Crawler und Co.
Doch es gab bereits früh Zweifel an dieser Darstellung, u. a. wurde vermutet, dass Z. die beanstandeten Seiten nicht selbst besuchte, sondern ein Crawler diese Arbeit übernommen hat. Wie derStandard berichtet, plant der Betroffenen-Anwalt Peter Harlander aktuell, eine Strafanzeige gegen Hohenecker und seine Mandantin einzubringen. Der Vorwurf lautet gewerbsmäßiger Betrug.Laut Harlander habe man Hinweise, dass ein EDV-Unternehmen beteiligt war. Der Anwalt meint, dass die ersten Seiten tatsächlich persönlich besucht worden seien, woraufhin auch erste Abmahnungen verschickt worden sind. Als man "gesehen hat, dass die Leute zahlen", sei der Vorgang automatisiert worden, so Harlander, das betreffe auch die Anwaltsschreiben selbst.
Harlander hat auch Details zur Software: Als Crawler wurde Scrapy eingesetzt, das Impressum wurde per Net Estate erfasst. Letzteres konnte aufgrund von reproduzierbaren Fehlern nachgewiesen werden. Ähnliches gilt für Screenshots, denn es wurden auch Seiten im Wartungsmodus erfasst.
Hohenecker leugnet die Vorwürfe und meint zudem, dass es ohnehin keine Rolle spiele, ob und welche Software hier zum Einsatz gekommen sei: "Man bedient sich wohl immer einer Software, um aufs Internet zuzugreifen, sonst könnte man das gar nicht."
Siehe auch: "Datenschutzanwalt" verschickt Massenabmahnungen zu Google Fonts