Wer noch Argumente braucht, warum man auf Facebook keine vertraulichen Daten posten sollte, auch nicht in Privatchats, der sollte sich den Fall einer 17-Jährigen in Nebraska ansehen. Denn ihr drohen ernste Konsequenzen, weil sie über ihre Abtreibung gesprochen hat.
Ende Juni hat das US-amerikanische Höchstgericht die als Roe v. Wade bekannte Grundsatzentscheidung zum Abtreibungsrecht aufgehoben, seither bringen vor allem konservative US-Bundesstaaten weitreichende Verbote von Schwangerschaftsabbrüchen auf den Weg. Für US-amerikanische Frauen in vor allem südlichen Staaten bedeutet das eine Kriminalisierung von Abtreibung, denn fundamentale Christen sehen Aborte als Mord an.
Was das im Zusammenhang mit Facebook bedeutet oder bedeuten könnte, kann man am Fall von Celeste Burgess sehen: Wie Forbes berichtet (via Ars Technica), sprach die 17-Jährige nämlich in einem Facebook-Chat darüber, dass sie eine Abtreibungspille genommen habe.
Ein Polizei-Beamter hatte bei der Totgeburt von Burgess die Vermutung, dass diese medikamentös in die Wege geleitet wurde. Um das zu beweisen, wandte er sich ans Gericht, um die Herausgabe der Daten zu erreichen. Dabei erklärte der Beamte, dass die Teenagerin nicht benachrichtigt werden dürfe, um die Zerstörung von Beweisen zu verhindern. Laut Gerichtsdokumenten folgte Facebook-Mutter Meta dieser Argumentation und gab die Daten heraus.
Abtreibung mit 23 Wochen
Mitangeklagt ist ihre Mutter, denn diese hat ihrer Tochter die Abtreibungspille besorgt, das tot geborene Embryo haben die beiden später gemeinsam vergraben. Der Fall ist allerdings durchaus etwas komplizierter: Denn das Embryo war zum Zeitpunkt des Abbruchs 23 Wochen alt und nach den lokalen Gesetzen von Nebraska waren Aborte auch vor dem Aus für Roe v. Wade nach der 20. Woche verboten.
Auch Facebook bzw. Meta argumentiert in diese Richtung und ließ ausrichten: "In den gültigen Durchsuchungsbefehlen, die wir Anfang Juni, also vor der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, von den örtlichen Strafverfolgungsbehörden erhalten haben, wurde die Abtreibung nicht erwähnt. Die Durchsuchungsbefehle betrafen Anklagen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen, und aus den Gerichtsdokumenten geht hervor, dass die Polizei damals den Fall eines totgeborenen Babys untersuchte, das verbrannt und begraben wurde, und nicht die Entscheidung, eine Abtreibung vorzunehmen."
Allerdings gibt es rechtlich durchaus Zweifel, ob Meta tatsächlich die Nutzerin über die Weitergabe der Daten nicht informieren durfte. So oder so: Der Fall zeigt, dass man Facebook (in Sachen sensible Daten) meiden sollte.