Umgehung des Schutzmechanismuses
In einer Stellungnahme von Bild hieß es dazu: "Wer zur Umgehung von Bildsmart beiträgt - also die Umgehung unseres Schutzmechanismus befördert -, der handelt rechtswidrig. Dies gilt für Eyeo wie auch für andere Verbreiter solcher Codes und der entsprechenden Anleitungen. Sollte Eyeo diese Praxis fortsetzen, riskiert das Unternehmen ein hohes Ordnungsgeld [Anm. d. Red.: bis zu 250.000 Euro laut den ersten Informationen] und weitere Konsequenzen. Die Entscheidung des Landgerichts zeigt, dass Eyeo andere Ziele verfolgt, als Online-Werbung nutzerfreundlicher zu machen", erklärte ein Sprecher des Axel Springer Verlag.Der Adblock-Anbieter Eyeo beschäftigt die Gerichte in Deutschland schon eine ganze Weile - viele Verlage sehen ihre Geschäftsgrundlage aufgrund von Adblock Plus bedroht.
Das Landgericht Hamburg hatte dabei im Frühjahr entschieden, dass es dem Internetnutzer selbst zusteht, über die Anzeige von Werbung zu entscheiden. Die Umgehung einer Sperre wie im Falle der neuen Bezahlschranke von Bild ist jedoch ähnlich zu werten wie die Umgehung eines Kopierschutzes und ist daher in der aktuellen Auffassung des Gerichts kein legales Angebot.
Eyeo selbst stänkern nun gehörig gegen Axel Springer. In einem neuen Beitrag spricht Eyeo-Pressevertreter Ben Williams sogar von Zensur und der Einschränkung der Meinungsfreiheit. Man werde die entsprechenden Beiträge wie vom Gericht angeordnet löschen, ebenso Hinweise dazu. "Gelöscht ist aber nicht vergessen", schreibt Williams weiter. Wie das Unternehmen nun weiter verfahren wird, hat man noch nicht angekündigt.
Mehr dazu: Sperrung von Adblocker-Nutzern: Weitere Verlage ziehen nach

Vollständige Infografik durch Klicken auf das Bild anzeigen