Die große Frage ist hier nun, wer dafür verantwortlich ist. Bei der Bundesnetzagentur kommt man inzwischen zu dem Schluss, dass die Verantwortung hauptsächlich bei den Netzbetreibern liegt. Diese würden ihre Infrastruktur vor allem dort ausbauen, wo viele zahlende Kunden schnelle Datenverbindungen nutzen. Insbesondere unwirtschaftliche Bereiche im ländlichen Raum und die dort lebenden Verbraucher haben dann das Nachsehen.
Hunderte Lücken
Die Mobilfunker verweisen hingegen darauf, dass sie von externen Schwierigkeiten blockiert würden und die Erfüllung der Auflagen in den beanstandeten Regionen meist nicht in ihrer Hand liege. Das ist unter anderem der Fall, wenn sie in einer Kommune entweder kein Bauland oder keine Baugenehmigung bekommen, um einen Antennenmast aufzustellen. In einem solchen Fall gelten die Auflagen auch als erfüllt, wenn kein Netz vorhanden ist.Die Bundesnetzagentur ermittelt in den inzwischen laufenden Verfahren hinsichtlich der Hintergründe von rund 500 Funklöchern, in denen die Nutzer keine Datenverbindungen mit mindestens 4G-Qualität und 100 Megabit pro Sekunde nutzen können. Die fraglichen Lücken in den Netzen sollten eigentlich schon vor Monaten geschlossen sein. Gleiches gilt für verschiedene Tunnel, durch die Straßen des Bundes verlaufen. Hier dürfte es kaum eine Ausrede geben.
Zusammenfassung
- Bußgeldverfahren gegen Telekom, Telefónica, Vodafone
- Netzbetreiber erfüllen Auflagen nicht
- LTE und 5G mit Versorgungslücken
- Ausbau fokussiert auf profitable Gebiete
- Mobilfunker sehen externe Hindernisse
- Untersuchung von ca. 500 Funklöchern
- Geschlossene Netzlücken in Tunneln überfällig
Großer Mobilfunk-Vergleichs-Rechner