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Tesla verklagt:
Deutsche Verbraucherschützer erheben zwei Vorwürfe

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Klage gegen Tesla erhoben. Die Verbraucherschützer werfen dem Unternehmen irreführende Werbung zu CO2-Emissionen vor, außerdem sieht man durch eine Funktion das Datenschutzrecht verletzt.
19.07.2022  15:55 Uhr

Schwere Vorwürfe gegen Tesla wegen Werbung und Funktionen

Tesla und Deutschland: Das ist eine echte Hassliebe. Viele Politiker loben die wirtschaftlichen Perspektiven und kleiden sich gern mit dem Charme des Innovativen, Kritiker sehen unzählige Bedenken in Bezug auf Unternehmen, Produkt und Außendarstellung. Beim vzbv hat sich die Kritik in eine konkrete Klage gewandelt, die jetzt vor dem Landgericht Berlin eingereicht wurde. Der Verband wirft Tesla vor, beim Verkauf seiner E-Autos irreführende Aussagen zur CO2-Ersparnis zu treffen. Das Werbematerial des Konzerns sei ganz klar darauf ausgelegt, den Eindruck zu erwecken, dass man mit dem Kauf eines Teslas den gesamten Schadstoffausstoß aller Fahrzeuge - also auch den von anderen Herstellern - insgesamt senkt.

Tesla Model S Plaid

Der Vorwurf: Tesla verschweige hier, dass man mit dem Handel von CO2-Zertifikaten gutes Geld verdient - allein im Jahr 2020 rund 1,6 Milliarden US-Dollar. "Was Tesla-Autos an CO2 sparen, dürfen die Fahrzeuge anderer Hersteller zusätzlich ausstoßen", so der vzbv. Bei der Bestellung des Fahrzeugs finden sich erste Hinweise auf diesen regen Handel auf Seite 30 des in Englisch verfassten Umweltverträglichkeitsberichts.

Und dann auch noch Datenschutz

Zweiter Punkt der Anklage: Tesla verschweige gegenüber seinen Kunden, dass die Nutzung des sogenannten Wächter-Modus nach geltendem Datenschutzrecht praktisch nicht möglich ist. Bei Aktivierung überwacht das Fahrzeug mit mehreren Kameras die Umgebung, es kann auch eine Speicherung erfolgen. Damit sind im öffentlichen Raum alle Kriterien für die Verarbeitung personenbezogener Daten erfüllt, womit die Funktion klar der Datenschutzgrundverordnung unterliegt.

"Nutzer müssten von Passanten, die zufällig am Auto vorbeilaufen, Einwilligungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten einholen", so Heiko Dünkel, Leiter Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv. Im schlimmsten Fall drohe den Fahrzeughaltern ein Bußgeld.

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