen werden und zwar über Proxies und sonstige Umwege. In einem Kommentar von TorrentFreak schließt sich das bekannte Filesharing-Blog dieser Meinung an.
Gratiswerbung
Mehr als das: Man meint, dass The Pirate Bay sich als einzige Seite darüber freuen kann. Denn man bekommt durch solche Urteile jede Menge Gratiswerbung und profitiert von seiner Rolle als Sündenbock vom Dienst. Man hat bisher alle Angriffe überstanden und das obwohl TPB in der Szene eigentlich keine so große Rolle mehr spielt bzw. einen eher schlechten Ruf hat.
Stattdessen wird das Urteil für alle anderen Seiten schwerwiegende Folgen haben, wie TF schreibt, darunter weniger bekannte Torrent-Seiten, normale Internet-Nutzer und Anbieter von Seiten mit Anwender-Content-Uploads wie YouTube.
Auf letzteres freuen sich Anti-Piraterie-Organisationen auch schon. Kurz nach dem Bekanntwerden der EuGH-Entscheidung gab es auch erste Stimmen aus der Industrie, die meinten, dass man mit Hilfe des Urteils nun auch Google und YouTube verstärkt ins Visier nehmen will.