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Wettbewerbsbehinderung:
Kartellamt startet Verfahren gegen PayPal

PayPal ist aus dem Alltag der meisten kaum wegzudenken. Der Zahlungsdienstleister wird für diverse Transaktionen im Internet, aber auch für mobiles Bezahlen über Google Pay etc. verwendet. Doch geht die Marktposition von PayPal zu weit? Das wollen deutsche Kartellhüter wissen.
23.01.2023  16:36 Uhr
Behinderung von Wettbewerbern und Beschränkung des Preiswettbewerbs: Das sind die zentralen Vorwürfe, die das Bundeskartellamt in einer Pressemitteilung zum dazugehörigen Verfahren gegen PayPal erhebt. Konkret geht es laut den Kartellhütern um die in den Nutzungsbedingungen von PayPal für Deutschland festgelegten "Regeln zu Aufschlägen" und zur "Darstellung von PayPal". Das Kartellamt erläutert: "Nach diesen Vorgaben dürfen Händlerinnen und Händler ihre Waren und Dienstleistungen nicht zu niedrigeren Preisen anbieten, wenn die Kundinnen und Kunden für die Bezahlung eine günstigere Zahlungsmethode als PayPal wählen. Ferner dürfen die Verkäuferinnen und Verkäufer keine Präferenz für andere Zahlungsmethoden als PayPal zum Ausdruck bringen, oder z.B. deren Nutzung für die Kundinnen und Kunden komfortabler gestalten."

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Kosten trägt letztlich der Kunde

Auf den ersten Blick trägt der Verkäufer die Kosten und diese sind bei PayPal verhältnismäßig hoch. Denn die Standardgebühr von PayPal beträgt in Deutschland gemäß der Preisliste des Unternehmens derzeit 2,49 bis 2,99 Prozent des Zahlungsbetrages, dazu kommen 34 bis 39 Cent pro Zahlung. In Wirklichkeit werden diese Kosten aber an den Kunden durch entsprechend höhere Preise weitergereicht. Ein Problem dabei ist, dass diese Kosten - anders als bei Versandgebühren - nicht transparent ausgewiesen werden.

"Diese Klauseln könnten den Wettbewerb beschränken und einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot darstellen. Wir werden jetzt prüfen, welche Marktmacht PayPal zukommt und inwieweit Online-Händler darauf angewiesen sind, PayPal als Zahlungsmethode anzubieten", sagte der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt.

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