X
Kommentare zu:

Belästigung Minderjähriger: 1000 Jahre Sperre für Counter-Strike-Profi

oder

Zugangsdaten vergessen?

Jetzt kostenlos Registrieren!
[o1] Dirk007 am 08.02. 15:43
Wenn es dafür wirklich Beweise gibt das die Person es getan hat dann finde ich diese
Strafe OK man sollte Ihn von allen Spielen Ausschließen.
[o2] Kiebitz am 08.02. 16:12
+2 -2
Und wenn er sich mit neuem Account wieder anmeldet?
[re:1] Verbrutzelmann am 08.02. 16:14
+13 -
@Kiebitz: Naja in die E-Sports Profi-Szene kommt er auch mit neuem Account nicht.
[re:2] Odi waN am 08.02. 16:15
+8 -
@Kiebitz: Ist als Profi schwer denn er muss seinen Ausweis vorzeigen. ;) Es geht ja hier nur um die ESEA und nicht um seinen Steam-Account.
[re:3] Grendel12 am 09.02. 01:32
+2 -
@Kiebitz: aber erst Februar 3017. Strafe muss sein!
[o3] crmsnrzl am 08.02. 16:23
Bei guter Führung sollte man ihm nach 2/3 der Strafe den Rest erlassen.
[o4] Urbi am 08.02. 16:52
+5 -1
Soweit ich weiß stammen die Chat-Protokolle, auf die sich dieser Beitrag bezieht, aus dem Jahr 2015 und haben mit der aktuellen Tat nichts zu tun.

Offiziell weiß man: 1000 Jahre Ban, weil er irgendwas mit einem 15 Jährigen Mädchen gemacht hat.

Die Chat-Protokolle sind in diesem Zusammenhang wieder aufgetaucht. Sie stammen - soweit ich weiß - von einem männlichen und älteren Spieler der sich gegenüber dem jetzt Bestraften 2015 als 15 jähriges Mädchen ausgab (ob das wirklich so glaubwürdig war darüber kann man genauso streiten wie über die Frage ob das ganze eine seriöse Quelle ist...).
[o5] stf am 08.02. 17:15
+3 -4
"...1000 Jahre Sperre..."

weniger sollte es wirklich nicht sein
[o6] rw4125 am 08.02. 18:07
+9 -2
Regt euch mal wieder ab hier.

Sex mit einer 15jährigen hat nix mit Pädophilie zu tun, sondern ist völlig normal und in den meisten europäischen Ländern auch völlig legal:
https://en.wikipedia.org/wiki/Ages_of_consent_in_Europe#/media/File:Age_of_consent_in_Europe.svg

Nur die Amis sind so prüde, und da ist er halt auf einen dummen Scherz (eines Konkurrenten?) hereingefallen.
[re:1] otzepo am 08.02. 18:13
+5 -1
@rw4125: In Deutschland ist es schon mit 14 erlaubt, aber es hat hier nichts mit einer sexuellen Liebesbeziehung zu tun. Er droht einer Minderjährigen mit Vergewaltigung und legt ein sehr unsportliches Verhalten an den Tag. Er ist von einer Sportliga und nicht von einer staatlichen Organisation ausgeschlossen/bestraft worden und dieses sehr zu Recht.
[re:1] rw4125 am 08.02. 18:15
+ -4
@otzepo: "Er droht einer Minderjährigen mit Vergewaltigung"
Wo liest Du das raus?

"legt ein sehr unsportliches Verhalten an den Tag"
Und der Typ, der ihn im Chat reingelegt hat, war nicht unsportlich?
[re:1] otzepo am 08.02. 18:19
+2 -2
@rw4125: genau dieses Szenario wird in diesem Artikel beschrieben. 1. er Pädophil 2. sie Minderjährig 3. für ihn ist es keine Vergewaltigung, denn er bildet sich ein sie würde es ja wollen 4. alle Frauen sind nur zum Ficken gut --> Schlussfolgerung?
[re:1] rw4125 am 08.02. 18:56
+6 -4
@otzepo:
1. Der Typ hat anscheinend selbst keine Ahnung, was pädophil ist und was nicht.
2. Kommt darauf an, in welchem Land er sich befindet.
3. Wo liest Du raus, dass 'sie' nicht will?
4. Ist auf dem gleichen Niveau wie: "Alle Männer sind Schweine"

Dass der Typ schlechten Character hat, da magst Du durchaus recht haben.
Aber rechtfertigt das eine 1000-jährige Sperre?
[re:2] otzepo am 08.02. 22:49
+2 -1
@rw4125: Es ist eine Sportliga! Das ist so als ob du beim Skatabend die Tochter deines Gegenübers als Nutte bezeichnest und mit denen nie wieder Skat spielen darfst. Wenn er so verschrobene Ansichten hat kann dieser private Haufen sich entscheiden nichts mehr mit ihm zu tun haben wollen.
Was da jetzt abgelaufen ist weiß ich nicht, er hat sein Fehlverhalten aber wohl inzwischen begriffen und die Strafe akzeptiert.

Bei den Umgangsformen, wie sie bei Onlinespielen gepflegt werden braucht man sich nicht wundern, wenn die Liga diesen Ton nicht bei den Profis duldet.
Stell dir vor beim Snooker würde jemand so derart verbal entgleisen, vermutlich würde da auch eine lebenslange Sperre verhängt werden.
[re:3] crmsnrzl am 09.02. 09:17
+ -2
@rw4125: "3. Wo liest Du raus, dass 'sie' nicht will?"
Nirgendwo, hat otzepo auch nicht behauptet. Der Typ meinte, es wäre keine Vergewaltigung, weil sie ja wolle.

Ihren Standpunkt dazu kann man nur vermuten, aber nach der charmanten Art von dem Typen, halte ich sexuelles Interesse ihrerseits für wenig naheliegend.

Zu 2. Rein interessehalber, in welchen Ländern ist man mit 15 schon volljährig?
[re:4] Fekal am 09.02. 10:39
+1 -
@crmsnrzl: Es gibt mehr als genug Länder, in denen werden Frauen nie volljährig. Sie haben keine rechte und haben dem Mann (meistens 30 - 50 Jahre älter) zu gehorchen. Manche davon haben wir jetzt sogar in der Nachbarschaft (y)

Naja, verbuche ich unter kultureller Vielfalt :)
[re:5] crmsnrzl am 09.02. 10:55
+ -
@Fekal: tldr: Antwort verfehlt Frage völlig.

Ich habe 1. nach eine konkreten Land gefragt und nicht "es gibt mehr als genug" und 2. wollte ich nicht wissen, wo Frauen nie volljährig werden, sondern wo man mit 15 schon volljährig ist.
Außerdem "keine Rechte haben" und "volljährig sein" sind 2 Paar Schuhe. Auf welche Ländern du anspielst, die wir "jetzt sogar in der Nachbarschaft" haben, kann ich nur spekulieren, aber in denen sind meines Wissens Frauen auch ab 18 volljährig. Ob sie nach unseren Maßstäben unterdrückt werden und rechtelos sind, steht auf einem anderen Blatt. Hat aber nichts mit meiner Frage zu tun.
[re:6] EffEll am 09.02. 12:51
+1 -
@crmsnrzl: den Beischlaf darf man nicht erst mit Volljährigkeit vollziehen. Das hat miteinander nichts zu tun...
[re:7] crmsnrzl am 09.02. 13:22
+ -
@EffEll: Darum ging es nicht.

otzepo: "2. sie [ist] Minderjährig"
rw4125: "2. Kommt darauf an, in welchem Land er sich befindet."
[re:8] EffEll am 09.02. 13:37
+ -
@crmsnrzl: achso
[re:9] crmsnrzl am 09.02. 14:47
+ -
@EffEll: Um auf deinen Einspruch dennoch einzugehen, es ist richtig, dass Sex mit Minderjährigen in Deutschland (und auch anderswo) nicht grundsätzlich verboten ist. Allerdings im konkreten Fall ist er 25 und sie (vermutlich) 15.
Nach Deutschen recht wäre der Beischlaf eine Straftat gewesen.
(+ = über, - = unter)
14+ mit -21, OK.
16+ mit 21+, OK.
-16 mit 21+, NOPE!
-14, generell NOPE!
[re:10] rw4125 am 09.02. 15:13
+ -
@crmsnrzl: "-16 mit 21+, NOPE!"

Diese Regelung ist ebenfalls hinterfragenswert.

Warum soll es (automatisch!) Missbrauch sein, wenn ein 25-jähriger mit 'ner 15-jährigen schläft, nicht aber wenn er 21 ist?

Missbrauchen kann sie ein 21-jähriger oder 18-jähriger genauso gut.
[re:11] EffEll am 09.02. 16:33
+ -
@crmsnrzl: Mit Einverständnis der Eltern ist tatsächlich alles bis auf das Letzte erlaubt ;-)
[re:12] Breaker am 09.02. 16:44
+ -
@EffEll: Die Eltern haben (im Fall der sexuellen Selbstbestimmung) zum Glück gar nichts zu sagen, sie dürfen es weder verbieten, und wenn sie ihr Kind dazu anstiften sollten machen sie sich sogar strafbar. Auch eine "Erlaubnis" eines oder beider Elternteile schützt vor Strafe nicht, wenn z.b. das Jungendamt, Großeltern oder sonstwer dann Anzeige stellt wird eher noch hinterfragt, wie die Eltern auf die Idee kamen so etwas überhaupt in Betracht zu ziehen. Nähere Informationen dazu unter http://www.stgb-online.de/sex.html
[re:13] crmsnrzl am 09.02. 16:46
+ -
@rw4125: Missbrauch ist immer Verboten. Egal wie alt.
Der Verkehr muss einvernehmlich sein.

Ich hab die Gesetz nicht gemacht, aber die Grundidee dahinter diesbezüglich ist, dass man in bestimmten Konstellationen davon ausgeht, dass es nicht einvernehmlich ist bzw. nicht sein kann. Daher von vornherein verboten.

z.B. bei U14 sagt man sich, dass die Person sich der Tragweite gar nicht bewusst sein kann auf Grund ihrer fehlenden Reife und damit die Einvernehmlichkeit unmöglich ist.

Bei der Kombination U16 mit Ü21 geht man davon aus, dass der Grad der geistigen/emotionalen Reife der Personen hier so unterschiedlich ist, dass auch hier prinzipiell die Einvernehmlichkeit anzuzweifeln ist.

Bei U16 mit U21 geht man nicht grundsätzlich davon aus, dass es nicht einvernehmlich ist, da es zumindest grob die gleiche Altersklasse ist (bzw. der Grad der Reife ist nicht zu unterschiedlich). Und vor allem kann Jugendlichen nicht grundsätzlich den Sex verbieten (würde zumindest nicht funktionieren).

Für die konkreten Altersgrenzen ist das ähnlich der FSK, man nimmt halt Stufen der geistigen Reife bei bestimmten einem bestimmten Alter an, weil man halt irgendwo eine Grenze ziehen muss.
[re:14] crmsnrzl am 09.02. 17:04
+ -
@EffEll: Nein, das ist ein Irrtum. Einzig bei Gericht kann man zu dem Schluss kommen, dass es sich bei dem U16 + Ü21 Paar nicht um Missbrauch handelt, weil keine fehlende sexuelle Selbstbestimmung des Jüngeren vorliegt. Ist aber kein gutes Blatt was man da vor Gericht hat.

Es ist also nicht gänzlich ausgeschlossen, aber allgemein wie oben beschrieben gilt NOPE!

Verbieten können es die Eltern nicht. Anzeigen können sie denjenigen und vor Gericht haben sie eine gute Chance das zu unterbinden. Andererseits, auch wenn sie es "erlauben", brauch nur jemand anderes Anzeige erstatten und dann geht's nach dem Gutachter/Psychologen und was die Eltern meinen.
Aber das immer gut so ist, sei mal dahingestellt.
[o7] otzepo am 08.02. 18:09
+3 -3
Der geht bestimmt jetzt zur Fremdenlegion um mit einer neuen Identität später wieder oben mit dabei zu sein. ;)
[o8] Grendel12 am 08.02. 19:16
+1 -4
Ich finde immer seltsam, wie optimistisch die Amerikaner ihre Lebenserwartung einschätzen.
Vielleicht könnte man die 1000 Jahre gerecht auf die Verwandtschaft aufteilen in Rangfolge: Frau, Kinder, Enkelkinder, Urenkelkinder, Geschwister, Eltern, Tanten und Onkel, Kinder der Tanten und Onkel usw. und dann könnte man 100 Verwandte mit 10 Jahren belangen und deren PCs einzuziehen.
Für eine Einzelperson 1000 Jahren Spielverbot ist Quatsch, weil es das Spiel sicher schon in 10 Jahren nicht mehr gibt.
[re:1] DerTigga am 08.02. 21:00
+2 -1
@Grendel12: Du bist also für das, was sich zumindest in Deutschland so nennt (und aus guten Gründen verboten ist): Sippenhaft ?
[re:1] Grendel12 am 08.02. 21:26
+1 -1
@DerTigga: Ja. Z. B. im Erbrecht wird das Prinzip auch in Deutschland befolgt. Es heißt da aber nicht "Sippenhaft" sondern "gesetzliche Erbfolge". Es ist doch naheliegend, das Prinzip auch für weniger erfreuliche Sachverhalt (etwa zu erben) anzuwenden.
[re:1] DerTigga am 08.02. 21:37
+ -1
@Grendel12: Wieso ist das naheliegend ? Vor allem angesichts der Tatsache, das man, sicherlich nicht nur in Deutschland, sondern auch in den USA, ein Erbe ausschlagen kann. Was nützt also der Aufwand einer solch weitreichenden bzw. quasi Generationen übergreifende Verurteilung aber eben auch Überprüfung / Verfolgung, wenn man das rückzuck wieder los werden könnte ?
Mal ganz davon abgesehen, das der Begriff etwas erben doch wohl überwiegend positiv belegt ist und nicht allzuleicht als mit Haft, Verfolgung und einem Stigma behaftet sein einhergeht ?
Grundsätzlich würde mich allerdings eher interesseieren, wie du und mit welchen Worten du das dir gegenüber gerechtfertigt bzw. begründet kriegst, weit eher dafür als gegen solche Sippenhaft zu sein.
[re:1] Grendel12 am 08.02. 21:46
+ -1
@DerTigga: Ich muss mich präzisieren: Mit Prinzip des Erbrechts meinte ich ausschließlich, die Bestrafung mit der "Verwandschaftsentfernung" (1. Grad, 2. Grad, fernere Grade) zu berücksichtigen - aber ohne Option der Ausschlagung oder Pflichtteil (das ohnehin nicht zum erbe gehört) zu verteilen.
Dass eine einzelne Person nicht 1000 Jahre bestraft werden kann, dürfte für nach vernünftigen nachdenken mangels menschlicher Lebenserwartung wohl klar sein. Trotzdem: In Amerika werden Missetäter oft mit 300 Jahre (oder länger) Zuchthaus bestraft, obwohl völlig klar ist, dass der Verurteilte nie vollständig das Urteil absitzen kann.
[re:2] Grendel12 am 08.02. 21:49
+ -1
@DerTigga: >"Mal ganz davon abgesehen, das der Begriff etwas erben doch wohl überwiegend positiv belegt ist "
Das Prinzip ist doch aber sehr gut überlegt. Man könnte es also auch für weniger annehmliche Tatbestände anwenden. Ob das Erben immer als angenehm empfunden wird, ist auch zweifelhaft. Es gibt viele Witwen, die nach der Rechnung (Bestattung) und die Formaliäten dazu feststellen:
"Ach, es wäre mir doch viel lieber gewesen, wenn mein Mann gar nicht gestorben wäre." ;-)
[re:3] DerTigga am 08.02. 21:54
+ -1
@Grendel12: Zumindest mir ist der Zustand neu, das man zwangserben kann bzw. auch vor Gericht keinerlei erfolgreicher Widerspruch dagegen möglich sein soll. Wie du also Erbrecht als guten / passenden Vergleich herangezogen kriegst...hmm..
Bei mir entwickelt sich allerdings auch grade das Gefühl, als ob du viel eher sowas wie dafür bestrafen können / dürfen möchtest, das da jemand so "unintelligent" gewesen ist, eine nicht Realitätsnahe Strafe zu verhängen. Irre ich mich ? ;-)
[re:4] Grendel12 am 08.02. 22:01
+ -1
@DerTigga: Ich verstehe die Frage so, als ob ich den Richter auch bestraft sehen will, wenn er realfremde Urteile verhängt? Darüber habe ich noch nicht nachgedacht. Aber es sollten jedenfalls vollstreckbare Urteile sein.
[re:5] Grendel12 am 08.02. 22:06
+ -1
@DerTigga: Zum Beitrag zurück: Sinnvoller wäre es, 1000 Dollar zzgl. PC-Einziehung zur Verurteilung (angemessen für die Belästigung) - statt nicht durchführbare 1000 Jahre Sanktionen durch ein "Spinni-Urteil", das nicht "drakonisch" und auch nicht "symbolisch" ist, sondern nur eher zur Belustigung beiträgt.
[re:6] DerTigga am 08.02. 22:13
+1 -
@Grendel12: Ich meinte das eher als von oben betrachtet, garnichtmal auf einen bestimmten Richter gemünzt. Denn so wie ich dich lese, stört dich da generell das empfinden können & müssen einer "zu großen" Realitätsferne von ziemlich vielen US Amerikanischen Urteilen ?
Aber davon mal ganz ab, finde ich, das meine obige Frage imernoch offen, wie und mit welchen Worten du die Notwendigkeit oder sagen wir mal die gegebene Realitätsnähe eines solchen Gießkannen Urteils "darlegen" würdest.
Ich verstehe bisher nämlich nicht, ob du das womöglich ernsthaft so siehst, oder einfach eine Art Verrechnungs, Nutzungs oder sagen wir mal sinnvolle Unterbringungsmöglichkeit suchst, für die deiner Ansicht nach viel zu vielen überständigen und ungenutzt verrotten werdenden Jahre der Sperrung.
Denn wenn du da nur Gedankenspiele machst, wie und wo man sowas unterbringen oder gar sowas wie recyclen könnte, dann ist das ganz was anderes, als wenn du deine obigen Sätze ernst meinst und man tatsächlich, ernsthaft, und mit entsprechender Härte eine solche "UmVerteilung" ungenutzter Sperrungsjahre praktizieren sollte.
[re:7] Grendel12 am 08.02. 22:22
+ -1
@DerTigga: " stört dich da generell das empfinden können & müssen einer "zu großen" Realitätsferne von ziemlich vielen US Amerikanischen Urteilen ?" Ja. Ein Urteil soll mehreren Kriterien folgen: real/vollstreckbar, angemessen, abschreckend für Nachahmer und auch zeitnah. In diesem Falle ist etwa eine "saftige" Geldstrafe nebst PC-Einziehung (letzteres für Spieler der nachhaltigere Teil der Strafe) zweckmäßig. 1000 Jahre Strafe sind doch Quatsch und man müsste die Zeit notwendigerweise auf viele Personen verteilen (eben z. B. nach Verwandschaftsgrad). Natürlich ist das auch logistisch schwierig (Unterbringung usw.). Mir ist auch nicht klar, inwiefern eine Belästigung mit 1000 Jahren angemessen mit einem Urteil vergolten werden kann.
[re:8] DerTigga am 08.02. 22:33
+ -1
@Grendel12: Mir ist grade nicht klar, ob du evt. amerikanischer Staatsbürger bist, woraus (meiner Ansicht nach: erst) sowas wie eine echte Forderbarkeit der Umsetzung deiner Sicht der Dinge erwachsen würde ;-)
Was nichts damit zu kriegen hat, das ich dir irgendwo schon zustimme, das diese 1000 Jahre übertrieben viel ist.
Mir erscheint es aber eben auch als sehr wahrscheinlich, das "wir" da grade, in sehr, viel eher noch: zu hohen Prozentsätzen an gewohnt europäischer Sicht der Dinge, dran gehen. Will sagen: "wir" werden wohl kaum gelassen werden, da was zu wollen zu haben ;-)
Meiner Intuition nach, sind allerdings auch ein paar hundert dieser 1000 Jahre dazu gedacht, quasi unter der Hand an das ganze lesende UND ähnlich wie der Typ tickende Leute zu "verstreuen". Und dagegen kann man, meiner Meinung nach, nicht allzuviel haben, das das evt doch in den einen oder anderen Betonschädel einsickern und was bremsend wirken könnte ;-)
[re:2] MacGiggles am 09.02. 05:46
+1 -1
@Grendel12: da es Counter Strike schon 17 Jahre gibt, wäre ich mir nicht sicher, das es in 10 Jahren weg ist. Anders vielleicht... CS ist auch eine Geldmaschine für die Veranstalter, darf man nicht vergessen.

1000 Jahre klingen halt sportlicher, als nur zu sagen, der Typ fliegt raus.
Mit 25 Jahren kommt der eh wohl so langsam in die Jahre und wird zu alt und reflexlahm, um noch lange Profi zu sein, außer vielleicht im "alte Herren" Lager...
[re:1] Fekal am 09.02. 10:51
+3 -
@MacGiggles: Also ich bin 27 und mir ist beim lesen deines Kommentares doch glatt das Gebiss von der Felge geflogen! Ab 25 fängt das Leben erst an!

Endlich wachsen Haare an Stellen ,wo sie niemand braucht.
Endlich wird man auf Ü30 Partys nicht mehr doof angeguckt.
Endlich kommt man nicht mehr in Discos, in denen die ganzen Kiddies abhängen.
Endlich muss man für jeden scheiß selber bezahlen.
Endlich hört man Musik aus seiner Jugend, bei der 16 Jährige nur mit dem Kopf schütteln.
Endlich fangen die ersten Freunde an Kinder zu kriegen und den Kontakt schleifen zu lassen.
Endlich macht man sich ernsthaft Gedanken über "Altervorsorge"
etc...pp...

Also ich bin froh mittlerweile etwas älter zu sein....

NICHT! VERDAMMT! WILL WIEDER 20 SEIN UND BLEIBEN!
[re:1] MacGiggles am 13.02. 22:06
+1 -
@Fekal: Eben... Das Leben fängt irgendwo Anfang/Mitte 20 an und die lockeren durchzockten CS Nächte gehen zu Ende *lach*

Wenn ich heut mal ne Runde CSGo zocke, stink ich gegen diese kleinen Mistvie... ähhhm... lieben Kinderchen nur noch ab. Alte Herren Runden gehen grad noch so.
Meist lass ich es schon ganz und spiel was "taktisches". Also was langsames... dem Alter angemessen... ;D
[re:3] EffEll am 09.02. 12:53
+ -
@Grendel12: natürlich ist die höhe der strafe lediglich symbolischer natur
[o9] erso am 08.02. 19:18
+1 -2
Moment. Eine 15 Jährige? Wie war es doch gleich mit der Jugendfreigabe PEGI 18 bzw. USK 16?
[re:1] gandalf1107 am 08.02. 20:34
+1 -1
@erso: Und die sind jetzt genau seit wann in den USA verbindlich?
[10] DerTigga am 08.02. 21:08
+3 -
Man könnte auch auf die Idee kommen, das dem 25 jährigen Kerlchen ein gewisser Profi-Gamer-Erfolg überreichlich zu Kopf gestiegen ist, er ganz gewaltig abgehoben / den Boden unter den Füßen verloren hat. Scheinbar irgendwo unterwegs / derweil und Stück für Stück zum kleinen Gott mutiert ?
[re:1] MacGiggles am 09.02. 06:12
+ -
@DerTigga: ...das ist ein breit auftretendes Phänomen. Nenn mir ein Multiplayer-Spiel in dem heutzutage nicht direkt von Anfang an einige dadurch auffallen, völlig fremde Mitspieler als "Noobs", oder direkt das ganze Team als Scheiße zu bezeichnen...

Dabei kann es in Teamspielen halt immer nur ein besseres Team geben, auch wenn es sicherlich mehr Spaß macht, am Ende auch zu gewinnen... Geht halt nur nicht immer.

Statt auf sich selbst stolz zu sein, vermeintlich besser zu spielen, wird überheblich der von dir so schön bezeichnete "kleine Gott" rausgekramt. Das ist schlicht eine normale Charakterschwäche, oder vielleicht schlechte Erziehung, in der solche Typen ein miteinander einfach nie gelernt haben.
Ob solche Leute aber wirklich noch Spaß am Spiel haben können, bezweifle ich irgendwie. Immer der Beste sein zu wollen, ist auf Dauer bestimmt ganz schön schwierig...

Erstaunlich oft sind die lautesten Schreihälse in einer Runde aber schon tot und vor den vermeindlichen Noobs gestorben...
[re:1] Odi waN am 09.02. 08:11
+ -
@MacGiggles: In der Pro Szene bei SC2 und DotA2 eher selten aber bei CS..... naja reden wir nicht drüber.
[11] FuzzyLogic am 08.02. 23:05
+ -
Nutten sind Nutten...unrecht hat er ja nicht!
[12] Massaka01 am 09.02. 13:07
+1 -1
Lassmirandadennsiewillja (sorry, der musste sein :D)
☀ Tag- / 🌙 Nacht-Modus
Desktop-Version anzeigen
Impressum
Datenschutz
Cookies
© 2024 WinFuture