X

Erneute Pleite vor Gericht: BSI-Warnung vor Kaspersky ist rechtmäßig

Kaspersky ist auch mit dem zweiten Versuch gescheitert, eine Unterlassung für die Warnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik vor ihrer Antiviren-Software zu erreichen. Das Oberverwaltungsgericht hat die Kaspersky-Beschwerde abgelehnt.
28.04.2022  20:01 Uhr
Damit bleibt es dabei: Die Warnung vor Kaspersky Produkten von dem deutschen Amt ist begründet gewesen und damit rechtmäßig. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hatte Mitte März eine offizielle Warnung vor Kaspersky-Software ausgesprochen. Das BSI hatte dabei Befürchtungen geäußert, dass Kaspersky, die ihren Hauptsitz in Moskau haben, möglicherweise auch ohne deren Wissen oder Zustimmung von russischen Behörden für Auslandsspionage ausgenutzt werden könnte. Virenschutzsoftware von Kaspersky sollte daher bis auf Weiteres durch alternative Produkte ersetzt werden, und das so schnell wie nur irgend möglich.
Im Visier russischer Hacker
Infografik: Im Visier russischer Hacker

Kaspersky hatte sich per Eilantrag noch im März gegen diese Warnung gewehrt. Man führte dabei an, dass diese Warnung eine rein politische Entscheidung sei und man sich aus der Politik heraushalten wolle. Das Verwaltungsgericht Köln hatte den Eilantrag abgelehnt und auch das Oberverwaltungsgericht entschied so.

Zur Begründung seines Beschlusses hat der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts ausgeführt:

"Die Warnung und Empfehlung ist nach § 7 Abs. 1 und 2 BSIG rechtmäßig. Die Vorschrift verlangt als Voraussetzung hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass aufgrund einer Sicherheitslücke von einem Produkt Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik ausgehen. Bei Virenschutzprogrammen bestehen schon aufgrund ihrer Funktionsweise Sicherheitslücken im Sinne des Gesetzes. In der Vergangenheit hat es zahlreiche Vorfälle bei allen Herstellern von Virenschutzprogrammen gegeben, in denen Fehlfunktionen IT-Systeme blockiert haben und Daten unbemerkt an den Hersteller übertragen worden sind."

Konkrete Gefahr

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat zudem laut dem Gericht genügend Erkenntnisse zusammengetragen und hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass durch die Nutzung der Virenschutzsoftware von Kaspersky derzeit eine Gefahr für die Sicherheit besteht - also nicht nur theoretisch, sondern ganz konkret.

Laut Oberverwaltungsgericht genügen die Sicherheitsvorkehrungen, die Kaspersky selbst getroffen hat, in der aktuellen Situation nicht, um den Bedrohungen hinreichend entgegenzuwirken.

Verwandte Themen
Kaspersky
☀ Tag- / 🌙 Nacht-Modus
Desktop-Version anzeigen
Impressum
Datenschutz
Cookies
© 2024 WinFuture