Bestandskunden auch betroffen
"Wir beenden die Ungleichbehandlung von Datenverkehren, die mit den Zero Rating-Optionen verbunden sind", sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wir erwarten, dass die Anbieter nun Tarife mit höheren Datenvolumina oder günstigere Mobilfunk-Flatratetarife anbieten. Verbraucherinnen und Verbraucher werden davon profitieren."Neue Verträge dürfen ab 1. Juli nicht mehr mit den Zero-Rating-Angeboten verbunden sein. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur betrifft auch bestehende Verträge, die von den Netzbetreibern bis Ende März 2023 beendet werden müssen. Welche Auswirkungen das auf die zahlreichen Kunden hat, die aktuell über Mobilfunk-Tarife mit integrierten Zero-Rating-Optionen online sind, muss sich im Detail noch zeigen. Es ist anzunehmen, dass die Telekom und Vodafone hier zügig Alternativen erarbeiten, mit denen sie nicht Gefahr laufen, Kunden über Sonderkündigungen zu verlieren.
Die Grundlage der Entscheidung der Bundesnetzagentur ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem letzten Jahr. Dieser kam damals bereits zu dem Schluss, dass "Telekom StreamOn" und "Vodafone Pass" mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung des Datenverkehrs unvereinbar sind und damit gegen europäisches Recht verstoßen.
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