"Mit der Klausel behält sich der Anbieter vor, die Preise einseitig und ohne Einschränkungen zu ändern. Damit können Verbraucher*innen bei Vertragsschluss eventuelle Preiserhöhungen nicht abschätzen. Das ist unserer Ansicht nach nicht rechtens", sagt VZB-Digitalexpertin Michèle Scherer dazu.
Zwar könnten die Kunden diese Preisänderung zurückweisen, laut VZB sei es aber unklar, "welche Folge eine solche Zurückweisung konkret nach sich ziehen würde". Für die Verbraucherschützer ist das ein "klarer Verstoß" gegen geltendes Recht: "So müssen solche Klauseln etwa Kostenelemente nennen, die zu einer Erhöhung führen können, sie dürfen es Unternehmen nicht ermöglichen, damit die Gewinne zu erhöhen."
Klage nach erfolgloser Abmahnung
Als Folge wurde die europäische Vertretung von The Walt Disney Company abgemahnt. Nachdem die Mutter von Disney+ auf dieses Schreiben nicht reagiert hat, hat die VZB beim Landgericht Potsdam nun Klage eingereicht.
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