Der deutsche Alleinvertriebler für das als Spionagepuppe bekannt gewordene" My friend Cayla"-Spielzeug ist mit einem Eilantrag gegen die Veröffentlichung des Verkaufsverbots gescheitert. Das Unternehmen hatte gegen die Bundenetzagentur geklagt.
Wie das Verwaltungsgericht Köln mitteilt, ist der Eilantrag gegen die Bundesnetzagentur abgelehnt worden. Das Unternehmen wollte mit dem Antrag die Berichterstattung nach dem Verkaufsverbot unterbinden und klagt in einem weiteren Verfahren gegen die Rechtmäßigkeit des Verkaufsverbots. Cayla war als erstes smartes Spielzeug seiner Art im Februar nach umfangreichen Prüfungen der Bundesnetzagentur mit einem Verkaufsverbot belegt worden, da die Puppe laut Auffassung der Bundesnetzagentur eine Sendeanlage sei, die keine nötige Erlaubnis in Deutschland habe.
Die Puppe ist mit zahlreicher Technik ausgestattet - unter anderem ist sie funkfähig und könnte zur heimlichen Bild- oder Tonaufnahme genutzt werden. Die Bundesnetzagentur zog die Kinderpuppe "Cayla" dann aufgrund der fehlenden Genehmigung aus dem Verkehr, Vertrieb und Herstellung sind in Deutschland damit unter der Androhung empfindlich hoher Strafen verboten. Das Verbot und die Begründung kommunizierte die Bundesnetzagentur im Februar als öffentliche Pressemeldung und setzte damit die Berichterstattung in Gange.
Hersteller widerspricht
Der Hersteller hatte der Auffassung der Bundesnetzagentur von Anfang an widersprochen und versucht sich seither auf juristischem Wege zu wehren.
Keine Begründung für den Antrag
Nun kommt noch hinzu, dass der Hersteller laut eigenen Angaben den Vertrieb der Puppe schon vor dem Verkaufsverbot eingestellt hatte. Das Verwaltungsgericht sah deshalb keine Begründung für den Eilantrag gegeben. Vertrieb oder Hersteller können keine Einbußen durch die Pressemeldung der Bundesnetzagentur befürchten, wenn sie das Produkt gar nicht mehr anböten, meint das Gericht.