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Recht auf Breitband:
Start zum 1. Juni wahrscheinlich nicht zu halten

Nutzer in Deutschland müssen noch warten, bevor sie ihren Rechtsanspruch auf einen Internetzugang mit einer garantierten Mindestbandbreite auch wirklich durchsetzen können. Denn die Prozesse auf Bundesebene dauern länger als gedacht.
15.04.2022  07:46 Uhr
Die Ende 2021 in Kraft getretene Änderung des Telekommunikationsgesetzes sah eigentlich vor, dass jeder Bundesbürger auf sein Recht pochen kann, mit einem Internet-Anschluss einer bestimmten Mindestgeschwindigkeit versorgt zu werden - ganz ähnlich, wie beispielsweise Stromnetzbetreiber verpflichtet sind, jeden Haushalt mit einem Stromanschluss zu versorgen, auch wenn dieser etwas abgelegen ist und das Verlegen der Leistung nie wirtschaftlich sein wird. Eigentlich sollte bis zum 1. Juni klar sein, wie viel Bandbreite jeder beanspruchen kann und auf welchem Weg sich der Anspruch durchsetzen lässt. Der Termin ist aber wohl nicht zu halten. Denn es müssen noch verschiedene Gremien wie der Bundesrat und ein Ausschuss des Bundestages ihre Zustimmung zu den konkreten Umsetzungsvorgaben in der Verordnung geben, mit der das Gesetz konkretisiert wird.

Es zieht sich

Theoretisch könnten zwar alle Termine passen, doch sind in der kommenden Zeit weniger Sitzungen angesetzt als üblich und die Zeit zur Anhörung von Sachverständigen ist entsprechend knapp. Hinzu kommt, dass die beteiligten Politiker auch Zeit für Beratungen benötigen. Der Zeitplan ist somit insbesondere aus Sicht der Opposition nicht mehr zu halten, berichtet die Nachrichtenagentur DPA.

Das TKG legt nur fest, dass das Recht auf hinreichend schnelle Netzanbindungen besteht - nicht aber, welche Geschwindigkeit hier anzusetzen ist. Denn dies verändert sich schneller, als das Gesetz immer wieder geändert werden könnte. Aktuell sind hier beispielsweise 10 Megabit pro Sekunde vorgesehen, was für die meisten User in ohnehin gut versorgten Gebieten nicht nach viel klingt, für Anwender in verschiedenen ländlichen Regionen aber einen ordentlichen Sprung nach vorn bedeuten würde.

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