WhatsApp geschäftlich verwendet: Bank bittet Mitarbeiter zur Kasse

[o1] DRMfan^^ am 27.01. 15:41
+3 -2
Woher wissen die denn, wer wieviele Nachrichten dienstlich versendet hat?!
vorallem sagt ja die Anzahl auch wenig aus, sind etwa Geschäftsvolumina nicht relevant für die Zumessung?

bevor ich 1 Mio zahle, um weiter igrendwo arbeiten zu durfen, würde ich ja einfach den Job wechseln ...
[re:1] Link am 27.01. 17:10
+2 -
@DRMfan^^: Ich denke nicht, dass die den verursachten Schaden nur dann begleichen müssen, wenn sie dort weiterarbeiten wollen.
[re:1] DRMfan^^ am 27.01. 20:10
+ -2
@Link: Erstmal ist das Willkür der Geschäftsführung, wenn sie "das gar nicht einsehen". Eine Fristgemäße Kündigung wird ihnen aber keiner nehmen können (und die Frist dürfte in den USA kurz sein).

Ich finde schon fragwürdig, dass die GF das überhaupt versucht, ohne rechtliche Grundlage wird das nicht gehen. In Deutschland etwa würde ein Arbeitnehmer selbst bei grober Fahrlässigkeit (die ich hier fragwürdig finde) nicht unbedingt haften müssen, etwa bei gropben Missverhältnis vom Lohn vgl. https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html#tocitem7
[re:1] Link am 27.01. 20:51
+2 -2
@DRMfan^^: "In Deutschland etwa würde ein Arbeitnehmer selbst bei grober Fahrlässigkeit (...) nicht unbedingt haften müssen"
Nun ja, erstens geht es hier nicht um Deutschland und zweitens finde ich das durchaus nicht verkehrt wenn spätestens ab grober Fahrlässigkeit die Leute persönlich für angerichtete Schäden haften wurden anstatt dass das die Firma und damit letztendlich alle anderen AN übernehmen müssen. Die Gefahr für Schäden selbst haften zu müssen bringt die Leute dazu ganz anders zu arbeiten, braucht man sich nur auf Baustellen osteuropäische Subunternehmer anzuschauen, dann merkt man z.B. recht schnell, bei welcher Firma die Arbeiter für jedes verlorene oder mutwillig zerstörte Werkzeug selbst aufkommen müssen und bei welcher nicht.
[o2] Mu3rt3 am 27.01. 15:55
+3 -2
Seh ich bei uns im Betrieb auch immer wieder. Die Halbe Bestellung per Mail, ein anderer Teil über Whatsapp und das restliche so schnell schnell am Telefon.
Wenn ich den Kunden dann sage (es sind immer wieder die Gleichen "Wiederholunbgstäter") dass wir nur Mail akzeptieren weil diese jeder lesen und bearbeiten kann sind sie empört wie rückständig wir doch sind.
Ich hab dann einfach angefangen Bestellungen per Whatsapp nicht zu bearbeiten mit der Aussage dass diese mein Kollege bekommen hat welcher nicht hier ist. Ich hasse sowas!!!
[re:1] Ludacris am 27.01. 18:29
+ -
@Mu3rt3: dafür gibts WhatsApp for business mir entsprechenden APIs - wenn man es denn will.
[re:1] Mu3rt3 am 27.01. 19:17
+1 -
@Ludacris: Es geht ja nicht um die App sondern dass es in gewissen Situationen einfach "unprofessionell" ist und gewisse Kunden kein Verständnis haben wenn man sagt dass aus gegebenen und nachvollziehbaren Gründen man keine Bestellungen über Whatsapp annimmt
[o3] kwaki am 27.01. 16:00
+1 -
@DRMfan: In diesen Größenordnungen bzw. strafrechtlichen Belangen hat man sich die entsprechenden Angaben rechtlich über den Anbieter besorgt.
Den Job kann man ja wechseln - bringt aber nichts denn die Forderung bleibt ja bestehen ;-)
[o4] Nunk-Junge am 28.01. 04:52
+6 -
Was etwas untergeht ist der Punkt, dass die Strafe nicht verhängt wurde, weil WhatsApp genutzt wurde. Die Strafe wurde verhängt, weil die Kommunikation nicht archiviert wurde, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.
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