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Kommentare zu:

BGH: RapidShare muss in Grenzen selbst aktiv sein

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[o1] hhgs am 05.02. 15:15
+15 -
Rapidshare gibt es noch?
[re:1] Zwerg7 am 05.02. 15:25
+8 -
@hhgs: Ja, aber ganz am Rande. Haben sich mit ihrem neuen Limited Modell keine Freunde gemacht. In der Szene hosten nur noch die ganz Harten da.
[re:1] Memfis am 05.02. 16:04
+ -
@Zwerg7: Wer sind den die "ganz Harten". Die Großen jedenfalls nicht. Ergo: Die Großen sind Weicheier :D
[re:2] bamesjasti am 05.02. 18:49
+ -
@hhgs: hab ich auch gedacht, rapidshare ist klinisch tot - mich würde wirklich mal interessieren wieviel prozent der kunden geblieben sind!
[o2] Memfis am 05.02. 15:18
+8 -5
Mit anderen Worten: Alles was über mygully, oder boerse bzw. anonym.to kommt muss direkt geblockt werden. Klasse Urteil. Generalverdacht for the win.
[re:1] Kiebitz am 05.02. 15:29
@Memfis: Kein Generalverdacht! Sondern sinnvolle und zumutbare Abwägung von Rechtspositionen UND zumutbaren Kriterien / Anwendungen zur Vermeidung von Urheberrechts-Verletzungen!
[re:2] Draco2007 am 05.02. 15:34
+6 -1
@Kiebitz: Ich finds trotzdem komisch. Rapidshare und alle anderen Hoster sind eigentlich nur ein Werkzeug. Oder muss jetzt ein Messerhersteller regelmässig bei mir Zuhause nachsehen ob ich damit nicht Leute umbringe? Ich verstehe nicht so ganz wieso hier mit zweierlei Mass gemessen wird. Wieso muss ein Speicheranbieter nachschauen ob es in seinem Speicher Rechtsverstöße gibt, aber ein Werkzeugmacher muss nicht überprüfen ob mit seinen Werkzeugen Verbrechen begangen werden...
[re:1] Kiebitz am 05.02. 15:40
@Draco2007: Ach Gottchen! Wieder das Messer-Argument! Kommt doch aber auch jedesmal, wirklich jedesmal bei dieser Thematik. Wie wär´s mit anderen Argumenten?! ICH! finde, das Gericht hat gut abgewogen und keine unmöglichen Forderungen gestellt. UND gaaanz deutlich, es ist MEINE Meinung und keine allgemeinverbindliche These für andere Leute!
[re:1] Draco2007 am 05.02. 15:50
+5 -1
@Kiebitz: Hab ich das behauptet, wie wärs denn mit einem Argument, welches dieses "Standard"-Argument entkräftet. Wenn du das schon so oft gehört hast, sollte dir das ja leicht fallen. Du kannst deine Meinung haben wie du willst, ich habe nichts gegenteiliges behauptet, ICH finde es nur nicht gerechtfertigt, dass jemand der einen NEUTRALEN Service anbietet zusehen muss, dass mit diesem Service nichts böses angestellt wird. Muss Google Suchergebnisse nach Rechtsverstößen filtern? (teilweise, aber man findet noch genug) Muss ein Anonymitäts-Service nachschauen ob jemand Kinderpornos ansurft? Oder muss das ein Provider? Bei allem gilt die Antwort "Nein", wieso also ein Online-Speicher-Anbieter?
[re:2] Memfis am 05.02. 15:56
+2 -1
@Kiebitz: Hat doch funktioniert. Du gehst ab wie ein Flummi. Getroffene Hunde bellen bekanntlich und wie ich das gemeint habe lasse ich mal offen. Mir fällt da aber noch was anderes ein. Warum sollten Provider nicht gleich die Datenübertragung überwachen, wenn jemand auf "böse Portale" surft. Könnte man locker automatisiert machen. Bin gespannt wann die Contentmafia eine entsprechende Klage einreicht. Mit DEM Urteil im Rücken sollte das nur noch Formsache sein.
[re:3] Kiebitz am 05.02. 15:56
+ -7
@Draco2007: Ich weiß, es wird mir jetzt als feige und Mensch ohne Argumente ausgelegt und mit vielen Minuspunkten versehen. Aber ich habe speziell hier bei Winfuture die Erfahrung gemacht, dass Ansichten wie die meinige nicht ankommen bei der Mehrheit hier! Ok! Kann ich mit leben! Aber ich habe einfach keine Lust immer das gleiche Thema x-mal immer wieder durchzuhecheln. Kommt nix bei ´rum!
[re:4] Kiebitz am 05.02. 15:58
+ -6
@Memfis: Wenn´s Dein Stil ist mach weiter so! Und wer zuerst gebellt hat, lassen wir mal offen!
[re:5] moribund am 05.02. 16:01
+1 -1
@Kiebitz: Hm ich habe hier bei WF einmal zu einem Thema ("Leistungsschutzrecht") diskutiert bei dem Deine Ansichten "nicht bei der Mehrheit ankommen".Erst bist Du mit schwachen Argumenten gekommen, dann als ich sie widerlegte hast Du dann gar nicht mehr geantwortet. Da glaub ich dass Du "einfach keine Lust auf immer das gleiche Thema" hast... ;-)
[re:6] Kiebitz am 05.02. 16:07
+ -6
@moribund: Habe ich anders in Erinnerung! "glaub ich" ist kein Wissen! "bist Du mit Schwachen Argumenten angekommen" ist Deine persönliche Ansicht, meine war ebenso nur betreffend der Deinigen Argumente!
[re:7] moribund am 05.02. 16:19
+ -1
@Kiebitz: Lies in https://winfuture.de/comments/thread/#2121809 [re:12] und [re:18] von mir noch mal durch. Danach ist nicht mehr viel von Dir gekommen... ^^ Aber OK: FÜR das Leistungsschutzrecht ernsthafte Argumente zu finden ist ja auch ne ziemlich schwere bis unmögliche Aufgabe, die Du Dir da gestellt hast ;-)
[re:8] Kiebitz am 05.02. 16:40
+ -4
@moribund: Ich habe mir die entsprechende Seite komplett noch einmal zu Gemüte geführt und entdecke da bei mir absolut nichts von "...einfach keine Lust auf immer das gleiche Thema" oder Ähnliches entdeckt! Richtig ist, dass ich dich mehrmals auf den Umstand hingewiesen hatte, dass "...Du liest meinen Text nicht richtig oder verstehst ihn nicht richtig!..." UND nach re:12 ist sehr wohl noch was gekommen! Nach re:18 hatte ich tatsächlich nichts mehr geschrieben weil es wieder heißen müßte "....Du liest meinen Text nicht richtig oder verstehst ihn nicht richtig!..."! Und warum noch habe dann weiter auch nichts mehr geschrieben? Weil wir dann jetzt noch in der Diskussion wären! UND wir sehen es jetzt ja auch wieder, es wiederholt sich immer das gleiche Hin und Her getreu dem Lied "Ein Loch ist im Eimer..." Und Du kannst das auslegen wie Du willst, ich lasse es bleiben weil ich mit meiner (Minderheiten-)Meinung gut leben kann. Und es gibt da ja auch noch ein gutes deutsches Sprichwort....!
[re:9] jimmytimes am 05.02. 17:09
+2 -1
@Kiebitz: wie wärs mit weniger Ausrufezeichen? Vll. hört dich dann jemand
[re:10] moribund am 05.02. 18:03
+ -1
@Kiebitz: Und da wären wir wieder! 1. "...Du liest meinen Text nicht richtig oder verstehst ihn nicht richtig!..." hast Du nicht an mich geschrieben sondern an Eziens. 2. Was als Antwort zu den ganzen Punkten in [re:12] gekommen ist, war dass Du die "Cake"-Redewendung nicht kapiert hast. Den Rest hast Du seltsamerweise ignoriert. 3. Und noch einmal: diesen Satz hast Du nicht an mich gerichtet, sondern an Ezien. 4. Der Punkt ist dass Du einfach auf keines meiner Argumente geantwortet hast. -> Das nennst Du dann "hin und her". Bitte meine Sätze in [re:12] und [re:18] sinnerfassend lesen und beantworten, und nicht wieder billig ablenken, sonst kann ich Dich für eine Diskussion nicht ernst genug nehmen.
[re:11] Kiebitz am 06.02. 15:24
+ -1
@moribund: Das bezüglich "liest nicht richtig" war tatsächlich an Eziens geschrieben. Da hast Du o.a. Recht und ich mich geirrt. Kann passieren. Tut mir leid. Ändert aber an der Sache nichts. Auf Deine Argumente nicht geantwortet hast, nun ja , wenn Du das so siehst dann siehst Du das so. Und ob Du mich ernst nimmst in einer Diskussion ist mir eh Wurscht, da Du Dich ohnehin immer wiederholst und eben " auf keines meiner Argumente geantwortet hast" habe ich das als Hin und Her bezeichnet. Wie man ja jetzt sieht, Du mußt da immer noch was weitermachen. Und deshalb schreibe ich jetzt das o.a. angedeutete Sprichwort: Der Klügere gibt nach!
[re:12] Kiebitz am 06.02. 15:26
+ -
@jimmytimes: Es reicht mir schon wenn jemand trotz anderer Ansicht das von mir liest! Oh! Verd...! Schon wieder Ausrufezeichen!
[re:13] moribund am 06.02. 15:51
+1 -1
@Kiebitz: Ich hab in meinen Postings jedes Deiner Argumente beantwortet: Du: Im Grunde was Wahres dran. Aber wieso muß der Eigner einer Seite verhindern dass er von einer anderen Seite / einen anderen Dienst ungefragt gekapert werden will. Es ist Aufgabe desjenigen, der Inhalte übernehmen will, sich kundig zu machen bzw. die Zustimmung einzuholen! Alles Andere wäre eine Abkehr von rechtlichen Grundsätzen! Darf dann jemand demnächst auch ungefragt in Dein Haus, da was mitnehmen und Dich erst hinterher fragen ob er das behalten darf bzw. verwenden darf? -> Meine Antwort: Also wirklich! Seit der Erfindung des Internet ist es Gang und Gebe dass Suchmaschinen es für uns navigierbar machen. Wie stellst Du Dir das sonst vor. Google & Co müssen weltweit bei jeden die Erlaubnis einholen? Und lassen wir doch die Heuchelei beiseite: wir wissen doch beide dass die Verlage gar nicht daran interessiert sich NICHT bei Google aufzuscheinen. Seien wir doch so ehrlich: denen geht es darum schon aufzuscheinen aber dafür auch noch zu kassieren. -> WO BLEIBT DEINE ANTWORT? - Ich: Niemand von den Zeitschriften wird gezwungen seine Artikel in Google aufscheinen zu lassen. Wenn die nicht wollen dass sie in Google aufscheinen und sich lieber auf Gedrucktes konzentrieren - kein Problem! Aber einerseits wollen dass man in Google aufscheint, andererseits dann dafür kassieren... -> WO BLEIBT DEINE ANTWORT? - Ich: Du kannst den Kuchen/Keks/Torte ^^ nicht gleichzeitig essen und dann noch immer haben - einerseits wollen die Verlage schon in den Google-Ergebnissen aufscheinen, andererseits wollen sie aber dafür bezahlt werden. -> WO BLEIBT DEINE ANTWORT?
[o3] DON666 am 05.02. 15:31
+6 -1
Wie immer hinkt die Justiz der Realität um Längen hinterher. Wie andere hier ja auch schon bemerkt haben, ist RS als Warez-Hoster schon seit einiger Zeit (fast) kein Thema mehr.
[re:1] Kiebitz am 05.02. 15:50
+1 -8
@DON666: 1.) Urteil verkündet am: 12. Juli 2012! 2.) Das Urteil des 20. Zivilsenats Reaktion auf das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21. Dezember 2010! 3.) Zum Urteil mal hier nachlesen, dort sich informieren / Kenntnis verschaffen und dann Kommentare verfassen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=63067&pos=6&anz=585. Daraus ist nun ersichtlich, dass die Justiz NICHT hinterhängt! UND was soll denn passieren, wenn gegen vorangegangene Urteile Einspruch erhoben wird. Soll dann das BGH sagenn, neee, da machen wir nix mehr ist doch laut DON66 kein Thema mehr? Wäre ein komischer Rechtweg oder?!
[re:1] DON666 am 05.02. 16:00
+4 -1
@Kiebitz: Nun reg dich mal nicht so auf... Dann ändere ich meine Aussage halt in: "Wen - außerhalb des Unternehmens RapidShare - interessiert zu diesem Zeitpunkt wirklich noch die Begründung zu einem Urteil, das sich mit einem Sachverhalt befasst, der jetzt eh (fast) keine Bedeutung mehr hat?". Ich hoffe, der Herr oder die Frau Kiebitz kann nun den Blutdruck wieder auf ein erträgliches Maß herunterregeln.
[re:1] Kiebitz am 05.02. 16:03
+ -6
@DON666: Was sollen diese dummen Sprüche von wegen Blutdruck usw. ? Gehe doch mal auf die Sache ein! Und die ist der beschriebene Rechtsweg: Urteil, Einspruch, neues Urteil UND die Sache ist auch: Soll dann das BGH sagen, neee, da machen wir nix mehr ist doch kein Thema mehr? Wäre ein komischer Rechtsweg oder?!
[re:1] DON666 am 05.02. 16:07
+2 -1
@Kiebitz: Ganz einfach: Du stellst mich als blöd dar (siehe Sprüche in [re:1]), ich kontere. Aber ich hatte mit [o3] eh nicht vor, mich mit dem Gralshüter der deutschen Juristerei einzulassen, da ich auf diesem Gebiet zugegebenermaßen ganz klar den Kürzeren ziehen würde. Primär wollte ich lediglich auf die relative Bedeutungslosigkeit von RS in puncto Warez hinweisen, mehr nicht.
[re:2] Kiebitz am 05.02. 16:15
+ -7
@DON666: Auch wenn Du es nicht glaubst, inpunkto "relative Bedeutungslosigkeit von RS in puncto Warez hinweisen" zum jetzigen ! Zeitpunkt gebe ich Dir ja sogar Recht! Nur noch mal was hätte das BGH machen sollen in dieser Angelegenheit? Einfach nichts? Das geht nun mal in unserem Rechtssystem nicht. Es muß ein (quasi) abschließendes Urteil her dadurch, dass der Rechtsweg ausgeschöpft ist oder dass das Urteil Bestand hat weil nicht weiter angefochten. Und das dauert manchmal etwas länger. Auf diesen Umstand wollte ich hinweisen.
[re:3] DON666 am 05.02. 17:45
+ -
@Kiebitz: Stimmt ja auch, da wollte ich überhaupt nichts gegen gesagt haben.
[o4] coxjohn am 05.02. 15:32
+ -
Tun sie doch. Bei denen geht das verdammt schnell. Innerhalb von wenigen Tagen wurden sämtliche Dateien mit Urheberrechtsverletzungen entfernt.
[o5] Feuerpferd am 05.02. 15:42
+2 -1
Wenn die auf ihren Servern 42.zip entdecken, kann da Gottweißwas drin stecken. Es könnte der neueste Jamesblondfilm sein, oder eine Überraschung. Wer da rein schaut, ist es selbst schuld. :-)
[re:1] DON666 am 05.02. 15:45
+1 -
@Feuerpferd: Also in DIE Datei würde ich auch schauen, immerhin könnte sie ja die Antwort auf die Frage... (you know) beinhalten!
[re:2] Johnny Cache am 05.02. 15:48
+ -
@Feuerpferd: Ne, das ist die Antwort auf die Frage nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest.
[re:3] Der_da am 05.02. 15:52
+ -
Die sollen nicht 42.zip überwachen, sondern eine handvoll Link-Portale, die mit dem Link "Neuester Film, download 42.zip bei Rapidshare" auf den wahren Inhalt von Dateien Aufschluss geben.
[re:1] Draco2007 am 05.02. 15:56
+2 -
@Der_da: Szenario: du hast irgendwo eine passwortgeschützte 42.zip in deinem Rapidshare-Speicher. Ich habe den Link und das Passwort dazu. In der Datei ist nichts anderes als Urlaubsfotos von dir. Jetzt mag ich dich nicht mehr und gehe auf Mygully und erstelle dort einen Thread mit dem Namen "Der neue James Bond, hier runterladen, Link zur 42.zip"....jetzt kommt RS und löscht deine Datei. ICH finde das nicht in Ordnung.
[re:1] Der_da am 05.02. 15:58
+ -
@Draco2007: Ich etwa? Hab ich irgendwo Partei ergriffen? Ich habe lediglich Feuerpferd's Aussage korrigiert.
[re:1] Draco2007 am 05.02. 16:00
+ -
@Der_da: Hab ich nicht gesagt, sollte nur mal ein deutliches Beispiel sein, bei dem dieses Verfahren einfach nur bescheuert ist und es basiert halt auf dem was du gesagt hattest ^^
[re:2] Der_da am 05.02. 16:02
+ -
@Draco2007: So gesehen ... ja, sollten selbst die Links irreführend sein, steht Rapidshare doof da, wenn eine 40 GB Sammlung an Urlaubsfotos gelöscht wird :D :D :D
[re:2] Feuerpferd am 05.02. 16:37
+ -
@Draco2007: Das korrekte Vorgehen wäre natürlich die 42.zip Datei der kontrollsüchtigen deutschen Justiz zu übergeben. Die muss die 42.zip Datei dann auspacken und gucken was drin ist.
[re:1] Draco2007 am 05.02. 16:42
+ -
@Feuerpferd: Dann ändern wir das Szenario minimal. ICH habe das Passwort nicht, veröffentliche den Link aber dennoch unter dem Titel. Dann kann sich die konntrollsüchtige deutsche Justiz die Zähne an einem AES-256 verschlüsselten Archiv ausbeißen.
[re:2] Feuerpferd am 05.02. 16:45
+ -
@Draco2007: Bei der 42.zip könnte bezüglich des Passworts eine Ausnahme gemacht werden, die Antwort ist natürlich: 42 !
[re:3] Eistee am 05.02. 17:23
+ -
@Draco2007: Reicht es nicht wenn Rapidshare dafür sorgt das der Link nicht mehr geht? Die müssen doch die Datei nicht löschen. Ausserdem würden sie damit ja Beweismittel bewust vernichten :P
[o6] nexo am 05.02. 16:34
+1 -
Also werde ich zukünftig einfach, wenn mir Uploads nicht passen aber sie auch nicht illegal sind, diese als irgend ein Filmrelease veröffentlichen und zack sind sie gesperrt..
[re:1] Draco2007 am 05.02. 16:42
+1 -
@nexo: (siehe o5:re6)...so siehts aus ^^
[o7] GerdGyros am 05.02. 16:36
+3 -1
Wow, ein deutsches gericht macht einem Schweizer Unternehmen Vorschriften, das wird die aber erschüttern. Wäre man bei den Schwarzgeldkonten nur auch so konsequent.
[o8] he mail! am 06.02. 01:41
+ -
...und wie kontrolliert sich der bgh selbst? und: wer kontrolliert ihn von aussen?
[o9] Diak am 06.02. 07:10
+ -
Das Urteil sagt also (für diejenigen, die mit unerlaubtem Material auf entsprechende Seita á la Rapidshare verlinken wollen): Verlinkt auf irgendeine kostenfreie Seite B, die dann auf Rapidshare (oder dergleichen) verlinkt, um ja nicht direkt dort zu landen. Am Ende fällt man noch mit zu starken Klickzahlen von einer Seite ausgehend auf einzelne Files auf und schwupps ist das "Angebot" deswegen vom Filehoster... Gibt nix, was man nicht, wenn man es wollte, umgehen könnte (in dem Falle zum Schaden des Hosters... oder zur Freue.. man weis es ja nicht ^^).
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