"Besteht überhaupt ein Schaden?"
Wenn man mich nicht darauf hinweist, gibt es auf jeden Fall die Absicht oder Fahrlässigkeit mir zu Schaden. Den Schaden konnte ich nur abwenden, da ich selbst alle Google-Domains wegblocke außer in einer isolierten Umgebung.
Über den Sinn der DSVGO mit dem Cookie-Wahn lässt sich natürlich streiten, aber erstmal ist so das gesetzt.
So ein quatsch mit Soße. Die Leute haben echt langeweile. Das eine IP generell personenbezogen ist bezweifle ich eh.
Nachdem ich mich in den letzten zwei Tagen mit dem Fall auseinander gesetzt habe hier ein paar Punkte die stinken:
1) Die Aufrufe auf die Webseiten wurden gemacht NACHDEM die Mandantin ihre Vollmacht ausgestellt hat.
2) Die Aufrufe auf die Webseiten waren allesamt mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Crawler da nur HTML und CSS abgerufen wurden, niemals jedoch Bilder oder JS Files.
3) Es hat scheinbar nur .at Domains betroffen was dafür sprechen würde, dass hier einfach ein Zufallsgenerator Domainnamen generiert hat.
4) Es wird davon ausgegangen, dass mehrere Tausend Abmahnungen versendet wurden, das alle Webseiten von einer Einzelperson im fraglichen Zeitraum angesurft worden sind ist ebenfalls unwahrscheinlich
5) Es betrifft Konzerne, KMUs, Einzelunternehmen und private Webseiten verschiedenster Inhalte. Das jemand in so kurzer Zeit nach so vielen verschiedenen Dingen sucht ist ebenfalls unwahrscheinlich, zumal hier Menschen davon berichtet haben, dass die Webseite um zb. ihr Hobby als Imker geht oder die Webseite vom eigenen Shiatsu Massagestudio ist.
6) Jetzt wirds sehr spekulativ: Laut einem bekannten der in den Schreiben genannten Mandantin bestünde ein Näheverhältnis zwischen dem Anwalt und der Mandantin.
Was noch dazu kommt: Eine dynamische IP-Adresse KANN nicht zu personenbezogenen Daten gezählt werden. Ich hab eine der in den Schreiben genannten IP-Adressen im Mai bei meinem Smartphone zugewiesen bekommen (kann ich durch debuglogs auf meinem lokalen testserver nachweisen und ich kann auch belegen, dass es sich dabei um mein Handy gehandelt hat da in der URL ein eindeutig zuweisbarer Token war)
Das ganze ist einfach nur ein dreister Versuch aus einem bescheuerten Urteil von einem Richter der scheinbar keinen Plan vom Internet hat Geld zu machen.
Habe in den letzten Tagen selbst eine sog. "Abmahnung" wegen dem Mist bekommen. Obwohl ich in meiner Datenschutzerklärung Google Fonts erwähnt hatte. einen Cookie-Banner eingebaut habe und inzwischen sogar Google Fonts nur noch lokal auf dem Webserver betreibe...
Sollte 3.000,- € zahlen.
Anwalt gegeben und gut.
Wieso selbsterklärt? Ich nehme an, auch in Österreich darf sich nicht jemand einfach als Anwalt bezeichnen?!
Finde ich natürlich assig von dem Anwalt, der will natürlich nur Geld machen.
Andererseits verstehe ich auch nicht, warum so viele Webseiten die Fonts von Google-Servern nachladen, und somit die IP-Adresse weitergeben, anstatt die Font einfach selbst zu hosten. Ist auch nicht wirklich schwer.
Also, wir haben ihm mal, unter Berücksichtigung der (österreichischen) DSGVO und des StGB die Staatsanwaltschaft auf den Hals geschickt. Von arglistiger Täuschung bis zum gewerbsmäßigen Betrug ist da einiges drinnen, außerdem darf er sich auf ein Kammerverfahren freuen.