@Link: Erstmal ist das Willkür der Geschäftsführung, wenn sie "das gar nicht einsehen". Eine Fristgemäße Kündigung wird ihnen aber keiner nehmen können (und die Frist dürfte in den USA kurz sein).
Ich finde schon fragwürdig, dass die GF das überhaupt versucht, ohne rechtliche Grundlage wird das nicht gehen. In Deutschland etwa würde ein Arbeitnehmer selbst bei grober Fahrlässigkeit (die ich hier fragwürdig finde) nicht unbedingt haften müssen, etwa bei gropben Missverhältnis vom Lohn vgl. https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html#tocitem7
@DRMfan^^: "In Deutschland etwa würde ein Arbeitnehmer selbst bei grober Fahrlässigkeit (...) nicht unbedingt haften müssen"
Nun ja, erstens geht es hier nicht um Deutschland und zweitens finde ich das durchaus nicht verkehrt wenn spätestens ab grober Fahrlässigkeit die Leute persönlich für angerichtete Schäden haften wurden anstatt dass das die Firma und damit letztendlich alle anderen AN übernehmen müssen. Die Gefahr für Schäden selbst haften zu müssen bringt die Leute dazu ganz anders zu arbeiten, braucht man sich nur auf Baustellen osteuropäische Subunternehmer anzuschauen, dann merkt man z.B. recht schnell, bei welcher Firma die Arbeiter für jedes verlorene oder mutwillig zerstörte Werkzeug selbst aufkommen müssen und bei welcher nicht.