Mit dem Fallenlassen der Vorwürfe stellt sich natürlich die Frage, ob Assange die Botschaft verlassen kann und will. Denn mit dem Ende der Ermittlungen in Schweden ist wohl auch der europäische Haftbefehl hinfällig. Unklar ist aber nach wie vor, ob in Großbritannien ein Auslieferungsantrag der US-Behörden vorliegt, denn dieser könnte dennoch zu einer Verhaftung des WikiLeaks-Gründers führen.
Großbritannien im Fokus
Das Whistleblower-Portal hat deshalb gleich nach Bekanntwerden des schwedischen Ermittlungsstopps auf Twitter die britischen Behörden dazu aufgefordert, zu bestätigen oder zu dementieren, ob man von den USA einen Auslieferungsantrag erhalten habe: "Nun ist das Vereinigte Königreich im Fokus", heißt es.Denn in den USA gilt Assange als hauptverantwortlich für die zahlreichen Leaks der Plattform, es ist aber bis heute nicht bekannt, ob eine offizielle Anklage vorliegt oder nicht. Für die USA steht dabei vor allem eine Frage im Raum, nämlich jene, ob die WikiLeaks-Enthüllungen durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind oder nicht.
Siehe auch: USA arbeiten an Anklage gegen WikiLeaks-Gründer Julian Assange