Preisanpassungsklausel nicht zulässig
Aktuell ist in diesem Fall allerdings doppeldeutig: Denn der vzbv hat diese Entscheidung heute bekannt gegeben, das dazugehörige Urteil stammt aber bereits von Ende Juni. Warum man sich mit der Bekanntgabe so lange Zeit gelassen hat, ist nicht bekannt. Jedenfalls hat das Landgericht Berlin entschieden, dass die Preisanpassungsklausel bei Spotify nicht zulässig ist. Jana Brockfeld, Rechtsreferentin der Verbraucherschutzorganisation, erklärt dazu, dass Menschen es heutzutage regelmäßig mit Preiserhöhungen zu tun bekommen: "Daher gilt es umso mehr, der Anbieterseite klarzumachen, dass sie sich dabei an die rechtlichen Vorgaben halten müssen. Spotify hat dies nicht getan."
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Konkret geht es darum, dass sich der Musikstreaming-Dienst in den Nutzungsbedingungen vorbehalten hatte, die Preise anheben zu können, um "die gestiegenen Gesamtkosten" für die Bereitstellung der Streamingdienste auszugleichen. Darunter fallen Produktions- sowie Lizenzkosten, Personal-, Verwaltungs- und Finanzierungskosten bzw. Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben. Das Ganze war allerdings einseitig formuliert, denn eine Preissenkung infolge gesunkener Kosten sah die Klausel nicht vor, auch nicht in der Theorie.
Das Landgericht Berlin hielt eine solche Klausel für nicht ausgewogen und urteilte, dass diese nicht rechtens ist, weil eben keine Möglichkeit angeführt wird, dass die Kosten sinken können und das entsprechend an die Abonnenten weitergereicht wird. Spotify hatte entgegengehalten, dass eine Preissenkung ohnehin nicht realistisch sei, weil die Kosten ausschließlich nach oben gingen.
Dieses Argument akzeptierte das Berliner Gericht aber nicht und verwies hier auf das Beispiel der vorübergehenden Umsatzsteuersenkung von 2020. Diese hat Spotify zwar weitergegeben, aber auf freiwilliger Basis und nicht, weil man dazu verpflichtet gewesen wäre.