Das Bundeskartellamt hat eine Überprüfung von Microsoft angekündigt und bekannt gegeben, dass man die "marktübergreifende Bedeutung" des Konzerns untersuchen wird. Ob dabei etwas herauskommt, lässt sich derzeit noch nicht sagen, Microsoft ist hier aber nicht alleine.
Die in Bonn ansässige Behörde hat in der vergangenen Zeit gleich mehrere in Deutschland tätige US-amerikanische IT-Konzerne auf den Prüfstand gestellt, darunter Amazon, Meta und auch Apple. Nun stößt auch Microsoft zu dieser prominenten Riege. Denn das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen Microsoft eingeleitet, "um zu prüfen, ob dem Unternehmen eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt", wie man im Rahmen einer Pressemitteilung schreibt.
Zweistufiges Verfahren
Man beruft sich hierbei auf neue Befugnisse, die das Bundeskartellamt 2021 im Rahmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne erhalten hat. Laut eigenen Angaben kann die Behörde in einem zweistufigen Verfahren Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, bestimmte wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.
Im Fall von Microsoft ist man natürlich in der ersten Stufe, hier soll eine etwaige "marktübergreifenden Bedeutung" festgestellt werden: "Ein Anhaltspunkt für eine solche Position kann das Vorliegen eines digitalen Ökosystems sein, das sich über verschiedene Märkte erstreckt. Damit verbundene Machtstellungen sind von anderen Unternehmen oft nur schwer angreifbar", schreiben die deutschen Marktwächter.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erläutert, dass Microsoft dank Windows und Office "traditionell eine sehr starke Stellung bei Betriebssystemen und Büro-Software" habe. Dazu kommen Cloud-Dienste wie Azure und OneDrive, die Kommunikations-Software Teams sowie Xbox-Gaming, das Karrierenetzwerk LinkedIn, die Suchmaschine Bing und seit Neuestem die Integration von KI-Anwendungen. Mundt: "Angesichts dessen gibt es gute Gründe, um zu prüfen, ob Microsoft eine überragende marktübergreifende Bedeutung zukommt. Eine solche Feststellung würde es uns erlauben, etwaige wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen frühzeitig aufzugreifen und zu untersagen."
Ein Verfahren zur Untersuchung konkreter Verhaltensweisen Microsofts ist mit der nun getroffenen Entscheidung zur Verfahrenseinleitung noch nicht verbunden, betont das Kartellamt.
Zusammenfassung
Bundeskartellamt leitet Untersuchung bei Microsoft ein.
Verfahren, um mögliche Wettbewerbsverzerrungen zu untersagen.
Microsoft hat starke Position bei Betriebssystemen und Büro-Software.
Cloud-Dienste, Kommunikations-Software, Karrierenetzwerk, Suchmaschine, KI.
Prüfung, ob Microsoft eine überragende marktübergreifende Bedeutung hat.