Verfassungsbeschwerde gegen den Kennzeichen-Scan in Bayern

Nadine Dressler, 02.01.2015 19:29 Uhr 58 Kommentare
Patrick Beyer und Benjamin Erhart werden weiter gegen den dauerhaften und anlasslosen Abgleich von Kfz-Nummernschildern mit Polizeidateien auf bayerischen Straßen kämpfen: ihr Anwalt Udo Kauß wird den Fall nun vor das Bundesverfassungsgericht bringen. Erst im Oktober 2014 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das Land Bayern die systematische Erfassung von KFZ-Nummernschildern durchführen kann und die Klage der beiden Informatiker abgewiesen (BVerwG 6 C 7.13). Nun wird sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe damit beschäftigen müssen. Denn anders als bei den Entscheidungen in den Bundesländern Hessen und Schleswig-Holstein hat der Klageweg bislang noch keine Änderung der gängigen Praxis herbeigeführt. In Bayern werden seit rund neun Jahren 22 stationäre und drei mobile Kennzeichenerfassungsgeräte eingesetzt, um damit vorrangig die Autobahnen zu kontrollieren.

Mehr dazu: KFZ-Kennzeichen werden bundesweit im großen Stil überwacht

Kennzeichen-Scan Autobahn
Die automatische Erfassung der KFZ-Kennzeichen erfolgt an Autobahnen in Bayern über 22 stationäre Kontrollposten.

Erfolgschancen

Der Anwalt Udo Kauß hatte bereits 2008 für klagende Autofahrer in Hessen und Schleswig-Holstein das Ende des Kfz-Scanning erst vor dem Bundesverfassungsgericht erreichen können. Auch jetzt stehen die Chancen wieder entsprechend gut.

Zwar hatte die letzte Instanz festgestellt, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht verletzt werde, wenn KFZ-Kennzeichen automatisch gescannt und nach einem Datenbankenabgleich bei der Polizei gelöscht werden. Das Bundesverfassungsgericht sah das aber bislang anders.

Erhart kündigte noch im Herbst vergangenen Jahres auf seiner Seite an: "Auch vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof sind Patrick und ich mit unserer Klage gegen die Praxis des Kennzeichenscannings in Bayern wieder gescheitert. Revision wurde allerdings zugelassen, diesmal vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. … Man möchte wohl unsere Ausdauer ein wenig testen. Auch wenns nervt, können wir jetzt kaum aufhören. Jemand anderes müsste die bereits genommenen zwei Instanzen nocheinmal durchlaufen, was gerne mal 5 Jahre dauert (wie in diesem Fall). Wir sind also verdammt zum Erfolg und haben bereits den Revisionsantrag eingereicht!"

Siehe auch: Beschwerde gegen Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen scheitert
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