EuGH: The Pirate Bay selbst ist bereits eine Urheberrechtsverletzung

[o1] x81Reaper am 14.06. 13:22
hui und was kommt als nächstes ?
wenn man in einem auto sitzt und den schlüssel in der tasche hat und keinen führerschein besitzt fällt das dann unter fahren ohne führerschein den man könnte ja fahren wenn man wollte ?
[re:1] Breathewave am 14.06. 13:30
+7 -3
@x81Reaper: Scheinbar gehen erlaubte Kopien hier völlig unter, denn wer bereits eine Lizenz und den Datenträger hat, darf auch eine Sicherheitskopie anfertigen.
[re:1] Scaver am 14.06. 13:51
+2 -1
@Breathewave: Ja, Du darfst diese anfertigen, musst dieses aber selber machen. Du darfst dabei aber weder Kopierschutzmaßnahmen aushebeln, noch darfst Du dir die Sicherheitskopie von Dritten besorgen oder deine eigene an Dritte weiter geben.
Zumindest im Rahmen von Software. Bei Musik und Filmen sieht es tatsächlich etwas anders aus. Da darfst Du in einem geringen Umfang diese weitergeben, aber es müssen nach Definition Verwandte, Freunde oder (gute) Bekannte sein. Allerdings zählen reine Online Kontakte nicht dazu, egal wie Intensiv die "Freundschaft" auch sein mag (so von Gerichten geurteilt).
[re:1] deischatten am 14.06. 14:13
+ -
@Scaver: Dann soll mal einer Klagen das die bei vielen Medien nicht mehr geht. Wenn das vor Gericht geht ist wieder die Hölle los
[re:1] Scaver am 14.06. 14:33
+3 -
@deischatten: Was soll man Klagen? Dass man bei vielen Medien keine Sicherheitskopie machen kann, ohne Kopierschutzmaßnahmen umgehen zu müssen?
Das ist doch schon lange geregelt. Umgehen bedeutet, dass man besondere technische Maßnahmen ergreifen muss. Als Beispiel: Kann man die Kopie problemlos mit dem Windows Media Player anfertigen, ist das nicht der Fall und die Sicherheitskopie ist ok. Und das geht mit so ziemlich jeder Audio CD.
Denn: Es muss auch eine geeignete bzw. qualifizierte Kopierschutzmaßnahme sein. So stellt das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen mit Cracks bei Software so eine Maßnahme dar, das reine Abändern der Systemzeit (das funktionierte früher bei vielen Testversionen) allerdings nicht.

Davon ab ist höchstrichterlich bereits entschieden, dass das Recht auf Schutz der eigenen Werke der Hersteller höher wiegt, als das Recht auf eine Sicherheitskopie. Wenn es also um "entweder/oder" geht, dann muss man rechtlich gesehen auf seine Sicherungskopie verzichten.

Aber: Weder Staatsanwaltschaft noch Gerichte werden Strafanträge wegen Urheberrechtsverletzung durch Umgehung der Kopierschutzmaßnahmen zum Zweck einer privaten Sicherungskopie OHNE Weitergabe an Dritte aburteilen.
Diese werden fallen gelassen wegen Geringfügigkeit bzw. dem fehlen eines öffentlichen Interesses.

Und zivilrechtlich wird es kaum ein Unternehmen zur Klage bringen, da dazu ein Schaden entstanden sein muss, der ist aber in der Regel nicht gegeben, wenn man die Sicherheitskopie nur für sich angefertigt hat.

Nur eben das Recht, diese mit engen Freunden zu teilen, darauf würde ich verzichten, wenn man dabei Kopierschutzmaßnahmen umgeht. Denn dann könnte vielleicht ein öffentliches Interesse wieder angenommen werden, aber auch wenn nicht, ein zivilrechtlich einklagbarer Schaden kann dann wieder angenommen werden. Aber hier wird immer der Einzelfall zu betrachten sein.
[re:2] Zumsl am 14.06. 13:30
+3 -1
@x81Reaper: Wenn du dich z.B. angetrunken in ein Auto setzt, kann die Polizei völlig rechtens deinen Autoschlüssel sicherstellen. Das nennt sich Gefahrenabwehr.
Bei einer Absichtserklärung zu einer Straftat, und dazu zählt auch die Erklärung, urheberrechtlich geschützte Inhalte bereitstellen (lassen) zu wollen, gilt das genauso.
So what?!
[re:1] x81Reaper am 14.06. 13:49
+4 -
@Zumsl: sicherstellen zur gefahrenabwehr ja
Aber ein Strafverfahren einleiten wegen Trunkenheit am Steuer nicht und darum geht es ja hier
Das alleine das vorhanden sein eines solchen Dienstes tpb strafbar ist
[re:1] Zumsl am 14.06. 13:51
+ -5
@x81Reaper: Wo steht da etwas von Strafverfahren?
[re:3] Scaver am 14.06. 13:56
+ -3
@x81Reaper: So lange der Schlüssel in der Tasche ist nicht. Steckst Du diesen aber ins Schloss, sieht das anders aus. Das kann schon als Absicht zur Straftat (es gilt als Versuch und der Versuch kann strafbar sein!) gewertet werden. Startest Du den Motor ist egal ob Du losfährst oder nicht, die Tat gilt dann als begangen, denn die Teilnahme am Straßenverkehr beginnt aller spätestens beim Starten des Motors.

Davon ab hinkt dein Vergleich. Richtiger wäre:
TPB stellt die Plattform zur Verfügung, genauso wie der Autohersteller das Auto.
Gleichzeitig fordern sie die Nutzer auf, diese gerade für Urheberrechtsverletzungen zu nutzen. Das wäre so, wie wenn der Autohersteller die Käufer seiner Autos dazu aufrufen würde, betrunken, ohne Sicherheitsgurt und/oder ohne Rücksicht auf rote Ampeln zu fahren.
[re:4] LastFrontier am 14.06. 15:24
+ -3
@x81Reaper: The Piratebay verknüpft wissentlich und überwiegend auch illegalen Kontent.
Also wo liegt das Problem?
Wer weiter klauen will muss nun halt andere Wge gehen und vielleicht auch mal ein bischen Nachdenken.
[re:1] LastFrontier am 15.06. 11:49
+ -1
@LastFrontier: Ich unterstelle den Minusklickern mal hier dass sie wohl um hier heissgeliebtes Piratebay heulen.
Tja Leute - niemand fragt die Frösche wenn man einen Teich trocken legt.
[re:5] eshloraque am 14.06. 15:28
+3 -
@x81Reaper: mir würden da tolle Sachen einfallen, die ein Gericht mit etwas IT-Sachverstand auch noch entscheiden könnte:
- IP-Adressen von Rechtebrechern können nicht legal ermittelt werden, deswegen können keine Abmahnungen mehr geschrieben werden
- Abgaben wegen Kopie auf Datenträger, Computer, etc dürfen nicht mehr erhoben werden, weil es dem Nutzer durch Kopierschutz verboten ist zu kopieren
- Hersteller müssen einem Käufer lebenslang Ersatz zum Herstellungspreis für kaputte Filme, Musik, etc. bieten
- Anbieter (vor allem Streaming) müssen Nutzern überall auf der Welt (z.B. im Urlaub) Zugriff auf seine lokalen Inhalte bieten
- Anbieter müssen dir mitteilen, an wen und wann sie deine Daten verkaufen
- Anbieter müssen dir mitteilen (auch digital), welche Daten sie von dir speichern und welche Schlüsse sie daraus ableiten

und vieles mehr
[re:1] crmsnrzl am 14.06. 16:17
+1 -
@eshloraque: "- Hersteller müssen einem Käufer lebenslang Ersatz zum Herstellungspreis für kaputte Filme, Musik, etc. bieten"

Wenn schon, dann zu Selbstkosten, nicht Herstellungskosten.
[re:6] regulator am 14.06. 16:23
+3 -2
@x81Reaper: Eben typisch EU! Die Briten haben die richtige Entscheidung getroffen!
[re:1] Zumsl am 14.06. 16:40
+3 -2
@regulator: Diesen aktuellen Eiertanz als 'Entscheidung' zu verkaufen ist mal wieder ein echt regulativer Burner :D
[re:7] SunnyMarx am 14.06. 19:27
+ -2
@x81Reaper: Wenn Du den Autoschlüssel ins Schloss steckst und nur da sitzt, wurde das vor 20 Jahren und wird es auch heute noch als "Fahren ohne Fahrerlaubnis" gewertet. Mein Ex-Freund durfte aus dem Grund erst mit 20 den Führerschein machen.
[o2] Zonediver am 14.06. 13:44
+4 -5
Na Hauptsache, die EU darf weiterhin hinter verschlossenen Türen unter Ausschluß der Presse und gegen die Demokratie Beschlüsse fassen - das ist "nicht" illegal...
Unglaublich...
Wer jetzt noch nicht gemerkt hat, dass die EU klar in Richtung Diktatur geht, dem ist nicht zu helfen.
Als nächstes wird die Redefreiheit abgeschafft und Leute eingesperrt, die anderer Meinung als die EU-Politik sind...
http://diepresse.com/home/innenpolitik/nrwahl2013/1457522/Wieser_Wir-befinden-uns-in-der-Vorstufe-zur-Diktatur
[re:1] Alfred J Kwack am 14.06. 13:50
+2 -4
@Zonediver: Genau! Freie Bahn für illegale Downloads. Bloß gut, das Leute wie Du nicht die Merheit darstellen. Alles was der eigenen kruden Rechtsauffassung wiederspricht ist Diktatur.
[re:1] Zonediver am 14.06. 13:53
+1 -3
@Alfred J Kwack: Danke für Deinen Beitrag - es geht nur um den Umstand, das Dinge verboten werden, die selbst keine Rechtsverletzung darstellen. In diesem Fall eine Webseite, sie selbst keine urheberrechtlich geschützten Inhaltet bereitstellt, aber trotzdem verboten wird.
[re:1] Zumsl am 14.06. 13:58
+1 -1
@Zonediver:
" Die Betreiber erklären laut Urteil in Blogs und Foren explizit den Wunsch, urheberrechtlich geschütztes Material zugänglich machen zu wollen."

Lesen kannst du aber? Oder gelingt dir das nur selektiv?
[re:2] Alfred J Kwack am 14.06. 14:03
+1 -3
@Zonediver: Und das ist genau richtig so! Wenn ich eine Platform bereitstelle damit auf der illegele links angeboten werden, gehört die verboten. Was Piratebay hier macht bzw worauf sie sich berufen, ist das, worüber sich hier immer lautstark aufgeregt wird, wenn es Firmen oder Politiker tun. Nämlich das eiskalte ausnutzen von Rechslücken und juristischen Formulierungen. Wenn ein Großkonzern das tut, dann spritzt Ihr alle Gift und Galle, bei einem Politiker schreit Ihr nach Revulution, aber wenn es plötzlich den Netzbereicht trifft, dann werdet ihr plötzlich völlig liberal. Das ist sowas von zum Kotzen!!! Piratebay wusste genau wofür die Webseite gemacht wurde und wofür sie genutzt wird, und genau so war es auch von den Machern gewollt. Genau wie Sean Fenning genau wusse was er mit Napster machen will, nämlich Raubkopien tauschen lassen. Ich finde die Entscheidung sehr gut, und ich hoffe, das die Richter sich auch all diese tollen One Klick Hoster mit vornehmen.
[re:1] Zumsl am 14.06. 14:05
+ -2
@Alfred J Kwack: " Das ist sowas von zum Kotzen!!!"

Danke ;)
[re:3] Scaver am 14.06. 14:18
+2 -3
@Zonediver: Die Seite selber stellt eine Urheberrechtsverletzung da, weil sie gezielt für das Angebot von urheberrechtlich geschützten Material existiert und die Nutzer sogar klar dazu aufgefordert werden, die Plattform genau dafür zu nutzen.

Wenn Du ein Auto verkaufst, dann kannst Du nichts dafür, wenn damit jemand eine Straftat begehst.
Wenn Du als lizensierter Händler eine Waffe an einen berechtigten verkaufst, kannst Du auch nichts dafür, wenn jemand damit eine Straftat begeht.
Forderst Du aber deinen Kunden auf, mit dem Auto oder der Waffe eine Straftat zu begehen, dann begehst Du selber eine Straftat.

Und genau das macht TPB!
[re:4] LastFrontier am 14.06. 15:34
+1 -2
@Zonediver: Das Bereitstellen von Downloadlinks zu urheberrechtlich geschützetn Material ist bereits eine Rechtsverletzung.
Deine Ausasage bestätigt nur, dass du a) ein Dieb bist und b) einfach zu blöde bist dir den entsprechencen Kontent auf anderen Wegen zu besorgen.
Also Kategorie Scriptkiddy.
Bist wohl auch einer dieser Helden, die sich mit PC und Internet auskennen, aber tatsächlich Null Ahnung haben.
Nach wie vor ist im Ingternet alles zu haben was du willst. Bei einem IQ nahe Knäckebrot wird das a ber nichts.
[re:2] Zumsl am 14.06. 13:55
+2 -2
@Zonediver: Himmel hilf, was ein ausgemachter Stuss...
[re:3] Scaver am 14.06. 14:15
+3 -1
@Zonediver: Blödsinn. Und bitte differenziere mal. Die EU ist ein komplexes Gebilde. EINE Organisation davon, ein Gericht, hat hier entschieden. Die auf Grundlage des geltenden EU Rechts.
Diese wiederum beruhen auf Vertrage zwischen den Mitgliedsstaaten, welche wiederum durch den demokratisch vorgegebenen Weg im entsprechenden Mitgliedsstaat legitimiert ist.

Sprich wir alle haben unsere Regierung auf die eine oder andere demokratische Art (da gibt es nämlich verschiedene) gewählt und diese haben selber oder durch Vertreter (auch entsprechend den Gesetzen legitimiert) die Verträge ausgehandelt. Diese wurden ALLE in den de Mitgliedsstaaten dann nochmal entsprechend ratifiziert, in Deutschland durch den Bundestag, in Ländern wo es vorgesehen ist sogar per Volksentscheid.
Auf Grundlage der demokratisch ausgehandelten und ratifizierten Verträge, die eine volle demokratische Legitimität besitzen, wurden die Gesetze der EU ausgearbeitet und ebenfalls und ggf. erneut durch die Mitgliedsstaaten ratifiziert!

Die EU ist 100% demokratisch legitimiert, wenn eben auch nicht durch Direktwahlen (was natürlich wünschenswert währe), sondern durch unsere politischen Vertreter (welche wir dann aber doch gewählt haben).

Und bitte komme nicht mit diepresse.com. Denne ist eine nähre zum rechten Spektrum schon vor sehr langer Zeit nachgewiesen worden!

Und dass das Bullshit ist was Du schreibst sieht man doch, wie viele Entscheidungen in Wahlen es gegen die EU gab. Die besten Beispiele sind Griechenland, Polen und vor allem das Vereinigte Königreich.
Auch in Frankreich sah es bis kurz vor Ende sehr gut für die EU Gegner aus und selbst bei uns haben die EU Hasser, auch bekannt als AFD, sehr viel Zulauf erhalten.

Und wenn man sich mal genau alles anschaut, gerade in Bezug auch auf Griechenland, dem Vereinigten Königreich, aber ganz besonders Polen und die Türkei sieht man, wie die EU Rede- und Pressefreiheit verteidigt und die Rechte dazu in den letzten Jahren sogar stärker in der EU verankert hat. Das gleiche gilt übrigens auch für Datenschutz und Verbraucherschutz.
[re:1] Zumsl am 14.06. 14:35
+2 -
@Scaver: Das Prinzip der 'Digdadür' und 'Würsinndesvölk'-Schreihälse gleicht erstaunlich dem einer bestimmten Sorte 'Freiheitskämpfer' im Internet:

(und ich spreche damit NICHT über diejenigen, die sich für ein freies resp. jedermann zugängliches I.net etc. einsetzen!)

Man gestatte sich selbst einen Verstoß gegen Recht, Anstand oder Gepflogenheiten des Miteinanders, spekuliere fröhlich über verborgene Großmächte und Volksfeinde und prangere anschliessend beim ersten Hauch von Gegenwind Zensur, Unterdrückung und Verstöße gegen die Freiheit zur Meinungsäusserung an. Und das gilt gleichermaßen für das linke, das rechte sowie das absurde politische Spektrum.
[re:1] Scaver am 14.06. 15:17
+2 -
@Zumsl: Dem kann ich nichts hinzufügen.
Ich finde gerade das linke Spektrum zieht in Europa krassere Bahnen als das rechte.
Nicht umsonst gibt es aktuell auch mehr Linke (auch Politiker) die vom Verfassungsschutz überwacht werden, als Rechte. Islamisten lassen wir da mal aktuell außen vor.

Was manche auch nicht verstehen ist, dass die Rechte des einen oder Enden, wo sie die Rechte eines anderen verletzen. Das kann man immer wieder beim Thema Meinungsfreiheit sehen. 100% kann die nie gewährt werden, denn dann wären Straftatbestände wie Beleidigung, üble Nachrede, Rufmord und Co. nicht möglich.
[re:2] crmsnrzl am 14.06. 16:26
+ -
@Zumsl: "[...] das absurde politische Spektrum."

:D jetzt hätte ich mich vor Lachen fast am Keks verschluckt
[re:4] LastFrontier am 14.06. 15:25
+ -
@Zonediver: Du kannst jederzeit ins Paradies deiner Wahl auswandern.
[re:5] der_ingo am 14.06. 15:57
+ -
@Zonediver: dass es dem Piraten-Menschen, der da im Interview auftaucht, um Überwachung ging, bei der er meint, dass wir kurz vor der Diktatur stehen würden, hast du entweder nicht verstanden oder einfach überlesen. Dass derjenige sich überhaupt nicht auf Europa oder die EU, sondern Österreich bezieht, ist dir irgendwie auch untergegangen. Und dass der Artikel vier Jahre alt ist war am Ende dann auch egal.
[re:1] Zumsl am 14.06. 16:46
+ -
@der_ingo: Zumal die Piraten Österreichs mit Wahlergebnissen seit 2013 zwischen 0 und 1,3% auch ein echtes politisches Schwergewicht darstellen :D
[o3] mach6 am 14.06. 14:20
+3 -1
nur noch Krank das ganze System, Verbot hier, Verbot da tztztz
[re:1] crmsnrzl am 14.06. 16:34
+3 -2
@mach6: Krass, oder? Hab neulich sogar gehört, ich darf mir Nachbars Auto nicht nehmen, auch wenn ich's viel dringender brauch als er. Schlimm, einfach schlimm.
[re:2] SunnyMarx am 14.06. 19:32
+ -1
@mach6: Naja... Wer im großen Maße auf illegale Inhalte verlinkt, muss damit rechnen, dass die Rechteinhaber sich ans Bein gestrahlt fühlen und sie dagegen vorgehen. Meiner Meinung nach auch völlig zu Recht. Die Blockadetechnik an sich, finde ich wiederum schlecht. Eigentlich müsste TPB einfach dicht gemacht werden und die Betreiber für 5 Jahre hinter Schloss und Riegel.

Das würde vielleicht andere Möchtegern-Plattformbetreiber abschrecken. Diese Blockadetechnik ist nämlich auf DNS-Ebene. Kenne ich die IP, finde ich die Seite. Und letzten Endes wird hiermit im schlimmsten Falle nur die freie Meinung behindert.

TPB ist illegal. Ebenso wie einst MEGA. Es wurde und wird explizit damit geworben, die neuesten Filme downloaden oder streamen zu können. Es geht hier nicht um ein Index für OpenSource-Software. Dann wäre TPB niemals so unter Druck geraten.
[re:1] mach6 am 14.06. 22:15
+ -
@SunnyMarx: es ist aber nicht alles Illegal, mich stört einfach das es nur noch Verbote gibt, egal wo man hinsieht.
Filme hat man eh bei den Streaming Anbieter. Habe Netflix und Prime und benutze es Max 4 mal im Jahr.
[re:1] SunnyMarx am 14.06. 22:50
+ -
@mach6: Du vielleicht. Aber Leute, die bei TPB die Filme ziehen, wollen diese nicht haben, oder einfach nur günstig schauen, sondern sie haben einfach kein Bock, Geld für sowas zu bezahlen. Oder sie sind scharf auf die neuesten Streifen, ohne ins Kino gehen zu müssen. Oder es kommen so fadenscheinige Ausreden wie: "Man bekommt die Serien aber nicht im O-Ton, wenn man sie nicht schaut".

Alles dagewesen und alles an den Haaren herbei gezogen. Und nur zur Info... TPB mag zwar keine wirkliche Urheberrechtsverletzung begehen, aber wenn man sich an die bereits bestehenden Gesetze hält und durch TPB auf einen Stream aufmerksam wird, bei dem nicht einmal ein Impressum eingestellt ist, sollte man so schlau sein, dass es sich nicht um ein legales Angebot handeln kann.
[o4] marcol1979 am 14.06. 14:25
+1 -2
"Das bedeutet, dass Provider angewiesen werden können, Seiten wie The Pirate Bay zu blocken, auch wenn diese keine geschützten Inhalte selbst hosten."

Na dann muss www.google.* auch sofort auf die Sperrliste denn was man dort so alles findet...
Und alle Scheren/Messer müssen verboten werden weil man sich damit verletzen oder Straftaten begehen kann.
Usw.....
[re:1] Zumsl am 14.06. 14:39
+1 -1
@marcol1979: Der Unterschied liegt in der Absichtserklärung. Dieses verkürzende 'das müsste dann aber auch verboten werden' - Argument hat mittlerweile einen echt langen Bart.

Wann werden endlich Unterlassung und Unterschlagung in der Informationsbeschaffung und Meinungsbildung zu Straftatbeständen!? :D

Messer und andere Stichwaffen, die sich insbesondere zum Einsatz als Waffe eignen, unterliegen nebenbei seit je her besonderen Regeln. So ist es dem Normalbürger verboten, Messer mit mehr als 12 cm (?) Klingenlänge im öffentlichen Raum bei sich zu tragen.
[re:1] RalphS am 14.06. 14:57
+1 -1
@Zumsl: Und was soll diese Absichtserklärung sein? Muß dazu auf der Website stehen, daß es hier alles kostenlos gibt, wofür es sonst Geld kosten täte?

Ich sehe das grad eher als kreuzgefährlichen Präzedenzfall. Woran macht man das denn fest, daß TPB *selbst* (inhärent) illegal sei? Wenn man das hat, kann und wird man das übertragen.

Habe ich also eine Website und verlinke auf bereitgestellte Dateien per Torrentprotokoll: bin ich dann auch illegal? Oder genügt schon ein FTP-Link? Genügt es, wenn die Datei, auf die ich verlinkt habe, später als "illegal" eingestuft wird, um mich als Verlinkenden ebenfalls zu einem illegalen Angebot zu machen?

Nein... ich bin der Überzeugung, daß man -wenn man "illegale" Inhalte (bzw den Zugang dazu) einschränken will, daß man sich dann schon auf eine case-by-case Basis beziehen muß. Datei A ist "legal". Datei B nicht. Ja, das ist aufwendig. Ja, sicher kann man dann ab einem gewissen Prozentsatz davon ausgehen, daß "alles bis auf Ausnahmen" illegal sein könnte und daß man folgernd dieses Angebot ggf. auch komplett schließen (lassen) könnte.

Aber grad diese Begründung "öffentliche Wiedergabe" geht mir gründlichst gegen den Strich. Mit der richtigen Auslegung kann man damit sehr viel mehr als nur das ursprünglich angedachte Zielt als "illegal" erklären, und das ganzheitlich.
[re:1] Zumsl am 14.06. 15:20
+1 -
@RalphS: Es geht hier ja um die Feststellung und den Nachweis der Absicht, nicht um eine Unterstellung. Das macht doch einen entscheidenden Unterschied aus. Ferner geht es nicht um das blosse Zurverfügungstellen der Plattform, sondern um eine aktive Unterstützung durch die Betreiber durch Indexierung, Suchmaschine und Empfehlungen. Gerade mit der Katalogisierung und Suchfunktion rückt sich die Plattform in Richtung öffentlicher Wiedergabe.

Ich finde es da schon sehr schwierig, sich noch rausreden zu wollen.
[re:1] RalphS am 14.06. 18:04
+ -
@Zumsl: Na nö. Es geht ja gar nicht ums Rausreden, sondern um einen sicheren Ansatz, das zu identifizieren und entsprechend behandeln zu können.

Wenn man dafür natürlich einen Katalog hat, wo sozusagen X von Y Indizien zutreffen müssen, damit.... , dann paßt das vielleicht doch wieder.

Darauf wollte ich ja auch hinaus. Wenn es einen offensichtlichen... "Absichtsnachweis" gibt, eben in Form eines Schriftzugs (wie ich anführte) oder in Form von aktiver Zuarbeit (wie Du schreibst), dann ist das auch relativ offensichtlich.

Man kann das aber weglassen. Dann wird es schwieriger.
[o5] DarkAngel2002 am 14.06. 14:56
+1 -
Wer illegales laden wil nutzt eh kein TPB mehr. Dann sind bald bestimmt auch die OCHs dran.
[re:1] Rulf am 14.06. 22:43
+ -
@DarkAngel2002: geht noch problemlos, wenn du deine ip verschleierst, ein sicheres übertragungprotokoll benutzt und nicht auf die bekannten honeypots(was tpb mittlerweile ist) reinfällst...dann laufen alle ermittlungsversuche ins leere...
[o6] Gast11962 am 14.06. 14:57
+1 -1
Ist ja Richtig, trotzdem der Bezug auf den der nachverfolgende Satz zielt bereitet mir Sorgen,

"In seinem heutigen Urteil entscheidet der Gerichtshof, dass die Bereitstellung und das Betreiben einer Online-Filesharing-Plattform tatsächlich als eine Handlung der Wiedergabe im Sinne der Richtlinie anzusehen ist."

Diese sehr kritisierte Richtlinie (Link am Schluss) schützt nur und ausschließlich die Rechteinhaber, sie nimmt keine Abstufung bei z.B. Kulturgütern vor.
Das hat unter Umständen zur Folge, das der Streit von Wikipedia und dem Mannheimer Museum um die Veröffentlichung gemeinfreier Werke nun schon vor dem Letztinstanzlichen Urteil (letzte Entscheidung OLG Stuttgart) entschieden ist.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2001:167:0010:0019:DE:PDF
[re:1] Zumsl am 14.06. 15:31
+ -
@Gast11962: Es sei unbestritten, dass die bestehende Gesetzeslage sowie die Gesetzgebung dieses Thema in vielen Belangen nicht abdecken oder hinreichend differenzieren. Insofern ist gerade die klage gegen Wikipedia bzw. der Prozess hochinteressant.

Ich denke, dass sich das über die Jahre und in Folge verschiedener Prozesse noch ändern wird. So wurde z.B., nachdem es eine Regelung in den 30'er gab, die aber wieder abgeschafft wurde, erst Anfang der 70er das Tempolimit ausserorts eingeführt.

Justitia ist nicht die Schnellste, sonst wackelt ja die Waage ;)
[re:1] Gast11962 am 14.06. 16:14
+ -
@Zumsl: Wir werden es sehen, dein Wort in Justitia´s Ohr, Taup ist sie ja nicht. ;-)
[o7] Memfis am 14.06. 15:11
+ -
Tschüß Google
[re:1] crmsnrzl am 14.06. 16:38
+ -
@Memfis: Wo ist der Punkt an dem Google in " [...] Blogs und Foren explizit den Wunsch, urheberrechtlich geschütztes Material zugänglich machen zu wollen" äußert?
[re:1] Memfis am 14.06. 18:21
+1 -
@crmsnrzl: Es reicht doch schon, dass es ermöglicht wird.
Achja: Tschüß YouTube.
[re:1] crmsnrzl am 15.06. 08:50
+ -
@Memfis: Eben nicht.
[o8] LastFrontier am 14.06. 15:40
+1 -1
Die einzigen die sich hier aufmanteln sind die Diebe und Ahnungslosen.
Ist wie im Knast. 90% derer die da drin hocken behaupten auch immer stock und steif sie wären unschuldig.
[re:1] PeterH2 am 14.06. 16:02
+ -
@LastFrontier: klar wer nicht deiner Meinung ist, ist ein Verbrecher....
Warst du eig. selbst im Knast oder woher weißt du das 90% behaupten unschuldig zu sein?
[re:1] crmsnrzl am 14.06. 16:41
+ -
@PeterH2: "klar wer nicht deiner Meinung ist, ist ein Verbrecher...."

Ahnungslosigkeit ist ein Verbrechen? Seit wann?
[re:2] LastFrontier am 15.06. 11:45
+ -
@PeterH2: Nur der allerkleinste Teil der Verurtilten ist tatsächlich unschuldig.
Schon mal daran gedacht wie es kommt, dass man vor Gericht gestellt und eventuell verurteilt wird?
Von nichts kommt nichts.
[re:2] RalphS am 14.06. 18:08
+ -1
@LastFrontier: Schlag mal irgendwo nach, was ein "Teufelsadvokat" ist. :)

Möglicherweise hast Du sogar Recht und diejenigen, die schreien, sind "alles Betroffene".

Man kann das aber auch rumdrehen. Wenn man dafür sorgen will, daß eine Richtlinie ziel- und zugsicher ist, dann muß man auch fragen, unter welchen Umständen das umgangen werden kann und wie man dann wiederum mit so etwas umgehen könnte.

In diesem Fall: Wenn ich ein Gesetz baue, um die beschriebene Situation abzudecken, was sind dann davon die Folgen? Erreiche ich, was ich will? Bleibt der Rest unbetroffen? Und: Was für Lücken gibt es? Gesetze sind üblicherweise voll davon und mit etwas Glück... Pech... je nach Betrachtungweise ist das neue Gesetz da ein zahnloser Tiger.
[10] Rulf am 14.06. 22:36
+ -
auf seiten wie thepiratebay gab es noch nie irgendwelche urheberrechtlich geschützte dateien runterzuladen und auch keine links zu downloadseiten...
wer anders denkt, weis nicht was torrents sind...
ein ganz anderes kaliber sind da filehoster, die aber auch langsam aussterben, weil die urheberrechtsverwesungslobby mehr geld für anwälte(lawyer) und politischen einfluß hat...
[11] JanKrohn am 15.06. 07:08
+ -1
Und dieser Artikel ist eine oeffentliche Wiedergabe von TPB. Damit verstoesst auch WF gegen das Urheberrecht. HA! ;->
oder

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