Jahre später stellt auch der Gerichtshof fest: Das war nicht ok, Google!
Die Analyse der EU ist klar: Googles Schlüsselprodukt ist die Suchmaschine Google Search. Darum spinnt man Produkte und Dienstleistungen, die meist ohne Bezahlung genutzt werden können. Der Preis: eine Fülle an gesammelten Nutzer-Daten, die wiederum das Werbegeschäft befeuern. Android spielt mit einem Marktanteil von 80 Prozent in der EU eine wichtige Rolle in diesem Geflecht. Am 15. April 2015 kam dann die Meldung: Die Kommission eröffnet ein Verfahren, das gleich mehrere Geschäftspraktiken unter die Lupe nimmt. Am 18. Juli 2018 folgte das Ergebnis: Google hat seine beherrschende Stellung auch bei Android missbraucht, die Kommission verhängt eine Geldbuße in Höhe von fast 4,343 Mrd. Euro - die höchste jemals in Europa von einer Wettbewerbsbehörde verhängte Geldbuße.
Infografik Statistik: Android dominiert den deutschen Smartphone-Markt
Vier Jahre später folgt jetzt das nächste Kapitel. Google hatte beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen die Entscheidung der Kommission eingereicht, diese wurde jetzt laut Mitteilung des EuGH im Wesentlichen abgewiesen. Google habe nachweislich die "Zuwiderhandlungen vorsätzlich begangen", allerdings müsse man "der zeitlichen Entwicklung der verschiedenen Aspekte der Zuwiderhandlung und der Komplementarität der fraglichen Praktiken" Rechnung zu tragen. Deshalb sieht es der Gerichtshof als angebracht an, die Höhe des Bußgeldes anzupassen, allerdings in Relation nur in geringem Maße. Dieses ist jetzt auf 4,125 Mrd. Euro festgesetzt.
Drei Gründe machen Android unfair
Google hat nach Ansicht der Kommission - und nun auch der obersten europäischen Richter - rund um Android "wettbewerbswidrige vertragliche Beschränkungen für die Hersteller von Mobilgeräten und die Betreiber von Mobilfunknetzen" etabliert, einige dieser Praktiken gehen bis auf das Jahr 2011 zurück. Diese Beschränkungen hatten sich vor allem in drei Formen ausgedrückt:- "Vertriebsvereinbarungen": Hersteller von Mobilgeräten mussten Google Search und seinen Browser Chrome vorinstallieren, um von Google eine Lizenz für die Nutzung des Play Store zu erhalten.
- "Anti-Fragmentierungsvereinbarungen": Hersteller war die Vorinstallation der Apps Google Search und Play Store nur möglich, wenn sich gleichzeitig verpflichteten, keine Geräte anzubieten, die mit nicht von Google zugelassenen Versionen des Betriebssystems Android ausgestattet sind.
- "Vereinbarungen über die Teilung von Einnahmen": Hersteller von Mobilgeräten und Betreiber von Mobilfunknetzen wurden an Werbeeinnahmen beteiligt, wenn diese "auf einem im Voraus festgelegten Sortiment von Geräten keinen konkurrierenden allgemeinen Suchdienst vorzuinstallieren."