Erste Eckdaten zum neuen Gesetz liegen jetzt vor
Bereits im Koalitionsvertrag von 2021 versprach die Bundesregierung aus SPD, FPD und Grünen (Ampel) ein "Gesetz gegen digitale Gewalt", mit dem Hürden bei Auskunftsrechten für betroffene Personen abgebaut und sogar richterlich angeordnete Kontosperrungen ermöglicht werden sollen. Wie das ARD-Hauptstadtstudio berichtet, liegen nun die ersten Eckpunkte seitens des Bundesjustizministeriums (BMJ) vor.Wer im Internet bzw. in sozialen Netzwerken mit digitaler Gewalt konfrontiert wird, soll "unter gewissen Voraussetzungen" eine Accountsperre anstreben können - per Gericht. Gerade bei anonymisierten Social-Media-Profilen soll dieser Schritt "notorischen Rechtsverletzern im digitalen Raum" einen weiteren Riegel vorschieben. Die Rede ist von "verhältnismäßigen" Sperren, die bei "schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen" und einer gewissen "Wiederholungsgefahr" verlangt werden können.
Gleichzeitig soll dem Beschuldigten Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt werden, bevor die Accountsperre greift. Die Löschung der jeweiligen Beiträge kann, wie eingangs erwähnt, bereits vor dieser Eskalationsstufe angestrebt werden. Bisher scheinen die Eckpunkte zum Gesetzesentwurf Sperren nur für mehrfach in Erscheinung getretene Hassposter vorzusehen. Ebenso ist unklar, ob in besonders schwerwiegenden Fällen auch eine dauerhafte Kontosperrung möglich ist.