1&1 muss in seiner Werbung für das eigene Mobilfunknetz und 5G-Angebot in Zukunft besser darstellen, wo Kunden das 1&1-Netz bereits verwenden können. Die Telekom hatte dabei versucht, gerichtlich ein Verbot für die Werbung für "Europas modernstes 5G-Netz" durchzusetzen.
In Sachen eigenes Mobilfunknetz ist 1&1 noch ein Neuling und hat beim Start schon so einige Rückschläge hinnehmen müssen. Nun gibt es aber auch einen Erfolg gegen die Konkurrenz, denn die Telekom ist mit einer Klage gegen 1&1 gescheitert.
Das Landgericht Koblenz hat die Klage der Telekom abgewiesen und 1&1 lediglich verpflichtet, in der Werbung klarzustellen, wie die Netzabdeckung im eigenen 1&1-5G-Netz denn tatsächlich ist. Die Deutsche Telekom hat mit der Klage versucht, gegen die Vermarktung des ersten auf dem 1&1-Mobilfunknetz realisierten 5G-Tarifangebots vorzugehen. Sie zielte auf ein völliges Verbot der Vermarktung ab.
"Dem ausführlichen und gut belegten Vortrag von 1&1, dass das Unternehmen auf Basis der neuartigen Open-RAN-Technologie Europas modernstes Mobilfunknetz errichtet, hatte die Telekom keine Argumente entgegenzusetzen, die das Gericht überzeugen konnten", schreibt 1&1 in einer Erklärung zu dem Gerichtsurteil.
1&1 spricht dabei in der Werbung von Europas modernstem 5G-Netz; Telekom-Chef Tim Höttges vertritt jedoch die Ansicht, dass 1&1 bisher keinen ernsthaften Versuch gezeigt hat, ein eigenes Mobilfunknetz aufzubauen. Dabei bezieht er sich unter anderem auf die bisher gestarteten Antennen. Im Februar waren es 3 von eigentlich 1.000 Standortantennen, die 1&1 nach der Aufbauverpflichtung bereits hätte zum Funken bringen müssen.
Die Entscheidung des Landgerichts Koblenz ist noch nicht rechtskräftig.
Zusammenfassung
1&1 muss in Werbung Netzabdeckung klarer darstellen
Telekom versuchte Verbot der Werbung für "Europas modernstes 5G-Netz"
Gericht lehnt Klage der Telekom ab
Telekom-Chef bemängelt mangelnden Aufbau des Netzes
Entscheidung des Gerichts noch nicht rechtskräftig