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Kommentare zu:

Posse um Park-Verbot für Tesla: Deutsche Behörde rudert zurück

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[o1] FuzzyLogic am 25.06. 10:25
+ -
Was für eine billige Clickbait Überschrift mal wieder...naja.

Ich frage mich grundsätzlich wie der Wächter Modus überhaupt DSGVO konform sein kann? Schließlich macht man damit Aufnahmen von Menschen, Kennzeichen etc. ohne soe davon in Kenntnis zu setzen.
[o2] Shavanna am 25.06. 11:51
Ist ja interessant: Die Polizei will auch in Deutschland nur selbst überwachen aber hat etwas dagegen potentiell überwacht zu werden. Vielleicht sollte hier etwas mehr Überwachung durch die Zivilgesellschaft durchgeführt werden, da ja anscheinend die Politik hierbei zu wenig macht und die Polizeibelange nur mit Samthandschuhen anfasst.
edit: nur damit hier keine Unklarheiten entstehen: Ich bin gegen jegliche Gewalt (gegen Lebewesen oder gegen Objekte) und auch gegen die Verbreitung von Hass und Hetze. Wenn eine Institution aber so viel Macht hat wie unsere Polizei, dann muss sie auch kritisch überwacht werden, damit sie sich nicht zum Schaden aller verselbstständigt!
[re:1] fred8 am 25.06. 17:23
+4 -4
@Shavanna: Wer schreibt, dass die Polizei in D Macht hätte, hat in der Schule nicht aufgepasst wie Demokratie in D funktioniert. Die Polizei verfügt in D über keinerlei Macht, sondern ist per Definition in einer Demokratie die Exekutive, die für die Ausführung, die durch die Legislative beschlossenen Gesetze, verantwortlich ist. Ich kann in D beim besten Willen noch nicht erkennen, dass die Polizei die ihr übertragenen hoheitlichen Aufgaben missbraucht (Und ja, schwarze Schaafe gibts überall, auch bei der Polizei.). D hat eine unabhängige Presse, die jede noch so kleine Verfehlung der Polizei dankend in Berichte verwandelt und damit einen Großteil der von dir eingeforderten kritischen(!) Überwachung übernimmt.
[re:1] Shavanna am 26.06. 12:06
+1 -2
@fred8: Wie das politische System in Deutschland funktioniert ist mir bekannt. Jedoch habe ich auch beobachtet, dass die Kompetenzen der Polizei seit mindestens 20 Jahren regelmäßig ausgeweitet werden. Dies führt dazu, dass die Grundrechte eingeschränkt werden. Natürlich gab und gibt es immer wieder aktuelle Gründe dazu, jedoch frage ich mich wo hier das Ende des Prozesses ist. Im Zweifelsfall scheinen immer wieder die Grundrechte eingeschränkt zu werden, obwohl es oftmals nicht notwendig ist, wie auch immer wieder Fachleute, also Wissenschaftler und Juristen, argumentieren. So wird z.B. die digitale Durchsuchung so gut wie nie angewendet, weil sie einerseits komplex ist und andererseits einfachere Mittel ausreichen, um an Ergebnisse zu kommen. Warum ist sie dann überhaupt so notwendig, dass sie gesetzlich möglich ist?
Mit Kommentar enthält grundsätzliche Kritik, die hier wohl einige nicht nachvollziehen können, weil sie glauben dass alles in Ordnung ist, wenn Politiker etwas absegnen und die Presse nur über extreme Einzelfälle berichtet. Ein Artikel, der auch hier vor einigen Wochen erschien, berichtete über den häufigen Abruf von polizeilichen Informationen aus privaten Gründen durch Polizisten, so dass ich mir auch hier Gedanken machen, wozu die Polizei überhaupt so viele Daten vorhalten darf, dass Polizisten auch privaten Nutzen daraus ziehen können.
Mir jedenfalls reicht die grundsätzliche Tendenz der immer weitergehenden Beschränkung der Grundrechte, um mir Sorgen zu machen.
[o3] ZappoB am 25.06. 11:51
Ja nice, in D sind DashCams nicht erlaubt, die eine dauerhafte LOKALE Aufzeichnung durchführen (nur rotierende Aufnahmen), aber wenn ein Konzern nicht nur permanent aufzeichnet, sondern dies auch im Ausland dauerhaft speichert, macht man "eine Rolle rückwärts". Da sieht man seinen Stellenwert als "normaler" Bundesbürger.
[re:1] Fropen am 25.06. 12:20
+ -
@ZappoB: ist das nach DSGVO überhaupt zulässig?
[re:1] Link am 25.06. 12:41
+1 -1
@Fropen: Dafür brauchst du gar nicht die DSGVO, in Deutschland ist ohne Genehmigung der Betrieb von Überwachungskameras, die den öffentlichen Raum filmen, verboten, daher auch der Verbot von Dashcams.
[re:2] Nunk-Junge am 25.06. 14:32
+ -
@Fropen: DSGVO ist da weniger passend, bzw. nachrangig. Hier würde eher z.B. § 201a StGB ("Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen") greifen und folgt Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes. Oder Recht am eigenen Bild (§§ 22ff. KunstUrhG).
[re:2] Link am 25.06. 12:35
+1 -7
@ZappoB: "Da sieht man seinen Stellenwert als "normaler" Bundesbürger."
Das hat man schon lange vorher gesehen, es ist nur eine weitere Bestättigung. Ich frag mich da aber, wie solche Fahrzeuge, die durch ihre Systeme offenbar gegen Gesetze verstossen, überhaupt eine Zulassung erhalten haben. Nur nach dem nicht unüblichem Motto "scheiß auf alles, solange es der grünen Ideologie dient"?
[re:3] Scaver am 25.06. 12:54
+1 -
@ZappoB: Hier geht es um EINE Polizeibehörde. Nicht um alle und nicht um den Staat an sich.
Diese eine Behörde hat vor, für Ihre Grundstücke ein Einfahrverbot zu beschließen (und das dürfen sie auch).
Allerdings was im Artikel falsch dargestellt wird (was man aber sofort erkennt) ist, dass es eben keine Rolle rückwärts ist. Es wurde lediglich bekannt gegeben, dass man noch nicht soweit ist und bis dahin erstmal alle Mitarbeiter zu dem Thema sensibilisieren will.

Die allgemeine rechtliche Sache die Du ansprichst, ist nicht mal Aufgabe dieser Behörde.
Die Mühlen in DE mahlen langsam, aber irgendwann kommt das Thema auch auf den Tisch der richtigen Behörden.
[o4] Steppl am 25.06. 13:13
+7 -1
Verstehe ich nicht, ein neuer BMW hat die selben Funktionen inkl. Abrufen der Kameras per App, warum stört sich daran niemand?
[re:1] Althena am 25.06. 23:34
+5 -
@Steppl: Weil sich Tesla in den News besser anhört.
[re:2] pctchnk1 am 26.06. 07:28
+3 -1
@Steppl: Weil BMW und Co. gute Lobbyarbeit machen, und Tesla natürlich vom Markt verdrängen wollen.
[re:3] Rashiade am 27.06. 08:57
+ -
@Steppl: Konnte leider keinen Beleg dafür finden, dass BMW anlassunabhängig Bilder irgendwo auf Servern speichert. Könntest du den Beleg dazu bitte noch nachreichen?
[o5] Matz1921 am 25.06. 15:00
+3 -
Tesla ist mit der Funktion nicht alleine am Markt. Zudem sich das teilweise mit einfachen Mitteln bei jedem Fahrzeug mobil nachrüsten lässt. Wieder ein typischer Fall von: Sachverhalt nicht durchdrungen.
[o6] rallef am 26.06. 21:19
+2 -
Ich hoffe ja mal, dass die genannten sensiblen Bereiche über einen mindestens simplen Sichtschutz verfügen. Und schon ist die Gefahr gebannt.
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