Vorerst ohne
Auch wenn eine Entscheidung noch aussteht, verfolgen doch auch andere Gerichte die Entwicklung am EuGH genau. Das zeigt sich an einer sehr bemerkenswerten Entscheidung, die das Verwaltungsgericht Hamburg in einem entsprechenden Fall erließ. Die Richter ließen hier durchblicken, dass sie durchaus ihre Zweifel an der Rechtmäßigkeit der EU-Verordnung haben.Das spiegelt sich in einer einstweiligen Anordnung wider: Das Gericht verpflichtete die Meldebehörde, dem Kläger einen Personalausweis ohne gespeicherte Fingerabdrücke auszustellen. Dieser sollte vorerst für ein Jahr gültig sein. So soll die Entscheidung des EuGH abgewartet werden können, ohne dass bereits faktische Tatsachen geschaffen werden. Die Behörde kann gegen diese Entscheidung allerdings noch Widerspruch einlegen.
Zusammenfassung
- Biometrische Daten in EU-Pässen/Ausweisen evtl. rechtswidrig.
- EuGH-Fall liegt auf dem Tisch: Große Kammer mit 15 Richtern.
- Verwaltungsgericht Hamburg zweifelt an Rechtmäßigkeit der Verordnung.
- Einstweilige Anordnung: Ausstellung ohne Fingerabdrücke für 1 Jahr.
- Behörde kann Widerspruch einlegen.
- Entscheidung des EuGH abwarten.