"Anstelle eines generellen Verbotes oder einer generellen Zulassung derartiger Aufzeichnungen ist ein sachgerechter Ausgleich zwischen Beweisinteresse und Persönlichkeitsrecht durch den Gesetzgeber geboten." Zudem: "Dieser Ausgleich könnte darin bestehen, dass die Aufzeichnung mittels derartiger Geräte dann zulässig ist, wenn die Aufzeichnung anlassbezogen, insbesondere bei einem (drohenden) Unfall, erfolgt oder bei ausbleibendem Anlass kurzfristig überschrieben wird."
Technische Lösung wird gesucht
Ein technische Lösung, bei der quasi jede Aufnahme wieder überschrieben wird, wenn sie nicht aufgrund eines Unfalls gebraucht wird (zum Beispiel könnte man das durch einen speziellen "Speichern"-Knopf an der Cam verhindern) wäre laut den Experten die einfachste Möglichkeit. Es sei einfach besser realisierbar, Aufnahmen zu löschen und gegen die Nutzung zu sperren, als nur in einer Gefahrensituation geistesgegenwärtig den Aufnahme-Knopf zu drücken, wie man derzeit empfiehlt. Um diese beiden Szenarien - Aufnehmen, falls Gefahr droht, oder nur freigeben, wenn ein Unfall geschehen ist - streiten sich die Experten schon länger.Siehe auch: Bis zu 300.000 Euro Strafe: Datenschützer drohen Dash-Cam-Nutzern
Der Verkehrsgerichtstag will aber mit einer Reform auch verhindern, dass so genannte Bagatellfälle durch den Einsatz der Dashcams geahndet werden könnten. "Die Verfolgung von Verkehrsverstößen ohne schwerwiegende Gefährdung oder Folgen soll weiterhin nicht auf die Aufzeichnungen von Dashcams gestützt werden können." Damit möchte man verhindern, dass sich private Autofahrer als Hilfspolizei aufführen und kleine Verstöße damit massenweise zur Anzeige bringen.
Außerdem fordert man eine geregelte Strafe für die Weitergabe der Aufnahmen: "Der Missbrauch von Aufzeichnungen mit personenbezogenen Daten, z. B. eine Veröffentlichung im Internet, sollte mit Sanktionen bedroht werden."
Mehr dazu: Dashcams verstoßen gegen Datenschutz, außer für "private Zwecke"