Von der Megaupload-Sperre durch die US-Behörden waren illegale, aber auch legale Daten betroffen
Goodwin wird dabei von der Electronic Frontier Foundation (EFF) unterstützt, er ist bisher der einzige, der in dieser Causa vor Gericht gegangen ist. Das ist offenbar auch der springende Punkt: Obwohl er bisher als erster diesen Schritt gewagt hat, wäre er nicht der einzige, der die Herausgabe seiner Daten fordert - zumindest falls Goodwins Klage Recht gegeben würde.
Genau das will die US-Justiz aber nun verhindern und hat das zuständige Gericht im US-Bundesstaat angewiesen, Goodwins Klage abzuweisen, berichtet 'Cnet': Man will schlichtweg keinen Präzedenzfall schaffen. Die Behörden fürchten eine regelrechte Klagewelle, sollte sich das Gericht auf die Seite Goodwins stellen.
Die US-Regierung fürchtet insbesondere eine Kostenexplosion, die entstehen würde, wenn man die Daten (auf Staatskosten) wiederherstellen müsste. "Der Prozess der Identifizierung, des Kopierens und der Rückgabe" wäre "übertrieben teuer", heißt es im Schreiben des US-Justizministeriums ('PDF hier'). Stattdessen schlägt man dem Kläger vor, dass er den Hoster Carpathia oder Megaupload selbst verklagen könne.
Die Motion Picture Association of America (MPAA), die Branchenvereinigung von Hollywood-Filmstudios, hatte dagegen vor etwa zwei Wochen signalisiert, dass man nichts gegen eine Herausgabe von Nutzerdaten hätte, sofern sichergestellt ist, dass es sich nur um legitime Dateien handelt.
Siehe auch: Datenzugriff - Nutzer von Megaupload gibt nicht auf