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Personalausweis:
Gerichte stellen Fingerabdruck-Pflicht infrage

Eigentlich sollen in den Personalausweisen und Pässen der EU-Staaten die biometrischen Daten der Fingerabdrücke des jeweiligen Bürgers mit gespeichert werden. Deutsche Datenschutz-Aktivisten wehren sich dagegen aber aktuell ziemlich erfolgreich.
16.03.2023  14:23 Uhr
Gleich auf verschiedenen Ebenen sehen Gerichte die Wirksamkeit der entsprechenden EU-Verordnung nicht als automatisch gegeben an. Es ist sogar möglich, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Regelung komplett kippt. Bei diesem liegt ein Fall eines Vertreters des deutschen Vereins Digitalcourage auf dem Tisch, der von einem deutschen Gericht nach oben durchgereicht wurde. Verhandelt wird die Sache vor der großen Kammer. "Das ist etwas Besonderes, denn mehr als 80 Prozent der vor dem Gericht verhandelten Fälle werden vor einer aus drei Richter:innen bestehenden Kammer verhandelt - in unserem Fall sind es 15 Richter:innen. Das zeigt, dass auch der EuGH davon ausgeht, dass unser Fall von besonderer Tragweite ist", hieß es in einer Stellungnahme des Vereins.


Vorerst ohne

Auch wenn eine Entscheidung noch aussteht, verfolgen doch auch andere Gerichte die Entwicklung am EuGH genau. Das zeigt sich an einer sehr bemerkenswerten Entscheidung, die das Verwaltungsgericht Hamburg in einem entsprechenden Fall erließ. Die Richter ließen hier durchblicken, dass sie durchaus ihre Zweifel an der Rechtmäßigkeit der EU-Verordnung haben.

Das spiegelt sich in einer einstweiligen Anordnung wider: Das Gericht verpflichtete die Meldebehörde, dem Kläger einen Personalausweis ohne gespeicherte Fingerabdrücke auszustellen. Dieser sollte vorerst für ein Jahr gültig sein. So soll die Entscheidung des EuGH abgewartet werden können, ohne dass bereits faktische Tatsachen geschaffen werden. Die Behörde kann gegen diese Entscheidung allerdings noch Widerspruch einlegen.

Zusammenfassung
  • Biometrische Daten in EU-Pässen/Ausweisen evtl. rechtswidrig.
  • EuGH-Fall liegt auf dem Tisch: Große Kammer mit 15 Richtern.
  • Verwaltungsgericht Hamburg zweifelt an Rechtmäßigkeit der Verordnung.
  • Einstweilige Anordnung: Ausstellung ohne Fingerabdrücke für 1 Jahr.
  • Behörde kann Widerspruch einlegen.
  • Entscheidung des EuGH abwarten.
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