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Kommentare zu:

Britische Regierung stuft Passwort-Sharing als illegal und Betrug ein

oder

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[o1] Jonas_D am 20.12. 10:00
+5 -1
Der Brexit war auch Betrug am Wähler. Wundert mich nicht, dass es auf der Insel schräg weiter geht.
[re:1] Rashiade am 20.12. 10:26
+2 -3
@Jonas_D: Ich finde das nicht schräg sondern recht logisch. Das ist wohl vergleichbar mit der Weitergabe eines Mitgliedsausweises, was meiner Rechtsauffassung nach irgendwo zwischen Erschleichen von Leistungen und Betrug fällt.

Siehe Netflix Terms of Use, Punkt 4.2.:
Der Netflix-Dienst und sämtliche Inhalte, auf die über den Dienst zugegriffen werden, sind ausschließlich für Ihre persönliche und nicht kommerzielle Nutzung bestimmt und dürfen nicht mit Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, geteilt werden. Während Ihrer Netflix-Mitgliedschaft gewähren wir Ihnen ein beschränktes, nicht exklusives und nicht übertragbares Recht, um auf den Netflix-Dienst und Netflix-Inhalte zuzugreifen. Abgesehen davon werden keine Rechte, Titel oder Ansprüche an Sie übertragen. Sie stimmen zu, den Dienst nicht für öffentliche Vorführungen zu verwenden.

BGB §792, Absatz 2: Der Anweisende kann die Übertragung ausschließen. Die Ausschließung ist dem Angewiesenen gegenüber nur wirksam, wenn sie aus der Anweisung zu entnehmen ist oder wenn sie von dem Anweisenden dem Angewiesenen mitgeteilt wird, bevor dieser die Anweisung annimmt oder die Leistung bewirkt.
[re:1] WinYesterday am 20.12. 11:10
+2 -1
@Rashiade: Ist aber unklar formuliert. Wenn ich abends zu einem Kumpel gehe und ich dann dort meinen Netflix-Zugang nutzen will, weil wir gemeinsam was gucken wollen, dann bin ich nicht zu Hause - wohne aber doch trotzdem in demselben Haushalt, wo möglicherweise zeitgleich noch ein anderer Stream läuft. Oder die Tochter im Studentenwohnheim unter der Woche oder wenn man im Urlaub ist.

Wenn, dann muss die AGB so umformuliert werden, dass alle Streams eines Kontos nur in einem einzigen Gebäude hinter demselben Router (=dieselbe IP) zu nutzen sind. Solange das nicht so formuliert ist, ist das hier nicht eindeutig formuliert und die Nutzung somit auch nicht gegen deren AGB.
[re:1] Siniox am 20.12. 11:35
+2 -
@WinYesterday: Der Netflix-Dienst und sämtliche Inhalte...dürfen nicht mit Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, geteilt werden.

Streng genommen darf dein Freund nicht mal, auch wenn er zu dir kommt, mitgucken. Man selbst kann überall gucken wo man will.
[re:1] Roehre am 20.12. 15:11
+1 -
@Siniox: ich würde es mal mit dem klassischen Kabelanschluß vergleichen.
Wenn Du mit den Nachbarn einen Fernsehabend machst, dann ists ok. Bohrst Du aber ein Loch in die Wand und legst ihm einen Abzweig von Deiner Kabeldose, damit er seine kündigen kann, dann wirds haarig.
[re:2] Rashiade am 20.12. 12:32
+ -
@WinYesterday: Was ein Haushalt ist, ist relativ klar definiert, daher sehe ich hier keine Notwendigkeit einer Änderung seitens Netflix, beispielsweise hier: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Haushalte-Familien/Glossar/haushalt.html

Weiterhin aus den Netflix Terms of Use:
4.6. Sie stimmen zu, Folgendes zu unterlassen, es sei denn, dies ist explizit in diesen Nutzungsbedingungen erlaubt:
(i) Inhalte und Informationen, die auf Netflix zur Verfügung stehen oder die Sie von oder durch den Netflix-Dienst erhalten haben, [...], zu verbreiten, [...], vorzuführen, zu publizieren, [...]

5. Passwörter und Kontozugriff. Das Mitglied, das das Netflix-Konto erstellt hat [...] (der "Kontoinhaber"), ist für jegliche mit dem Netflix-Konto in Verbindung stehenden Aktivitäten verantwortlich. Um die Kontrolle über das Konto zu bewahren und den Zugriff durch Unbefugte zu verhindern [...], sollte der Kontoinhaber immer die Kontrolle über die [...] genutzten Netflix-kompatiblen Geräte haben und das Passwort beziehungsweise die Kontoangaben zur gewählten Zahlungsart nicht an Dritte weitergeben. [...]

Daher ist, wie @Siniox bereits anmerkte, ein Teilen der Inhalte mit Personen außerhalb deines Haushaltes, eigentlich nicht zulässig.
Wobei ich das jetzt persönlich nicht so schlimm fände wie pauschal einfach jemandem zwecks illegaler Nutzung die Zugangsdaten zu geben.
[o2] Stamfy am 20.12. 10:10
+7 -3
Ich fordere mehrere Jahre Haft für Passwortsharer! Man darf Einstiegsdelikte nicht bagatellisieren, am Ende fangen die Leute noch an ihr Parkticket zu überziehen, sich MP3s fürs Auto zu kopieren oder sich an einer Schlange vorzudrängeln!!!
[re:1] markox am 20.12. 11:22
+4 -
@Stamfy: Ok, nach Abzug des gesamten Sarkasmus bleibt für mich die Erkenntnis, dass du ein mieser Vordrängler bist. Schäm dich! Was du in deinem Auto für MP3s hörst interessiert mich nicht, aber Vordrängeln geht gar nicht!
[re:1] 000001a am 20.12. 12:25
+2 -1
@markox: was? er höhrt mp3s? skandalös!
[o3] Mitsch79 am 20.12. 10:23
+5 -1
"wenn die Absicht darin besteht, einem Nutzer den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken ohne Bezahlung zu ermöglichen"

Das ist ja gar nicht gegeben, denn der Zugang wird bezahlt. Die Formulierung würde greifen, wenn jemand die Zugänge hackt und die anderen anbietet.
[re:1] Rashiade am 20.12. 10:43
+3 -1
@Mitsch79: Bezahlt vielleicht, aber eben nicht vom betroffenen Nutzer.
Du kannst dir ja auch nicht eine Bahncard kaufen und die dann im Freundeskreis umherteilen und erwarten, dass das funktioniert. Auch die ist dann bezahlt.
Netflix erlaubt den Zugang eben nur innerhalb eines Haushalts und nicht innerhalb eines Freundeskreises. Man muss das nicht akzeptieren, aber dann darf man halt keinen Vertrag mit Netflix eingehen.
[re:2] markox am 20.12. 11:24
+2 -
@Mitsch79: Die Formulierung finde ich auch nicht besonders gelungen. "ohne Vertragskonformer Bezahlung" könnte man z.B. sagen. Aber vom gemeinten Sinn her ist es natürlich korrekt wie Rashiade schon angemerkt hat. Letztlich geht es ja darum "Diese Bestimmungen können je nach den Umständen die Verletzung von Vertragsbedingungen umfassen."
[o4] markox am 20.12. 11:31
+4 -3
Grundsätzlich finde ich das eine sehr gute Sache. Denn letztlich muss ich als ehrlicher Einzelnutzer ja für die ganzen Passwortsharrer mit bezahlen.

Aber statt jeden einzelnen Nutzer zu kriminalisieren der die Vertragsbedingungen bricht, sollte man lieber erst mal hier ansetzten:
"Denn auch die Streaming-Anbieter selbst dürften nur wenig Interesse haben, so hart durchzugreifen bzw. durchgreifen zu lassen - zumal Passwort-Sharing ihrerseits durch technische Schritte beendet werden könnte."
Denn wenn es durch technische Schritte möglich wäre massenhaft Vertragsbruch, oder nach Verabschiedung des neuen Gesetztes sogar Straftaten, zu verhindern, und die Anbieter dies nicht tun, aus wirtschaftlichem Interesse, dann ist das doch irgendwie schwerkriminell und unterwandert den Rechtsstaat in der Absicht sich zu bereichern.
[re:1] Rashiade am 20.12. 12:36
+ -
@markox: Naja, da steht erst einmal die Behauptung, dass das beendet werden könnte. Da steht ja nicht, wie das technisch möglich sein sollte. Mir würde da auch nichts einfallen, was die Nutzer nicht massiv einschränken würde. Und selbst das wäre auch nicht wasserdicht.
[re:1] markox am 20.12. 18:45
+1 -
@Rashiade: Im Prinzip braucht es da gar nichts technisches, sondern vernünftige Tarife die mehr auf einen Vertrag für eine Person ausgerichtet sind. Wer nachweist ein minderjähriges Kind zu haben darf meinetwegen dann gerne auch einen Rabatt auf entsprechende zusätzliche Verträge auf seinen Namen bekommen. Fertig.
[re:1] Rashiade am 21.12. 09:13
+ -
@markox: Eine nicht-technische Lösung ist zwar fast immer vorzuziehen, sofern möglich, aber hier ging es nicht darum, ob es klügere Dinge gibt als die Nutzer technisch weiter in die Ecke zu drängen und sich dann zu wundern, warum noch mehr kündigen.

Mich hätte an der Stelle einfach interessiert, wie derjenige sich die technische Lösung vorgestellt hätte.
[o5] Jens002 am 20.12. 12:35
+ -1
Mein Monatsbudget für TV wird mir schon von der GEZ abgenommen.
[o6] flatsch am 20.12. 13:23
+2 -1
tja ein 4k abo fuer einzelnutzer gibt es nicht, warum soll man also ein 4profil abo alleine zahlen wenn man 4k will. einfach mal die preispolitik ueberdenken.
ich moechte nichts gratis aber mit dem aktuellen 4k abo zahlt mab ohne sharing was mit, was man nicht moechte oder braucht
[o7] Deafmobil am 20.12. 15:20
+ -1
Netflix reichts mir vollkommen aus. Mehr Anbietern möchte ich nicht bezahlen. Was auf Netflix solche Serien und Filme nicht zu sehen gibt und nur auf Disney+ oder neue Paramount+ dann gibt dank Lösung > aus dem Internet ... ihr wisst ja schon was ich meinte.
Aber ich bin kein Star Wars Fans und kann verzichten. Auf Netflix gibt genug neuste Serien und Filme und da hab ich gar keine Zeit mal für andere Anbietern. Stranger Things Staffel 3 und Loke and Key Staffel 2 habe ich noch nicht mal geschafft. In meiner Meine Liste sind ca 30 die ich noch gar nicht fertig geschaut habe. Grund zu viele gute Koreanische Serien dass ich US- und internationale Serien hinterherschiebe.
[o8] Link am 20.12. 16:53
+3 -1
"Britische Regierung stuft Passwort-Sharing als illegal und Betrug ein"

Nein, wie weiter im Text steht, hat nur das Intellectual Property Office eine neue Raubmordkopierer-Kampagne gestartet, die jedem am Arsch vorbeigehen kann. Muss dieser Clickbait sein?
[o9] Shavanna am 20.12. 20:08
+2 -2
Ich habe da mal einen Gegenvorschlag: begrenzt endlich das allgemeine Urheberrecht auf 1-2 Jahre und das kommerzielle Urheberrecht auf 20 Jahre. Dann hat sich dieses elendige Thema auch erledigt und die Copyrightindustrie, die solche menschenfeindliche Gesetze befeuert, geht endlich pleite. Dann bleibt mehr Platz für die ehrlichen Rechteinhaber und die Kreativen, die die Werke schaffen.
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