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Jetzt werden schon die Macher der Edward Snowden-Doku verklagt

Dem im russischen Exil sitzenden Whistleblowers Edward Snowden kann man von Seiten der USA derzeit nichts anhaben. Interessierte Kreise versuchen daher gegen jene vorzugehen, denen in irgendeiner Form eine Beteiligung an den Veröffentlichungen von NSA-Akten unterstellt werden kann.
NDR/ARD
24.12.2014  08:59 Uhr
Seit Neuestem ist nun beispielsweise eine Klage gegen jene anhängig, die den Film "Citizenfour" produzierten. Dabei handelt es sich um eine Dokumentation, in der die Geschehnisse rund um den wohl bisher größten Leak von Geheimdienst-Unterlagen in der Weltgeschichte beleuchtet werden. Die Klage richtet sich gegen die Produzentin Laura Poitras, die Firmen The Weinstein Co. und Participant Media sowie einige andere.
Citizenfour: Trailer zur Edward Snowden-Doku
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Formal hat zumindest die US-Regierung nichts mit der Sache zu tun. Kläger ist Horace Edwards, der als ehemaliger hochrangiger Offizier der US Navy und Leiter der Transportbehörde im Bundesstaat Kansas durchaus über einige Beziehungen in die höhere Politik verfügt.

Im Wesentlichen wirft dieser den Betroffenen vor, dass sie über den Film Geld mit Dingen verdienen, die zum Schaden der US-amerikanischen Bevölkerung sind, und gestohlene Informationen missbräuchlich den Feinden des Staates zugänglich machen. Doch nicht nur das - auch würden sie mit dem Film weiteren Fällen dieser Art Vorschub leisten, berichtet das Magazin Hollywood Reporter.

Da wohl keine gesetzlichen Grundlagen gefunden wurden, die Filmemacher wegen der Produktion der Dokumentation selbst zu belangen, will Edwards zumindest durchsetzen, dass mit dem Streifen kein Geld verdient wird. Dabei bezieht man sich auf ein Urteil aus dem Jahr 1980, bei dem es einem ehemaligen Mitarbeiter des CIA untersagt wurde, mit einem Buch Geld zu verdienen, das sich auf Erfahrungen aus seiner Dienstzeit stützte. Allerdings ging es in dem Fall um die Bewertung seiner Arbeit im Staatsdienst. Bei den Produzenten von Citizenfour handelt es sich hingegen um Privatpersonen und privatwirtschaftliche Unternehmen.

In der Klageschrift wird betont, dass es angeblich nicht darum gehe, die Presse- und Redefreiheit einzuschränken. Nur wolle man diese in eine Balance zu Fragen der nationalen Sicherheit bringen, hieß es. Sollte die Klage Erfolg haben, dürfte es in späteren Fällen allerdings dazu führen, dass sich Journalisten und Filmemacher sehr genau überlegen, ob sie das wirtschaftliche Risiko eingehen, noch einmal an einem kritischen Film zu vergleichbaren Fällen zu arbeiten.
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