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Kommentare zu:

DMCA-Takedowns:
YouTube-Ripper dreht Spieß um, verklagt Google

oder

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[o1] tapo am 21.04. 12:29
+8 -
Sollte die Vorderung nicht eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein?

Edit: rhetorische Frage ;)
[re:1] DON666 am 21.04. 12:52
+6 -
@tapo: Das ist ein Grundproblem bei YouTube/Google. Man hört auch ständig von Content Creators, die die Musik in ihren Videos sogar lizensiert haben, und trotzdem werden die Videos (z. B. SEHR gerne von Sony) wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße geclaimt, ohne dass das in irgendeiner Form von YT gecheckt wird. Dagegen vorzugehen wäre so viel bürokratischer Aufwand, dass am Ende der Creator aufgibt, weil das Spielchen immer und immer wieder von vorne beginnt.
[re:1] jackii am 21.04. 14:06
+1 -
@DON666: Nun ist gerade Sony einer der größten und offiziellsten Rechteinhaber überhaupt, da bringt eine Prüfung ob es ein Troll sein könnte der böswillig falsche Takedowns beantragt, dann ja nichts.
Und bei so extrem vielen Fällen, kann Google/Youtube unmöglich selbst vorab prüfen ob der Löschantrag berechtigt ist, bzw. haben sie gar keine Chance zu sehn ob ein Kanal etwas doch korrekt lizensiert hatte.
Ich glaub deshalb kommt man generell einfach nicht drumherum es erstmal runterzunehmen und wiederherzustellen wenn der Beschuldigte Wiederspruch einlegt. Und entsprechend den Rechteinhabern die Meldefunktion zu sperren wenn sie zu viele Takedowns machen die wieder aufgehoben werden. Es gibt da schon Kontrollen, weil es schon öfters verschiedenen Ärger damit gab. Irgendwo mogelt der Ripper Konkurrent sich da durch.
[re:1] Sonic2k am 22.04. 08:39
+ -
@jackii:
Man ist solange unschuldig bis die Schuld bewiesen ist in unserer Rechtsprechung. Unter besonderen Umständen, kann ein unschuldiger verhaftet werden, weil die Beweislast erdrückend ist und eine U Haft angefordert wird, wegen möglicher Flucht oder weiterer Verbrechen. Bei den Fall im Artikel ist lediglich die Verwendung einer eventuellen nicht lizenzierten Musik schon Grund genug ein Video zu sperren, obwohl es kein Indiz gibt, ob da wirklich etwas nicht stimmt. Wozu gibt es die Möglichkeit Lizenzen sich zu kaufen, wenn am Ende keiner die wirklich überprüft. Das wäre so, als wenn jemand der schlecht gekleidet ist und ungepflegt ist, sofort als Schwarzfahrer im Bus behandelt wird und dieser gar nicht erst gefragt wird, ob er oder sie eine Fahrkarte für diese Fahrt hat. Da wäre der Aufschrei groß und keine Toleranz solch einem verhalten (zum Glück). Im Internet ist es ganz anders. Da wird erst gehandelt und dann nachgeforscht. Ist wie der eine Spruch "erst schießen und dann fragen".
[re:1] jackii am 22.04. 12:21
+ -
@Sonic2k: Es geht aber nicht um Strafrecht sondern AGBs, Hausrecht der Seite das bei ihnen hochgeladenen Videos so zu handhaben.

Und vor allem, wie soll denn der Meldende gegenüber Youtube beweisen dass es keine Lizensierung gab? Nicht-Existenz kann keiner belegen.
Wenn von Einem tausendmal korrekt gemeldet wurde, muss die Plattform bis auf weiteres drauf vertrauen, denn für stehenlassen haftet sonst sie.
Dem Kanal vor dem downtaken 24 Std. Zeit geben um zu erklären warum er unberechtigt ist, geht auch nicht wirklich, weil dann der neuste Kinofilm schon ein paar Mio. Views hatte..
[re:2] Link am 21.04. 17:44
+4 -
@tapo: Ja, das sollte sie, eigentlich. Genauso wie man meinen sollte, dass jedem sofort schlecht werden sollte, wenn er "Vorderung" statt "Forderung" schreibt.
[o2] Asathor am 21.04. 21:18
+ -
Also entweder habt ihr eine schlechte Übersetzung irgendwo kopiert ohne zu prüfen oder ihr habt selber schlecht übersetzt. Ja, "Client" kann auch "Kunde" bedeuten. Aber im juristischen Gebrauch wird es mit "Mandant" übersetzt.
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