Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hatte Mitte März nach den ersten Kampfhandlungen Russlands gegen die Ukraine eine Warnung vor Kaspersky-Software ausgesprochen. Dagegen hatte sich Kaspersky, die ihren Hauptsitz in Moskau haben, gerichtlich gewehrt.
Das Verwaltungsgericht Köln hat nun den Eilantrag eines in Deutschland ansässigen Unternehmens aus der russischen Kaspersky-Gruppe abgewiesen - das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik darf vor Virenschutzsoftware der Firma Kaspersky warnen. Kaspersky hatte versucht, über das Gericht eine einstweilige Anordnung auf Unterlassung dieser Warnung und einen offiziellen Widerruf durch das BSI zu erreichen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hatte dabei eine generelle Warnung vor Kaspersky-Software ausgesprochen. Das BSI erklärte, dass derzeit ein "besonderes Risiko für eine zu schützende IT-Infrastruktur" bestehe. Weiter hieß es in der Warnung: "Das Vorgehen militärischer und/oder nachrichtendienstlicher Kräfte in Russland sowie die im Zuge des aktuellen kriegerischen Konflikts jüngst von russischer Seite ausgesprochenen Drohungen gegen die EU, die NATO und die Bundesrepublik Deutschland sind mit einem erheblichen Risiko eines erfolgreichen IT-Angriffs mit weitreichenden Konsequenzen verbunden."
Ratschlag: Virenschutzsoftware ersetzen
Virenschutzsoftware von Kaspersky sollte daher bis auf Weiteres durch alternative Produkte ersetzt werden, und das so schnell wie nur irgend möglich. Kaspersky sah darin allerdings eine rein politische Entscheidung und führte aus, dass es keinen Bezug zur technischen Qualität der Virenschutzsoftware gebe. Es gebe auch keine technische Schwachstelle, sowie keine Anhaltspunkte für eine Einflussnahme staatlicher Stellen in Russland.
Die von Kaspersky vor dem Gericht angeführten Sicherheitsmaßnahmen böten zudem laut der Entscheidung keinen ausreichenden Schutz gegen eine staatliche Einflussnahme. Da man nicht ausschließen kann, dass in Russland ansässige Programmierer auf die in Rechenzentren in der Schweiz gespeicherten Daten europäischer Nutzer zugreifen können, sei die Warnung auch technisch begründbar.
Kaspersky hat nun noch die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung des VG Köln Beschwerde einzulegen.