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Verkehrsgerichtstag regt neue Diskussion um Dashcam-Erlaubnis an

Der deutsche Verkehrsgerichtstag hat sich bei seiner jüngsten Zusammenkunft in Goslar für eine neue Diskussion für den Einsatz von Dashcams in Fahrzeugen ausgesprochen. Dashcams können bei der Frage nach der Unfallursache von großem Nutzen sein, doch der Gesetzgeber erklärt ihre Aufnahmen bislang aufgrund einer Datenschutzproblematik meist für nicht zulässig.
30.01.2016  17:23 Uhr
Der Verkehrsgerichtstag hatte schon mehrfach die bisherige Praxis gerügt, doch blieben die Experten bislang recht zurückhaltend, was Forderungen für eine Abänderung der Rechtslage angeht. Nun gibt es Vorschläge für den Einsatz für Dashcams in Fahrzeugen - die zwar allesamt nicht neu sind, aber da sie nun vom Verkehrsgerichtstag kommen, eine neue Qualität besitzen. Der Einfluss des Verkehrsgerichtstags könnte die Politik nun zum Handeln zwingen. In der Empfehlung heißt es nun unter anderem:

"Anstelle eines generellen Verbotes oder einer generellen Zulassung derartiger Aufzeichnungen ist ein sachgerechter Ausgleich zwischen Beweisinteresse und Persönlichkeitsrecht durch den Gesetzgeber geboten." Zudem: "Dieser Ausgleich könnte darin bestehen, dass die Aufzeichnung mittels derartiger Geräte dann zulässig ist, wenn die Aufzeichnung anlassbezogen, insbesondere bei einem (drohenden) Unfall, erfolgt oder bei ausbleibendem Anlass kurzfristig überschrieben wird."

Technische Lösung wird gesucht

Ein technische Lösung, bei der quasi jede Aufnahme wieder überschrieben wird, wenn sie nicht aufgrund eines Unfalls gebraucht wird (zum Beispiel könnte man das durch einen speziellen "Speichern"-Knopf an der Cam verhindern) wäre laut den Experten die einfachste Möglichkeit. Es sei einfach besser realisierbar, Aufnahmen zu löschen und gegen die Nutzung zu sperren, als nur in einer Gefahrensituation geistesgegenwärtig den Aufnahme-Knopf zu drücken, wie man derzeit empfiehlt. Um diese beiden Szenarien - Aufnehmen, falls Gefahr droht, oder nur freigeben, wenn ein Unfall geschehen ist - streiten sich die Experten schon länger.

Siehe auch: Bis zu 300.000 Euro Strafe: Datenschützer drohen Dash-Cam-Nutzern

Der Verkehrsgerichtstag will aber mit einer Reform auch verhindern, dass so genannte Bagatellfälle durch den Einsatz der Dashcams geahndet werden könnten. "Die Verfolgung von Verkehrsverstößen ohne schwerwiegende Gefährdung oder Folgen soll weiterhin nicht auf die Aufzeichnungen von Dashcams gestützt werden können." Damit möchte man verhindern, dass sich private Autofahrer als Hilfspolizei aufführen und kleine Verstöße damit massenweise zur Anzeige bringen.

Außerdem fordert man eine geregelte Strafe für die Weitergabe der Aufnahmen: "Der Missbrauch von Aufzeichnungen mit personenbezogenen Daten, z. B. eine Veröffentlichung im Internet, sollte mit Sanktionen bedroht werden."

Mehr dazu: Dashcams verstoßen gegen Datenschutz, außer für "private Zwecke"
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