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Verstöße gegen Datenschutz: Meta soll 390 Millionen Euro Strafe zahlen

Nach beinahe fünf Jahren zieht die irische Datenschutzbehörde Meta zur Verantwortung und verhängt ein Bußgeld in Höhe von 390 Millionen Euro. Grund sind unzulässig genutzte Daten der Nutzer im Zuge personalisierter Werbung auf den Plattformen Facebook und Instagram.
05.01.2023  09:33 Uhr
Bereits im Jahr 2018 sorgte eine Beschwerde der Organisation NOYB (engl. "none of your business") unter der Leitung des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems für den Auftakt des Verfahrens gegen Meta bzw. den damaligen Facebook-Konzern. Dem Unternehmen wurde vorgeworfen, seine Nutzer dazu zu zwingen, neue Geschäftsbedingungen zu akzeptieren, sollten sie die Plattformen Facebook und Instagram weiterhin nutzen wollen. In diesen wiederum wurden Klauseln zum Akzeptieren personalisierter Werbung verankert. "Statt einer Ja/Nein-Option für personalisierte Werbung haben sie die Einwilligungsklausel einfach in die Geschäftsbedingungen verschoben. Das ist nicht nur unfair, sondern eindeutig illegal. Uns ist kein anderes Unternehmen bekannt, das versucht hat, die Datenschutz-Grundverordnung auf so arrogante Weise zu ignorieren", gab Schrems zu verstehen.

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Meta wird von Irland erneut zur Kasse gebeten

Datenschutzbehörden sehen in Metas Vorgehen einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Für diesen Fehler muss der Konzern nun geradestehen und ein Bußgeld von 390 Millionen Euro in Kauf nehmen, wie zuständige Behörden berichten. Die irische Datenschutzbehörde wollte in diesem Zusammenhang eine deutlich mildere Strafe verhängen, wurde jedoch vom Datenschutzausschuss der Europäischen Union (EU) überstimmt.

Das aktuelle Verfahren ist nicht das einzige, welches gegen Meta und die Plattformen Facebook, Instagram und WhatsApp geführt wird. Mittlerweile summieren sich die Bußgelder gegenüber dem irischen Staat auf insgesamt 1,1 Milliarden Euro. "Die Entscheidung bedeutet, dass Meta den Nutzer:innen eine Version aller Apps zur Verfügung stellen muss, die keine persönlichen Daten für Werbung verwendet", kommuniziert NOYB im Zuge des Urteils. Ein deutlicher Einschnitt in das Geschäftsmodell. Die entsprechende Umsetzung bleibt abzuwarten.
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