EuGH folgt dem Generalanwalt
Die Richter folgten mit ihrer Entscheidung im Wesentlichen einem Gutachten des Generalanwalts Pedro Cruz Villalón. Dieser hatte vor einiger Zeit bereits die Einschätzung abgegeben, dass solche Sperrmaßnahmen unter bestimmten Bedingungen durchaus rechtmäßig angeordnet werden können. Sie müssten aber in einem ausgewogenen Rahmen erfolgen, hieß es.In verschiedenen europäischen Ländern werden entsprechende Anordnungen immer wieder erlassen. So ist beispielsweise die BitTorrent-Plattform The Pirate Bay in mehreren Staaten blockiert. In Deutschland konnte sich die Politik mit der Einführung solcher Maßnahmen im Jahr 2009 allerdings nicht durchsetzen.
Der Generalanwalt räumte in seiner Einschätzung allerdings auch ein, dass Websperren nur begrenzte Wirkung haben können. Je nach eingesetzter Methode lassen sich diese immerhin relativ leicht umgehen - manche schlicht durch die Nutzung eines anderen DNS-Servers, andere nur durch den Einsatz eines VPN-Tunnels.