Youtube-DL: Musikindustrie feiert Urteil gegen deutschen Hoster

Christian Kahle, 05.04.2023 08:28 Uhr 17 Kommentare
Der deutsche Hoster Uberspace darf die Webseite des Software-Projekts Youtube-DL nicht länger auf seinen Servern bereitstellen. Die Musikindustrie konnte sich beim Landgericht Hamburg gegen das Unternehmen durchsetzen. Der Streit läuft schon seit einiger Zeit. YouTube-DL ist der Musikindustrie ein Dorn im Auge, weil die Stream-Ripping-Software es ermöglicht, Musik aus gestreamten YouTube-Videos zu extrahieren und lokal auf dem Gerät zu speichern. Damit würden laut dem Bundesverband Musikindustrie (BVMI) und dem internationalen Dachverband IFPI die technischen Schutzmaßnahmen YouTubes, die lizenzierte Streaming-Inhalte vor unerlaubtem Herunterladen schützen sollen, umgangen.

"Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg baut auf einem Präzedenzfall auf, der bereits in Deutschland geschaffen wurde, und unterstreicht erneut, dass das Hosten von Stream-Ripping-Software dieser Art illegal ist", kommentierte IFPI-Chefin Frances Moore. Da es sich um ein Open-Source-Projekt handelt und es für die Anwälte der Musikindustrie niemanden gibt, der als Hauptverantwortlicher in Haftung genommen werden kann, wandte man sich an den Hoster.

Software selbst liegt auf GitHub

Vor Gericht argumentierten die Anwälte der Musikkonzerne Universal Music, Warner Music Group und Sony Entertainment, die den Rechtsstreit maßgeblich führten, dass Uberspace mit seinem Hosting-Service einen wichtigen Beitrag zur Verbreitung der Software leiste. Der Code an sich wird bereits als illegal angesehen, da damit eine technische Kopierschutzmaßnahme namens Rolling Cipher umgangen werde.

Es gibt allerdings auch Sichtweisen, die der Darstellung durch die Musikindustrie widersprechen - und wie diese von anderen Gerichten eingestuft werden, dürfte sich noch zeigen. Das Landgericht Hamburg ist bekannt dafür, rechtliche Regelungen großzügig zugunsten der Rechteinhaber auszulegen. Höhere Instanzen kamen in der Vergangenheit schon oft zu anderen Einschätzungen.

An der Verfügbarkeit der Software wird sich mit dem Urteil kaum etwas ändern - denn das eigentliche Projekt wird auf der Entwickler-Plattform GitHub gehostet. Bisher ging die Musikindustrie aber nur gegen den kleinen Hoster, bei dem die vorgelagerte Webseite liegt, vor. Von einer Klage gegen den GitHub-Betreiber Microsoft ist noch nichts bekannt. Fraglich ist auch, ob es sich bei Rolling Cipher tatsächlich um eine wirksame Schutzmaßnahme handelt, wie sie vom Gesetz geschützt wird. Angesichts der Vielzahl an Tools, mit denen sich YouTube-Videos herunterladen und auch weiterverarbeiten lassen, scheint der Aufwand zur Umgehung nicht gerade viel kriminelle Energie zu erfordern.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die Uberspace in der juristischen Auseinandersetzung unterstützt, kündigte jetzt an, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. "Uberspace soll eine gesamte Webseite löschen, nur weil sie Links zu einer Software enthält, mit der dritte Videos von YouTube herunterladen, aber auch 1000 andere Dinge machen können. Das ist absurd - wenn Host-Provider im Zweifel ganze Webseiten löschen, um Haftung zu vermeiden, ist die Freiheit im digitalen Raum in Gefahr", erklärte Joschka Selinger, Rechtsanwalt im Projekt Control © bei der GFF.

Siehe auch:

Zusammenfassung
  • Uberspace darf Webseite von YouTube-DL nicht mehr hosten.
  • Musikindustrie setzt sich beim LG Hamburg durch.
  • YouTube-DL ermöglicht, Musik aus gestreamten Videos zu extrahieren.
  • LG Hamburg argumentiert, Uberspace trägt zur Verbreitung der Software bei.
  • Ob es sich bei Rolling Cipher um eine wirksame Schutzmaßnahme handelt, ist fraglich.
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