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VW manövriert sich mit Datenschutz-Sünden in Millionenbußgeld hinein

VW hat Fahrten mit Kameras durchgeführt, die der Forschung dienen, dabei aber offenbar viele notwendige, datenschutzrechtliche Vorschriften missachtet. Man beruft sich auf ein "Versehen", Datenschützer verhängen aber trotzdem ein Millionenbußgeld.
Volkswagen
26.07.2022  17:15 Uhr

Ups! Da hat VW "aus Versehen" viele Datenschutzvorschriften vergessen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) war von VW bei einem aktuellen Projekt wohl mehr als eine Empfehlung als eine Vorschrift verstanden worden. Wie die Datenschutzbehörde Niedersachsen berichtet, hatte das Unternehmen zum Training der eigenen Fahrassistenzsysteme Forschungsfahrten mit Fahrzeugen durchgeführt, die mit Kameras ausgestattet waren. Das Problem: Weder die vorgeschriebene Kennzeichnung der Fahrzeuge wurde vorgenommen, noch lagen die nötigen Unterlagen vor.

Aufgefallen war VWs Forschungsfahrzeug bei einer Routinekontrolle der österreichischen Polizei nahe Salzburg. Wie die Datenschutzbehörde Niedersachsen beschreibt, waren den Beamten dabei "ungewöhnliche Anbauten" aufgefallen, die sich als Kameras herausstellten. VW gab an, die Aufnahmen zu nutzen, um "die Funktionsfähigkeit eines Fahrassistenzsystems zur Vermeidung von Verkehrsunfällen zu testen und zu trainieren".

Volkswagen VW ID.Buzz

Vieles fehlt

Das Problem: Der Betrieb eines solchen mit Kameras versehenem "Erprobungsfahrzeug" unterliegt klaren Regeln, die VW missachtet hat. So fehlten Magnetschilder mit einem Kamerasymbol und weiteren vorgeschriebenen Informationen, die Verkehrsteilnehmende auf die Funktionen hinweisen. Der Konzern beruft sich hier auf ein "Versehen".

Doch damit noch lange nicht genug: Wie die weitere Untersuchung zeigte, hatte Volkswagen es, wie durch Artikel 28 DSGVO vorgeschrieben, versäumt, einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem ausführenden Unternehmen abzuschließen. Mit dem Fehlen der Datenschutz-Folgeabschätzung und einer "Erläuterung der technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen" hatte man gegen zwei weitere DSGVO-Artikel verstoßen.

Für die insgesamt vier Verstöße verhängten die Datenschützer ein Bußgeld von 1,1 Millionen Euro gegen VW. Das Unternehmen habe bei der Untersuchung umfassend kooperiert und den entsprechenden Bußgeldbescheid akzeptiert. Außerdem seien die bemängelten Verstöße schon im Rahmen des Verfahrens "unverzüglich abgestellt" worden.

"Die eigentlichen Forschungsfahrten waren datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden", sagt die Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel. Man habe auch keine Bedenken in Bezug auf die Erhebung und Weiterverarbeitung der personenbezogenen Daten.

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