Eingeschränkter Spielraum
Denn sie haben durchaus nennenswerte Gewinne aus ihren kriminellen Machenschaften gezogen. Da es aufgrund der Embargos gegen Russland vor Ort nur noch bedingt westliche Luxuswaren oder auch High-End-Technikprodukte zu kaufen gibt, wären Import-Einkäufe durchaus eine Option. Allerdings können die Personen zumindest keine Einkäufe mehr tätigen, bei denen irgendein US-Unternehmen beteiligt ist - sei es als Anbieter oder als Zahlungsdienstleister. Und aufseiten der Geldtransfers gehen meist auch schnell Dienstleister aus anderen Ländern mit.Und auch ein Urlaub im Ausland ist für die russischen Trickbot-Betreiber nur noch unter Einschränkungen machbar. Denn auch hier würde der bargeldlose Zahlungsverkehr zum Problem, gleiches gilt für die Beförderung durch Fluggesellschaften, die ungern Passagiere aufnehmen, die auf der Sanktionsliste der USA stehen.
Zusammenfassung
- US-Regierung setzt Trickbot-Gruppe auf Sanktionsliste.
- Trickbot: Malware für Banking-Daten & Ransomware-Kampagnen.
- Sanktionen erschweren Geschäfte mit US-Unternehmen & Geldtransfers.
- Luxuswaren & High-End-Produkte nur noch bedingt vor Ort verfügbar.
- Urlaub im Ausland nur noch eingeschränkt möglich.
- Sanktionen schränken Gewinne von Trickbot-Betreibern ein.