Infografik Breitbandausbau: Versorgung mit schnellem Internet kommt in Fahrt
Auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) gab die Bundesnetzagentur bekannt, dass von Mitte Dezember bis Ende Juni lediglich 22.000 Messungen festgestellt wurden, die zu teilweise erfolgreichen Beschwerden bei Providern führten. Die Anzahl der Messungen sei zudem rückläufig. Bis Ende Februar wurden bereits rund 15.000 Messkampagnen durchgeführt. Innerhalb von vier Monaten kamen somit nur 7000 weitere dazu.
30 Messungen bis zur Verhandlung mit dem Netzbetreiber
Ein Minderungsanspruch kann von Verbrauchern nur dann durchgesetzt werden, wenn die Breitbandmessungs-App der Bundesnetzagentur verwendet wird und dabei bestimmte Messverfahren eingehalten werden. So müssen Kunden an drei unterschiedlichen Tagen jeweils 10 Messungen in einem bestimmten zeitlichen Abstand durchführen. Nach insgesamt 30 Messungen kann das Messprotokoll im Anschluss mit den vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten abgeglichen und als Grundlage für die Beschwerde verwendet werden.Auszug aus einem Speedtest mit der Breitbandmessungs-App
Das Tool der Bundesnetzagentur dürfte für viele Verbraucher zu aufwendig sein, wie Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegenüber der dpa zu verstehen gibt. Zudem wäre die Hemmschwelle zu hoch, da die Preisminderungen mit Providern jeweils im Einzelfall geklärt wird. Die tatsächliche Ersparnis kann somit im Vorfeld nicht immer konkret, aber zum Beispiel über diverse Minderungsrechner ermittelt werden. Ebenso beschwert sich Flosbach: "Leider gibt es noch immer eine große Kluft zwischen Marketing und Wirklichkeit in der Kommunikation der Telekommunikationsbranche."