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Kommentare zu:

Gericht meint, dass Like in sozialen Medien bereits strafbar sein kann

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[o1] _Night_hawk_ am 22.08. 12:48
Da ist aber jemand weit über das Ziel hinausgeschossen. Was ist, wenn sich jemand verklickt? Wie genau die geäußerte Meinung aussehen soll ist auch überhaupt nicht klar. Das Urteil dürfte ziemlich sicher kassiert werden.
[re:1] floerido am 22.08. 14:29
+1 -1
@_Night_hawk_: Es wird sicherlich nicht "ein Like" sein, sondern eher durch das mehrfache Liken wird ein Sympathie deutlich.
[re:1] Fropen am 22.08. 14:59
+2 -
@floerido: also anderen empfiehlt man bei Gewaltandrohungen auf Twitter &Co. dass sie halt nicht online gehen sollen, aber ein Like bei einem Post über die Polizei führt zu einer Hausdurchsuchung?

Pimmelgate lässt grüßen
[re:1] floerido am 22.08. 15:27
+1 -
@Fropen: Durch das Like zieht man Aufmerksamkeit auf sich und dann wird sicherlich auch nochmal genauer aufs Profil geschaut.
Und wenn dort dann einschlägige Hinweise aufkommen, dann kommt die Mechanik ins Rollen.
[re:1] Fropen am 22.08. 16:52
+1 -
@floerido: wie gesagt, bei anderen wird noch nicht mal bei
Gewaltdrohungen was getan aber bei einem Like wird dann plötzlich die Internethistorie durchforscht.
Das passt nicht zusammen
[re:2] Torchwood am 23.08. 12:21
+1 -
@floerido: Die Mechanik kommt aber leider nur selektiv ins Rollen. Man hat oft das Gefühl, dass es je nach Polizeidienststelle nicht ganz so genau genommen wird, im Gegensatz dazu gibt es auch immer wieder Aktionen seitens der Exekutive, die vollkommen unverhältnismäßig sind.
[re:3] floerido am 23.08. 14:51
+ -1
@Fropen: Polizeibeamte haben eine Ermittlungspflicht, wenn sie eine Straftat bemerken.
Da hier direkt Kollegen betroffen waren, werden Viele den Beitrag gesehen haben und anscheinend gab es dann mindestens Einen der sich an seine Pflicht erinnert hat
[re:4] Fropen am 23.08. 16:29
+ -
@floerido: https://tatütata.fail/
[o2] flixs am 22.08. 12:58
+1 -4
finde ich juristisch auch zu ungenau... ein Like ist ja auch nicht unbedingt ein "ich finde das toll", es kann auch eher ein "ich habs gesehen und bestätige das dem Verfasser"..UND damit erhöhe ich die Reichweite, da es meine Leute dann auch sehen. Dafür sind die Optionen auf FB eben zu mau.
Verklicken zählt nicht, es ist eben Tatsache, dennoch, Augen auf was man in der Öffentlichkeit tut!
[re:1] ApexPlayer am 22.08. 13:09
+6 -
@flixs: zumindest auf FB kann man doch sein like ändern oder zurücknehmen. Und was wenn ich einen Kommentar mit dem Wow. Traurig oder Wütend Like beurteile mach ich mich dann auch Strafbar da ich ja den Likebutton vorher angeklickt habe. Definitiv geht da aber eine Hausdurchsuchung und der gleichen viel zu weit. Aber so wie die gerichte aktuell drauf sind werden die das schon nichtmehr zurücknehmen.
[re:2] SeppN am 22.08. 14:28
+7 -
@flixs: " es kann auch eher ein "ich habs gesehen und bestätige das dem Verfasser"

Eher weniger!
Das wäre schon eine ziemlich "beliebiger" Umgang mit Likes - von denen ich sowieso nicht viel halte.

Gerade wenn es sich um einen Text mit strafbarem Inhalt handelt, werden die Likes nicht so einfach "quasi unbedacht nebenher" vergeben werden, wie wenn es sich um ein Rezept für Tomatensuppe handelt.
[re:1] flixs am 22.08. 15:58
+1 -
@SeppN: Amerikaner zb liken alles was sie sehen.. viel mehr und ausgiebiger als wir. Die deutschen denken da viel mehr drüber nach.. und ein Gericht anscheinend noch viel mehr :)
[re:1] SeppN am 22.08. 16:49
+3 -
@flixs: "Amerikaner zb liken alles was sie sehen.. "

Kann sein, aber das LG Meiningen liegt nicht in den USA :-)
[o3] Petermüller am 22.08. 13:00
Ach die Chinesen mit ihrer Volksunterdrückung und ihrer parteiischen Justiz...halt, wartet...
[re:1] LeonGTR am 22.08. 21:34
+1 -1
@Petermüller:
Ihren Kommentar fand ich jetzt nicht so lustig!
Wollen Sie das ins lächerliche ziehen oder war es ein schlechter Versuch der Satire?
[re:2] Basis am 23.08. 07:16
+ -1
@Petermüller: Merkel hat da schon einiges vorbereitet...
[o4] zivilist am 22.08. 13:01
+1 -1
krasse Entscheidung. Aber okay: ich habe selbst noch ein Facebook Account: mache da aber nocht mehr. Nur ab und an lesen, nichts posten oder liken.
[re:1] Fropen am 22.08. 14:57
+1 -
@zivilist: du hast hier einen Account und hier gibt es auch Likes, also gleiches Risiko
[o5] shawn777 am 22.08. 13:50
+9 -9
Ein falscher Like und deine Wohnung und Cloudspeicher darf durchsucht werden, einfach nur schlimm in welche Richtung sich dieser Staat entwickelt.
[re:1] SeppN am 22.08. 14:33
+6 -1
@shawn777:

Blödsinn!
Bei einem Text, der in den Fällen, um die es hier geht, einen strafbaren Inhalt hat, erfüllt das Liken eben denselben Tatbestand, wie das Posten. Das kann man durchaus machen. Es muss sich halt jeder überlegen, wo er seinen Sanktus druntersetzt.
[re:1] Fropen am 22.08. 14:56
+4 -1
@SeppN: es ist ka wohl ein Unterschied es zu schreiben als es zu liken.
Was kommt als nächstes? Hausdurchsuchung wegen zustimmendem Nicken bei einer Rede von Höcke?
Die Aktion jetzt schadet mehr als sie nutzt, vor allem wenn man bedenkt was sich andere alles im Internet anhören müssen ohne dass die Polizei so schweres Geschützt auffährt, siehe Renate Künast.
Aber bei manchen reicht eine Kindergartenbeleidigung oder ein Klick und das gesamte Leven wird durchsucht.
Das widerspricht jeder Verhältnismäßigkeit
[re:1] SeppN am 22.08. 16:51
+1 -3
@Fropen: "es ist ka wohl ein Unterschied es zu schreiben als es zu liken."

Wenn die Gesetzeslage das hergibt, ist es eben kein Unterschied mehr.
[re:1] Fropen am 22.08. 16:56
+1 -
@SeppN: wäre nicht das erste Mal, dass die Auslegung eines Gesetzes durch ein LG in der nächst höheren Instanz revidiert wird.
War bei Links mal so ähnlich.
Es gab auch mal eine Zeit, da wurde man dafür verantwortlich gemacht was einem per E-Mail zugeschickt wird.
[re:2] floerido am 22.08. 14:36
+6 -
@shawn777: Durch das "Liken" wird eine Person in den Fokus aufgenommen und wenn eine weitere Prüfung des Profils entsprechende Anzeichen hervorbringt, dann werden sicherlich weitere Ermittlungen veranlasst.
[re:3] LeonGTR am 22.08. 21:32
+1 -
@shawn777:
Ich finde Sie sehen das zu einseitig und aus dem Zusammenhang gerissen.
[re:4] ibecf am 23.08. 10:02
+1 -1
@shawn777: Ja ich finde es auch schlimm das der Staat sich so entwickelt.

Da hat man nur kurz eine strafbare Handlung gemacht und der Staat besitzt direkt die Frechheit solche Gesetzesverstöße aufzuklären und zu ahnden.

Wo bleibt da das Herz für Täter.
[o6] Doodle am 22.08. 14:44
+6 -2
Wer so eine krasse Aussage likt, muss sich nicht wundern, wenn die Polizei vor der Tür steht. Da braucht man auch nicht rumschwurbeln mit "zu-eigen-machen". Jedes kleine Kind weiß, was der Daumen hoch bedeutet.
[re:1] Fropen am 22.08. 14:52
+6 -2
@Doodle: rechtfertigt trotzdem keinen so massiven Grundrechtseingriff
[re:1] LeonGTR am 22.08. 21:30
+ -1
@Fropen:
Was würde es denn rechtfertigen? Wenn der der geliked hat nen Polizisten erschossen hat? Oder wo ziehen Sie die Grenzen?
[re:1] Fropen am 22.08. 21:43
+2 -
@LeonGTR: Aufforderung zu Straftaten oder Volksverhetzung. Also beim Schreiber des Posts.

Bei der Lesekompetenz mancher kann man noch nicht mal sicher sein ob sie das was sie liken überhaupt richtig verstehen
[re:2] Hanni&Nanni am 22.08. 15:01
+4 -1
@Doodle: Bist Du da sicher? Wenn ich auf Youtube einen Beitrag einer Nachrichtenseite finde, mit erschreckendem wenn nicht gar verstörenden Inhalt... Wenn ich froh bin, davon erfahren zu haben... Liken oder Disliken?

Wo steht geschrieben, was hier geliked wurde? Gefällt mir, dass ich mit dem Video darauf hingewiesen wurde? Finde ich die Aussagen im Video richtig? Bewerte ich das Video als Ganzes? Oder zeige ich dem Veröffentlicher nur, dass mir seine Arbeit gefallen hat, egal welcher Inhalt dargestellt wird?

Ich finde "Daumen hoch" ist viel zu verwerflich, um es als Zeichen zu setzen.

Verkehrsunfall: Motorrad gegen Kleinbus. Abgedeckter Leichnam und ein total verstörter Lieferdienstfahrer. Darunter die Anzahl der "Daumen hoch". Was wird hier geliked?

Es ist, wie mit den Rezensionen beim Online-Shop. Manche bewerten das Produkt. Manche den Service des Versandhauses. Andere wiederum bewerten einen Artikel, den sie in dem Versandhaus überhaupt nicht erworben haben.

Diese ganze Bewerterei, egal bei was, entbrennt zu einem globalen Chaos. 4 Stühle, 300 Meinungen. Ganz große Sache. Ich halte von den ganzen Bewertungssystemen eigentlich nur eines. Abstand.
[re:3] Rob Otter am 22.08. 15:12
+ -3
@Doodle: Was passiert mir wohl, wenn ich einen Beitrag like, der den o.g. Gerichtsentscheid ablehnt? Dann bin ich ja auch böse, weil ich nicht gut finde, dass was als böse definiert wurde. Ist doch klar, schließlich weiß jedes kleine Kind, was der Daumen hoch bedeutet.
[o7] Screenzocker13 am 22.08. 15:07
+1 -1
Krass, beim wischen in jenen Apps ists mir schon öfter passiert, dass ich etwas versehentlich geliked hab - auch Dinge, welche ich garnicht gelesen hatte. Wenn dann noch das Netz weg ist (zB im Zug) und der Like nicht sofort zurückgenommen werden kann und man es später vergisst: Hallo GSG9
[o8] Tical2k am 22.08. 15:12
+3 -
Weiß nicht was ich von der Geschichte halten soll.
Zunächst mal sollte der Beitragsverfasser (bei dem laut Artikel aktuell unbekannt ist ob ermittelt wird oder nicht) im Fokus stehen statt wer das likt.
Dann wirkt das für mich nach einem weiteren "das sind zwei paar Schuhe" (was Eltern früher gerne als Ausrede nutzten) Fall.
Wenn man bedenkt, was teils alles über "normale Menschen" verfasst wird und dann sogar zur Anzeige gebracht wird und es teils nicht interessiert oder die Person nicht ausfindig gemacht werden kann (selbst wenn tatsächlich Klarnamen genutzt werden, mit Angabe welche Schule besucht wurde oder sonst was).
Geht es aber um "besondere Menschen" (wobei es da sogar fast schon interessant ist, dass darunter aktuell mal normalere Personen wie Polizisten fallen - daher fast schon positiv anzurechnen), dann geht gleich wieder die Post ab wie bei so manch Beleidigungen in der Vergangenheit.

Zum Liken bin ich erst recht zwiegespalten. Wenn ich daran denke, wie unbeholfen manche mit ihren Smartphones sind (z. B. auch meine eigene Mutter) und wie schnell dann eben der Daumen gedrückt sein könnte auch wenn nicht gewollt. Womöglich wird ein Beitrag auch mal missinterpretiert oder ein Wort mehr/weniger gelesen, was den gesamten Satz umkehrt. Ich selbst bin auch schon länger nicht mehr auf Facebook unterwegs, falls da aber auch eine Nachbearbeitung des Beitrags möglich ist nachdem ein Like verteilt wurde (welcher dann erhalten bleibt), kann sowas halt auch schnell ins Auge gehen.
Da dann direkt so eine Aktion? Sowas wäre für mich dann nachvollziehbar, wenn man einfach mal geschaut hätte, was die Person sonst so von sich gibt und entsprechende Themen aufkommen, die das rechtfertigen. Wenn das allerdings wirklich nur auf Basis dieses einzelnen Likes der Fall war, läuft hier was falsch für mich.
[re:1] floerido am 22.08. 15:47
+ -
@Tical2k: Die Äußerungen in diesem Artikel kommen von der Verteidigung, somit wird der Sachverhalt natürlich entsprechend gewichtet dargestellt.
[o9] FraWie am 22.08. 15:30
+2 -
Ich sehe es ähnlich wie Tical2k

Dieser Artikel und der Vorgang hat verschiedene Ebenen.

1. Ebene
Die tatsächliche Beleidung und Schändung von zwei ermordeten Menschen.
Hier ist der Verfasser unbekannt(?)
Das hier ermittelt wird ist strafrechtlich verständlich.
Nur ...
2. Ebene
Warum wird bei teilweise schlimmeren Kommentaren nicht ebenfalls ermittelt?
Mordaufrufe sind in meinen Augen strafrechtlich relevanter als Beleidigen von Ermorderten.
Auch das beleidigen von "normalen" Menschen scheint ja keine Ermittlung wert zu sein.

3. Ebene
Der Like Button ...
Wer auf den Like Button - Daumen hoch - klickt müsste eigentlich dem Text zustimmen.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar mit ähnlichen Gedanken schon gespielt haben.
Aber auch hier:
4. Ebene
Was ist, wenn nur dem dritten Satz und nicht dem restlichen Text zugestimmt wird?
Oder einfach eine fehlerhafte Bedienung vorliegt. > kleines Display, dicke Finger o.ä.

5. Ebene
Die Verhältnismässigkeit des Vorgehen der Behörden.
Dieses steht hier wirklich ausserhalb von jedem Verhältnis (Pimmelgate)

So,
das waren nur ein paar der möglichen Ebenen zu diesem Vorgang ;-)
[re:1] Stefan1200 am 22.08. 18:00
+1 -
@FraWie: ich vermute mal, dass man nur wegen dem Like alleine den Angeklagten nicht vor Gericht gezogen hat. Wahrscheinlich war der Like nur der Auslöser für weitere Untersuchungen und dabei hat man dann weitere Hinweise gefunden, dass dieser Like eben kein versehen war. Ansonsten wäre das eventuell für einen Anwalt viel zu einfach das abzuschmettern.

Aber das muss am Ende der Richter entscheiden, bzw. noch weitere Richter, falls dies durch mehrere Instanzen geht.
[10] burkm am 22.08. 19:07
+2 -
Nach meine Verständnis ist eine "Like" Kennzeichnung ein Zeichen der weitgehenden Übereinstimmung mit dem Verfasser dessen, was man "liked". Das wird (vermutlich) in jedem Einzelfall erst geprüft werden, um eine gerichtsfeste Handhabe für eine entsprechende Beurteilung zu erhalten und wird vermutlich erst bei hinreichendem Tatverdacht etwas auslösen.

Das "Winden", was ein "Like" denn aussagen soll, kann ich deswegen nicht so ganz verstehen. Es wird sicherlich auch nicht ein einzelnes "Like" aus dem Kontext gegriffen werden, sondern nur ein Fingerzeig sein, erforderlichenfalls den "Likenden" einmal näher anzuschauen, wenn es sich um um ein verfängliches "Like" handelt, dass sich bei ähnlichen Texten und Kommentaren vielleicht wiederholt und dann eine gemeinsame "Geisteshaltung" zu repräsentieren scheint...
[11] legalxpuser am 22.08. 20:50
+2 -2
na klasse! ein falscher Like hier, ein kurzes "lol" da und schon tritt dir das SEK deine Bude ein.... schöne neue Welt ...
[re:1] LeonGTR am 22.08. 21:25
+1 -
@legalxpuser:
Wegen einem like bestimmt nicht.
[re:1] DRMfan^^ am 23.08. 11:50
+ -1
@LeonGTR: Anscheinend hier ja doch.
[12] LeonGTR am 22.08. 21:24
+2 -
Wenn man etwas liked dann stellt man sich auf die gleiche Stufe wie der Verfasser des Beitrages . Man hat den Text gelesen und dem auch zugestimmt.
Also ist man zu einem gewissen Teil mitverantwortlich. Würde man den Beitrag dann noch weiterleiten, dann übertrifft das sogar noch den Verfasser des Beitrages.
Wir müssen endlich unsere Gesetze an die heutige Zeit anpassen.
Dieser Hass, Hetze, Verunglimpfung und Fake News muss eine Grenze gesetzt werden.
[re:1] legalxpuser am 22.08. 22:46
+ -
@LeonGTR: ja aber seit wann ist "etwas lesen" verboten. Ebenso steht es mir frei hinterher z.b. mündlich zu äußern "naja irgendwie hat er ja recht"... auch wenn es noch so verkehrt und verquirlt ist. Oder nicht?
[re:1] floerido am 23.08. 14:56
+1 -
@legalxpuser: "Irgendwie hat er ja recht", kann je nach Situation schon kritisch sein. Gerade im Bereich der Volksverhetzung und Leugnung von mancher historischer Tat.
[re:1] legalxpuser am 23.08. 15:45
+ -
@floerido: ja schwierig.... aber ergo wurde wegen einer Einzelmeinung die einmal kurz geäußert wurde noch niemand verurteilt...Stichwort Verhältnismäßigkeit. und...es kann ja einem ja auch mal was rausrutschen, was man eigentlich nicht so gemeint hat.
[re:2] Rulf am 23.08. 00:02
+ -3
@LeonGTR: eindeutig: nein...
man tut vielleicht seine meinung kund, aber meinungen sind auf keinen fall strafbar und rechtfertigen auf keinen fall die hier erfolgte verfolgung...
alles andere ist eine (gesinnungs-)diktatur...genau sowas, wie sich die extremisten wünschen...
wie heist es in dem lied: die gedanken sind frei...
[re:3] Basis am 23.08. 07:14
+ -3
@LeonGTR: Das sehe ich nicht so. Hass ist ein Gefühl und ein wichtiger Bestandteil unseres Lebens.
[re:1] floerido am 23.08. 14:59
+1 -
@Basis: Und der Schutz der Würde ist mit das höchste Gut des Grundgesetzes.
[13] Rulf am 22.08. 23:54
+1 -4
den richter, der die hausdurchsuchung genehmigt hatte, sollte man für die folgen zur rechenschaft ziehen...
ein berufsverbot wäre hier mmn das mindeste...
ich wünsche dem anwalt viel erfolg...
[re:1] floerido am 23.08. 15:05
+1 -
@Rulf: Du siehst du die Sicht nur von dem Anwalt der Verteidigung, die Faktenlage kann für den Richter eine deutlich andere Gewesen sein und der "Like" kann nur eine Eintrittsspur gewesen sein, die zu weiteren Hinweisen führte, die dann eine Durchsuchung ergeben.
[14] DRMfan^^ am 23.08. 11:49
+ -3
wtf, dafür eine Hausdurchsuchung? Auf welcher Grundlage?
Selbst wenn das Like die Tatbestände erfüllt, so ist das doch wohl unverhältnismäßig.
[15] Doodle am 23.08. 21:53
+ -
Wenn man die erschossene Polizeibeamtin und ihren Kollegen als "Kreaturen" bezeichnet und sowas gutheißt, dann sind strafrechtliche Maßnahmen erforderlich. Ohne Wenn und Aber. Auch bis zur Hausdurchsuchung, um z.B. Beweismittel (PC, Handy) sicherzustellen. Die Beiden sind durch ein Verbrechen zu Tode gekommen. So etwas auf Facebook etc. zu billigen, muss ernsthafte Konsequenzen haben. Und das ist hier geschehen.
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