Meta geht in Berufung
Die nun ergangene Entscheidung der DPC wurde durch eine Beschwerde des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems angestoßen. Aus dessen Sicht gibt es im Grunde nur zwei Möglichkeiten, wie Rechtskonformität hergestellt werden kann: Entweder die US-Regierung entschärft ihre Überwachungsgesetze deutlich, oder aber Meta muss die Struktur seiner Social-Media-Dienste so umbauen, dass die Daten europäischer Nutzer eben nicht zu Datenzentren außerhalb der EU abfließen.Das die DPC überhaupt aktiv wurde, ist auf ein Eingreifen des europäischen Datenschutzausschusses EDSA zurückzuführen. Da Meta ein wichtiger Arbeitgeber in Irland ist, hielt sich die Behörde lange zurück. Auch jetzt deckte das Verfahren lediglich die Daten beim Social Network Facebook ab. Bei Instagram und WhatsApp dürfte die Sachlage aber kaum anders aussehen.
Meta hat bereits angekündigt, gegen die Festsetzung der Strafe Widerspruch einzulegen. Bis die ganze Sache vor den Gerichten ausgefochten ist, könnten noch viele Jahre vergehen.
Zusammenfassung
- Meta muss wegen DSGVO-Verstößen 1,2 Milliarden Euro Strafe zahlen.
- USA muss Datenschutzstandards anpassen oder Meta die Dienste umbauen.
- Entscheidung durch Beschwerde von Max Schrems angestoßen.
- DPC zögerte, wegen Meta als wichtigem Arbeitgeber in Irland.
- Meta kündigt Widerspruch gegen Strafe an, Verfahren könnte Jahre dauern.
- Sachlage bei Instagram und WhatsApp ähnlich.