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Digitale Gewalt:
Regierung plant Accountsperren gegen Hassposter

Das von der Bundesregierung geplante Gesetz gegen digitale Gewalt nimmt Formen an. Erste Eckpunkte des Justizministeriums sehen unter anderem richterlich angeordnete Kontosperren bei Rechtsverletzungen im digitalen Raum vor, besonders auf Social-Media-Plattformen.
12.04.2023  09:06 Uhr
Beleidigungen, Hasskommentare, Cybermobbing und sogar Morddrohungen gehören mittlerweile zum Alltag in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter, Snapchat und Co. Betroffene können sich in solchen Situationen bisher nur auf das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verlassen, das Plattformen zwingt, rechtswidrige Inhalte zu sperren bzw. zu löschen. Weitere Schritte, wie eine temporäre oder dauerhafte Accountsperre, liegen in der Entscheidungsgewalt der großen Techkonzerne - bis jetzt.

Erste Eckdaten zum neuen Gesetz liegen jetzt vor

Bereits im Koalitionsvertrag von 2021 versprach die Bundesregierung aus SPD, FPD und Grünen (Ampel) ein "Gesetz gegen digitale Gewalt", mit dem Hürden bei Auskunftsrechten für betroffene Personen abgebaut und sogar richterlich angeordnete Kontosperrungen ermöglicht werden sollen. Wie das ARD-Hauptstadtstudio berichtet, liegen nun die ersten Eckpunkte seitens des Bundesjustizministeriums (BMJ) vor.

Wer im Internet bzw. in sozialen Netzwerken mit digitaler Gewalt konfrontiert wird, soll "unter gewissen Voraussetzungen" eine Accountsperre anstreben können - per Gericht. Gerade bei anonymisierten Social-Media-Profilen soll dieser Schritt "notorischen Rechtsverletzern im digitalen Raum" einen weiteren Riegel vorschieben. Die Rede ist von "verhältnismäßigen" Sperren, die bei "schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen" und einer gewissen "Wiederholungsgefahr" verlangt werden können.

Gleichzeitig soll dem Beschuldigten Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt werden, bevor die Accountsperre greift. Die Löschung der jeweiligen Beiträge kann, wie eingangs erwähnt, bereits vor dieser Eskalationsstufe angestrebt werden. Bisher scheinen die Eckpunkte zum Gesetzesentwurf Sperren nur für mehrfach in Erscheinung getretene Hassposter vorzusehen. Ebenso ist unklar, ob in besonders schwerwiegenden Fällen auch eine dauerhafte Kontosperrung möglich ist.

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