Kia und Hyundai: Diebstähle haben Konsequenzen für den Hersteller

[o1] DRMfan^^ am 13.03. 09:35
+1 -5
Wenn die Deppen das auch noch per TikTok teilen, dann verurteilt sie doch und das ganze findet so ein Ende.
[re:1] kuchengeschmack am 13.03. 10:29
+8 -
@DRMfan^^: Das wird in den Fällen sicher auch erfolgen, in denen der Täter ermittelt werden kann.
Das hat allerdings nichts mit dem ursächlichen Problem zu tun ;-)
[re:1] LoD14 am 13.03. 12:22
+3 -
@kuchengeschmack: das ursächliche Problem ist eigentlich, dass in den USA die elektronische wegfahrender keine Vorschrift ist. Eigentlich müsste man auch den Gesetzgeber in die Pflicht nehmen, nicht nur die Hersteller.
[re:1] DRMfan^^ am 13.03. 12:46
+ -2
@LoD14: Wenn es keine Pflicht ist, wie will man dann die Hersteller in Haftung nehmen? Das hätte dann ja gar keine Aussicht auf Erfolg?!
[re:1] LoD14 am 13.03. 13:49
+5 -
@DRMfan^^: In den USA kannst du als Mikrowellenhersteller verklagt werden, wenn auf deiner Mikrowelle kein Aufkleber "Nicht zum Trocknen von Haustieren" klebt oder wenn sich jemand die Schnauze an nem Kaffee verbrennt, wo nicht am Becher "Vorsicht heißes Getränk" steht.
[re:2] DRMfan^^ am 13.03. 15:38
+3 -2
@LoD14:
Verklagt werden kann man erstmal überall wegen allem, ich interpretiere das mal als "wurde verurteilt wegen".

Du kennst den Hintergrund der Geschichte mit den Haustieren? In manchen Gegenden haben die Menschen ihre Tiere im Backofen getrocknet (eben auf niedrigen Temperaturen) und die Hersteller haben ihnen Mikrowellen verkauft als "Kann alles, was ein Backofen kann, nur besser". Der Hersteller kannte seine Zielgruppe nicht und hat deswegen Mist erzählt - und deswegen sind Tiere gestorben. Da ist also sehr wohl der Hersteller (mit)schuld gewesen und nicht einfach die nur Leute dumm.
Dennoch gibt es offenbar keinen belegten juristischen Fall dazu, wo es tatsächlich eine Entschädigung gab https://de.wikipedia.org/wiki/Haustier_in_der_Mikrowelle

Bei der Kaffee-Geschichte (nehme an, es geht dir um McD) geht es nicht darum, dass der Kaffee heiß war. Es geht darum, dass der Kaffee unangemessen heiß war (deutlich heißer als bei anderen Ketten), dies in der Vergangenheit bereits zu gravierenden Verletzungen führte und McD das dennoch nicht nachbesserte. Schaue mal https://de.wikipedia.org/wiki/Stella_Liebeck an.

So einfach, wie es als "urbane legenden" in Deutschland gern erzählt wird, ist es in den USA eben auch nicht.
[re:3] flatsch am 13.03. 16:49
+5 -
@DRMfan^^: ein Mensch der ein Tier in die Mikrowelle steckt, ist sehr wohl dumm. (Backofen Stecker genauso)
Alleine für diese Idee müsste man denen jegliche Berechtigung zum alleine leben nehmen
[re:4] DRMfan^^ am 13.03. 18:00
+ -4
@flatsch: Was ist ein Tier Backofen bei vielleicht 30 Grad anderes als etwa ein Hundekorb neben einer Heizung oder einem Kamin?

Dass eine Mikrowelle technisch etwas ganz anderes ist und nicht Hitze abstrahlt sondern durch Strahlung Wassermoleküle zum Schwingen bringt und durch diese Bewegung Wärme erzeugt - woher soll etwa ein Farmer das Wissen, wenn das Marketing des neuartigen Produkts irreführende Aussagen trifft? Ist der Farmer studierter Physiker, Mediziner o.ä.? Wohl in aller Regel nicht.
[re:2] DRMfan^^ am 13.03. 12:53
+2 -5
@kuchengeschmack: Schon. Wenn die Leute verurteilt werden, dann filmt es keiner mehr. Da die ganze schwachsinnige "Challenge" darauf basiert, sich als geiler Gangster auf TikTok zu inszenieren, werden die Fahrzeuge dann auch nicht mehr von beknackten Kiddies mit Geltungssucht geklaut. Offenbar sind die ja das Problem und nicht die Autodiebe mit materiellen Absichten.
[o2] Paris Chen am 13.03. 12:49
+1 -2
So eine Klage kann es wieder nur in den USA geben. (Die auch pot. auf Erfolg hat)
Was kann der Hersteller dafür, wenn er sich an die Gesetze hält und alles möglichst billig anbietet.
Die Kunden konnten ja die Webfahrsperre als "addon" zubuchen.
Haben Sie nicht und damit pech gehabt.
Der Hersteller ist nicht dafür verantwortlich was "kriminelle" oder TikTok-Kiddies damit anstellen. Auch wenn Schwachstellen vorhanden sind. (Anders, wenn es absichtliche Schwachtellen wären... wovon denke ich nicht auszugehen ist).
[re:1] James8349 am 20.03. 00:09
+ -
@Paris Chen: Es gibt auch hier in Deutschland sowas wie Produkthaftung, die den Verbraucher vor der Verletzung von Körper und Eigentum schützen soll. Wenn es da Schwachstellen gibt, die zum Zeitpunkt der Einführung schon vermieden werden können, dann muss ein Hersteller hier unter Umständen zurückrufen oder mit Haftung rechnen. Im Rahmen der Produktbeobachtungspflicht auch bei "unfreiwilligen" Schwachstellen und Sicherheitslücken, wenn sie denn zum Zeitpunkt der Inverkehrsbringung nach aktuellem Stand der Technik schon hätten ausgemerzt sein können.

Es gibt da natürlich Ausnahmen. Etwa wenn der Fehler durch eine beachtete Rechtsvorschrift entstanden ist, oder wenn der Schaden der entsteht von der Gesellschaft hingenommen wird. Für letzteres wird gern das Beispiel "Krebs durch Rauchen" gebracht. Ist allgemein bekannt und akzeptiert das Rauchen Krebs verursachen kann und dafür kann man Zigarettenhersteller nicht in Haftung nehmen.
[o3] Diesel am 13.03. 12:58
+1 -2
Da man es bei dem Artikel recht schnell überliest: Modelle für Europa sind nicht betroffen, hier ist die elektronische Wegfahrsperre standardmäßig verbaut
[o4] undianer am 14.03. 07:29
+2 -1
Verstehe ich nicht. Es gibt doch sicher eine Behörde, die Fahzeuge überprüft und sie zulassen muss. Ich darf ja auch nicht ein Auto bauen und damit fahren, wenn es nicht für die Straße zugelassen wurde. Der Sicherheitsstandard war also für diese Behörde damals anscheinend gut genug. Jetzt im Nachhinein ist es das plötzlich nicht mehr?
[re:1] Nero FX am 18.03. 18:52
+ -
@undianer: Die Wegfahrsperre ist einfach mal Aufpreispflichtig wurden. Das war die Ursache. Modell war zugelassen und wurde dann einfach "abgespeckt".

Eine Wegfahrsperre ist auch keine "Pflicht" wie Sicherheitsgurt, Airbag, ABS, ESP etc. Daher nicht relevant für die Zulassung.
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