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"Datenschutzanwalt" verschickt Massenabmahnungen zu Google Fonts

In Österreich bekamen dieser Tage viele Webseiten-Betreiber Post von einem selbsterklärten "Datenschutzanwalt". Dieser mahnt Privatpersonen und Unternehmen im Auftrag einer Mandantin ab, weil Seiten deren IP-Adresse an Google weitergeleitet hätten.
24.08.2022  15:15 Uhr

"Unwohlsein" durch IP-Weitergabe

Konkret wird den Webseiten-Betreibern vorgeworfen, dass die Weiterleitung der IP ohne das Einverständnis der Mandantin an Google bzw. Alphabet erfolgt sei, und zwar über die Einbettung von Schriftarten, die per Google-Server bereitgestellt werden. Wie derStandard berichtet, heißt es in dem Schreiben: "Der erfolgte Kontrollverlust über ein personenbezogenes Datum an Google, also ein Unternehmen, das bekanntermaßen massenhaft Daten über seine Nutzer sammelt, verursacht meiner Mandantin erhebliches Unwohlsein und nervt sie massiv. Die Datenweitergabe an gerade ein solches Unternehmen stellt für meine Mandantin einen tatsächlichen und spürbaren Nachteil dar."

Vergleichsangebot

Die Lösung, so der Jurist, sei ein Vergleich, den man den Empfängern anbiete, dieser beträgt 190 Euro. 100 Euro bekommt in diesem Fall die Mandantin, 90 Euro der Anwalt für die "Rechtsverfolgung". Sollte die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen erfolgen, werden man sich für Schadenersatzansprüche an die zuständige Datenschutzbehörde wenden.

Hintergrund dieser Abmahnmasche ist ein Urteil des LG München. Dieses hatte vor einer Weile festgestellt, dass ein Einbetten von Google-Schriftarten über die Server des Unternehmens gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt. Abmahnanwälte sind da gleich hellhörig geworden und haben dies zum Geschäftsmodell gemacht.

Ob der Abmahnanwalt in diesem Fall tatsächlich im Recht ist, darüber wird derzeit debattiert: So raten Experten zur Umstellung von Google Fonts auf eine lokale Version auf dem eigenen Server.

Besteht überhaupt ein Schaden?

Gegenüber derStandard hat Rechtsanwalt Lukas Feiler aber auch gemeint, dass man keinesfalls zahlen sollte: "Aus einer Übermittlung einer IP-Adresse an Google ergibt sich für den Betroffenen kein Schaden. Die Schadenersatzforderung ist daher unberechtigt." Sein Kollege Árpád Geréd geht sogar noch weiter und vermutet, dass die angeführten IP-Adressen automatisiert per Crawler erfasst worden sind, ein personenbezogener Schaden also nicht ansatzweise vorliegen dürfte - das weist der Rechtsanwalt entschieden zurück und bezeichnete das als Verleumdung.

Der Rechtsanwalt hat mittlerweile mitgeteilt, dass er keine Abmahnschreiben mehr verschicken werde. Der österreichischen Zeitung teilte er mit: "Meine Mandantin hat die Aufmerksamkeit für das Thema Datenschutz erreicht, die sie wollte. Sie hat mich daher damit beauftragt, keine weiteren Schreiben mehr auszusenden."
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