Bei der Polizei ist man sich des Problems durchaus bewusst. "Beim kontaktlosen Bezahlen hängt es dann davon ab, ob das Kassensystem der Handelsunternehmen online mit dem Sperrsystem verbunden ist oder ob die Sperrung alle 12 Stunden oder alle 24 Stunden im Rahmen eines Updates mitgeteilt wird", erklärte Sabine Burkowski vom Berliner Landeskriminalamt. Um dies zu verhindern, hilft es eigentlich nur, die Funktion für das kontaktlose Bezahlen zu sperren.
Problem Lastschrift
Doch es gibt darüber hinaus auch noch ein gravierenderes Problem: Die Lastschrift-Funktion der Girocard - wenn man also die Transaktion mit der Unterschrift freigibt. "Das Lastschriftverfahren funktioniert in jedem Falle, auch wenn die Karte gesperrt ist", so Ulrich Binnebössel vom Deutschen Einzelhandelsverband.Hier hilft lediglich eine zusätzliche Sperrung der Karte bei der Polizei. Die Behörden betreiben dafür den so genannten KUNO-Sperrdienst, bei dem die Landes- und Bundespolizeien zumindest mit den großen Handelsketten zusammenarbeiten. Erst wenn die Karte hier registriert ist, funktioniert sie auch mit einer Unterschrift nicht mehr. Eine schnelle Sperrung bei der Bank ist trotzdem sinnvoll, da normalerweise ab dem Zeitpunkt des Anrufs zumindest die Schäden ersetzt werden.