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[o1] KarstenS am 20.05. 21:10
+ -
Dort gibt es immer noch Schecks?
[re:1] fishboneHH am 21.05. 00:49
+4 -
@KarstenS: Ja -unter anderem damit auch Bürger die kein Bankkonto haben diese sich in einem "checks cashed" auszahlen lassen können. In den USA ist das jeder 15te Haushalt und in den ärmsten Regionen sogar jeder 6te. Viele können keins eröffnen. Auch da es keinen Anspruch darauf gibt.

Neben diesen Punkt ist der Scheck generell noch sehr stark verbreitet in allen Bereichen als Zahlungsmittel.
[re:2] AlexKeller am 22.05. 10:28
+1 -1
@KarstenS: nur weil dort das Silicon valley beheimatet ist, heisst dies noch lange nicht, dass der Rest so modern ist.
[re:3] SnowDuck am 22.05. 16:48
+ -
@KarstenS: Schecks werden auch in Deutschland noch genutzt. Hauptsächlich von Versicherungen
[o2] Mister Big am 21.05. 08:01
+ -
So eine Sammelklage für die 2 Datenleck´s gibt es auch schon in Deutschland.

Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE stellt die zusammen.
Ein Video dazu gibt es hier: https://www.youtube.com/watch?v=8EaA2lZ0BaI
[re:2] lurchie am 21.05. 22:30
+ -
@Mister Big: in Deutschland gibt es keine Sammelklage. Jeder Fall wird einzeln eingereicht und an jedem Fall verdient die Kanzlei Geld, die dir im Endeffekt von dem Geld was Facebook bezahlt abgezogen werden. Im Endeffekt bekommt die Kanzlei also mehr Geld als du selber, wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast die für die Kosten aufkommt.
[re:1] bear7 am 22.05. 12:27
+3 -
@lurchie: wie kommst du denn da drauf...
die RV muss nur zahlen, wenn ich verschuldet oder teilverschzidet vor Gericht bin...

wenn ich unschuldig bin oder recht bekomme, zahlt natürlich die gegnerische Partei
[re:2] bear7 am 22.05. 12:27
+ -
@lurchie: wie kommst du denn da drauf...
die RV muss nur zahlen, wenn ich verschuldet oder teilverschzidet vor Gericht bin...

wenn ich unschuldig bin oder recht bekomme, zahlt natürlich die gegnerische Partei
[o3] Norbertwilde am 24.12. 10:30
+ -
Das dürfte in Deutschland sehr schwierig sein, da man hier für die Nutzung der Dienste eine Zustimmung für die Datenverarbeitung erteilen muss. Nur wenn die erhobenen Daten zweckentfremdet verwendet wurden, wo die Zustimmung nicht vorhanden war, kann man klagen. Dann muss man bewisen, dass ein Schaden entstanden ist. Und 275€ wird es dann auch nicht geben, eher viel weniger.
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