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"Nicht zulässig" - erstes Urteil gegen die Datenautomatik von O2

Mitte Februar hat das Landgericht München eine Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die im Oktober nochmals erweiterte Datenautomatik von O2 zu verhandeln. Im Urteil hieß es, dass die automatische Anpassung der Verträge vom Mutterkonzern Telefónica, wie sie die Datenautomatik anspricht, nicht zulässig ist.
O2
27.02.2016  15:01 Uhr
Telefónica hat gegen das Urteil bereits Berufung eingelegt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Streit vor Gericht könnte sich somit noch etwas hinziehen, bevor die Kunden davon profitieren können. Einer der größten Streitpunkte ist noch, ob die Datenautomatik ein Teil der Hauptleistung der Verträge ist, wie das Telefónica sieht, oder nur eine Zusatzleistung, wie es das Gericht versteht.

Automatisch Nachbuchung

Bei der Datenautomatik handelt es sich um eine automatische Datenvolumen-Aufladefunktion, die je nach Tarif vorgenommen wird und zu weiteren Kosten führt: Bei den Blue Tarifen O2 Blue All-in M und L werden so anstelle einer Drosselung bei verbrauchtem Volumen bis zu drei Mal 250 MB zu je 3 Euro automatisch nachgebucht.

Nutzer von O2 Blue All-in XL und Premium erhalten derzeit jeweils 750 MB zum Preis von je 5 Euro. Bei den Tarifen O2 Blue Basic, Blue Smart und Blue All-in S ist das automatische Daten-Upgrade bei 100 MB zu je 2 Euro. Nach dreimaligem Verbrauch erfolgt ab dann keine weitere automatische Buchung.

Verbraucherzentrale streitet auch mit Vodafone

Somit können einem Kunden im Höchstfall noch einmal bis zu 15 Euro weitere Kosten entstehen, ohne dass er die Datenautomatik separat beenden kann. Telefónica weist nur per SMS auf die bereits durchgeführte Aufschaltung hin, lässt den Kunden aber keine Wahl. Man kann nur beim Abschießen der Verträge entsprechend eine Vorauswahl treffen, die die Datenautomatik ausschließt.

Nachtrag: Das Beenden der Datenautomatik ist anders als beschrieben sehr wohl möglich, wenn auch nicht ganz so bequem und einfach in dem Moment der automatischen Buchung, eine Wahl bleibt aber dennoch: Wie Telefónica uns mitgeteilt hat, kann der Kunde die Datenautomatik über einen Anruf bei der Kundenhotline, im Shop, im Live-Chat oder schriftlich deaktivieren. Bei einer erfolgten Zubuchung wird der Kunde per SMS informiert und könnte dann entsprechend handeln. Nachtrag Ende.

Wann es im Streit der Verbraucherzentrale gegen O2 weitergeht, ist noch ungewiss. Die Verbraucherzentrale klagt in einem weiteren Verfahren gegen eine ähnliche Datenautomatik von Vodafone, auch dabei ist nicht bekannt, wann es zu einem Urteil kommt, denn der erste Termin ist erst im August.

Siehe auch: O2 passt Blue-Tarife an: Ab 1. Oktober neue Datenautomatik & mehr
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