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Staatstrojaner:
Behörden sollen Rechner viel öfter hacken dürfen

Die Behörden sollen zukünftig beim Verdacht auf alle möglichen Straftaten Computer und Smartphones hacken und Malware installieren dürfen. Bisher war so etwas auf schwere Kriminalität beschränkt. Ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung soll den Einsatz von Staatstrojanern aber erheblich ausweiten.
17.05.2017  15:11 Uhr
Für den Einsatz von Staatstojanern gibt es im Grunde zwei verschiedene Stufen: Einmal die so genannte Online-Durchsuchung, bei der Ermittler komplett in Systeme einbrechen und diese durchforsten. Das Äquivalent hierzu wäre eine Hausdurchsuchung ohne das in der realen Welt vorgeschriebene Beisein von Zeugen und ohne, dass der Betroffene umgehend davon erfährt. Die Online-Durchsuchung ist laut höchstrichterlichen Entscheidungen nur in Ausnahmefällen bei schwersten Delikten genehmigungsfähig. Eine etwas abgeschwächte Form soll die so genannte Quellen-Telekommunikaionsüberwachung (Quellen-TKÜ) sein. Dies soll danach klingen, als passiere hier nichts anderes als beim Abhören eines Telefons. Doch auch dieser Trojanereinsatz ist technisch etwas ganz anderes und zieht eigene Probleme nach sich. Daher ist auch dessen Einsatz auf bestimmte schwere Taten beschränkt.

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Jetzt für alle möglichen Straftaten

Das soll sich nach dem neuesten Gesetzentwurf aber ändern, der von der CDU/SPD-Regierung in den Bundestag eingebracht wird, berichten die Kollegen von Netzpolitik.org. Demnach soll die Quellen-TKÜ zukünftig bei allen 38 Strattatbeständen eingesetzt werden können, bei denen auch ein Telefonabhören möglich ist. Das dürfte in erster Linie bedeuten, dass zukünftig vor allem die Rechner und Smartphones von Dealern mit Staatstrojanern verwanzt werden - Drogendelikte machen immerhin schon bei der normalen Telefonüberwachung die Hälfte der Anwendungsfälle aus.

Deutlich ausgeweitet werden soll aber auch die Online-Durchsuchung. Hier soll die Zahl der Tatbestände, in denen diese möglich ist, auf 27 ausgebaut werden. Das geht in einigen Fällen deutlich über die "Gefährdungen von Menschenleben, ihrer Gesundheit und elementarsten Lebensgrundlagen" hinaus, die das Bundesverfassungsgericht als Grenze definierte. Man darf hier also mit der nächsten Gesetzesinitiative rechnen, die von Karlsruhe letztlich wieder kassiert wird.
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