X

Google Fonts:
Neue Abmahnwelle wegen DSGVO-Verstößen

Aufgrund angeblicher DSGVO-Verstöße werden aktuell wieder tausende Webseiten-Betreiber abgemahnt. Schon im Sommer hatte es eine solche Welle gegeben, da zahlreiche Seiten Schriftarten von Google einbinden. In vielen Fällen sind die Forderungen allerdings unberechtigt.
30.10.2022  20:27 Uhr
Die in Massen versendeten Schreiben werfen den Administratoren vor, gegen die DSGVO zu verstoßen. Sobald auf einer Webseite Google Fonts zum Einsatz kommen, lädt der Browser des Nutzers die Schriftarten von einem externen Server herunter. Wie Borncity schreibt, ist das ohne besondere Einwilligung unzulässig, da mit der dynamischen IP-Adresse eine personenbezogene Information in die Hände eines fremden Dienstes gelangt. Die Abmahner fordern Beträge zwischen 100 und 500 Euro und stellen die Anwaltskosten in Rechnung. Wer eine derartige Abmahnung erhalten hat, sollte die Forderung nicht unbedingt direkt begleichen. Stattdessen empfiehlt es sich, einen auf das Thema Datenschutz spezialisierten Anwalt zu kontaktieren, um die Aufforderung genau zu überprüfen. Massenabmahnungen, die ausschließlich zum Generieren von Einnahmen dienen, sind rechtlich unzulässig.

Schriftarten auf eigenem Server hosten

Trotzdem sollten Seitenbetreiber in Bezug auf Google Fonts vorsichtig sein. Neben der Option, die Schriftarten dynamisch von den Systemen des Suchmaschinenkonzerns herunterzuladen, können die Pakete lokal auf einem eigenen Server gehostet werden.

Alternativ ist es natürlich auch möglich, auf die entsprechenden Schriftarten vollständig zu verzichten oder sich das explizite Einverständnis der Besucher einzuholen, bevor die Google Fonts zum Vorschein kommen. Da Schriftarten jedoch benötigt werden, um Text darstellen zu können, dürfte dieser Weg in den meisten Fällen unpraktisch sein.

☀ Tag- / 🌙 Nacht-Modus
Desktop-Version anzeigen
Impressum
Datenschutz
Cookies
© 2023 WinFuture