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Spektakulärer Betrugsfall erschüttert YouTubes Urheberrechts-System

Ein spektakulärer Betrugsfall verweist aktuell schmerzhaft auf die Schwächen der Umsetzung des Urheberrechts auf digitalen Plattformen: Zwei Männer aus Phoenix sollen Künstler auf You­Tube um Tantiemen in Höhe von 23 Millionen Dollar geprellt haben.
15.08.2022  08:32 Uhr
Den beiden ist es dem Vernehmen nach gelungen, die Rechte an verschiedenen Musik-Uploads für sich zu beanspruchen. Dabei handelte es sich unter anderem um Stücke von Daddy Yankee und Julio Iglesias, wie aus einem Bericht des US-Magazins Billboard hervorgeht. Die Beschuldigten hatten zu diesem Zweck eigens ein Unternehmen namens MediaMuv gegründet. Über dieses nahmen sie Kontakt zu einem etablierten Rechteverwerter namens AdRev auf und legten diesem gefälschte Dokumente über die vermeintliche Rechte-Situation vor. So wurde erreicht, dass MediaMuv im ContentID-System YouTubes als rechtmäßiger Empfänger der anfallenden Tantiemen eingetragen wird. Erste entsprechende Vermerke wurden bereits 2017 in die entsprechenden Datenbanken YouTubes geschrieben und sind lange Zeit niemandem aufgefallen.


Für Künstler undurchsichtig

Am Ende konnten die beiden mutmaßlichen Betrüger die Urheberrechte an mehr als 50.000 Titeln für sich beanspruchen und wurden entsprechend an den mit ihnen generierten Werbeeinnahmen beteiligt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Gelder eben nicht den rechtmäßigen Urhebern der Titel zukamen, die eigentlichen Geschädigten sind also die Künstler, die zumeist aus dem Latin-Segment kommen.

Der Betrug fiel letztlich auf, als das Finanzamt die Buchführung der Betrüger und ihrer Firma unter die Lupe nahm. Die beiden Männer wurden nun wegen Verschwörung, Betrug, Geldwäsche und schwerem Identitätsdiebstahl in 30 Fällen angeklagt. Dass die Masche so lange funktionierte, dürfte auch daran liegen, dass YouTube nur sehr begrenzt Zugänge zu seinem ContentID-Tool herausgibt. Das soll das Missbrauchspotenzial eigentlich einschränken, führt aber auch dazu, dass Künstler selbst kaum von sich aus prüfen können, ob die Rechteverwertung funktioniert - hierfür müssten sie sich bei Verdacht mit einem der wenigen Verwaltungsunternehmen zusammentun.

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