@WinYesterday: Der Netflix-Dienst und sämtliche Inhalte...dürfen nicht mit Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, geteilt werden.
Streng genommen darf dein Freund nicht mal, auch wenn er zu dir kommt, mitgucken. Man selbst kann überall gucken wo man will.
@WinYesterday: Was ein Haushalt ist, ist relativ klar definiert, daher sehe ich hier keine Notwendigkeit einer Änderung seitens Netflix, beispielsweise hier: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Haushalte-Familien/Glossar/haushalt.html
Weiterhin aus den Netflix Terms of Use:
4.6. Sie stimmen zu, Folgendes zu unterlassen, es sei denn, dies ist explizit in diesen Nutzungsbedingungen erlaubt:
(i) Inhalte und Informationen, die auf Netflix zur Verfügung stehen oder die Sie von oder durch den Netflix-Dienst erhalten haben, [...], zu verbreiten, [...], vorzuführen, zu publizieren, [...]
5. Passwörter und Kontozugriff. Das Mitglied, das das Netflix-Konto erstellt hat [...] (der "Kontoinhaber"), ist für jegliche mit dem Netflix-Konto in Verbindung stehenden Aktivitäten verantwortlich. Um die Kontrolle über das Konto zu bewahren und den Zugriff durch Unbefugte zu verhindern [...], sollte der Kontoinhaber immer die Kontrolle über die [...] genutzten Netflix-kompatiblen Geräte haben und das Passwort beziehungsweise die Kontoangaben zur gewählten Zahlungsart nicht an Dritte weitergeben. [...]
Daher ist, wie @Siniox bereits anmerkte, ein Teilen der Inhalte mit Personen außerhalb deines Haushaltes, eigentlich nicht zulässig.
Wobei ich das jetzt persönlich nicht so schlimm fände wie pauschal einfach jemandem zwecks illegaler Nutzung die Zugangsdaten zu geben.